Fragen aus dem Arbeitsrecht: Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
Berlin. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis aushändigen. Nicht immer fühlen sich Arbeitnehmer darin gut abgebildet. Welche Möglichkeiten haben sie in diesem Fall?
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel Schulnoten zuordnen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis auszustellen. Allerdings muss es wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Das ist es aber unter Umständen schon bei der Bewertung „Befriedigend“.
„Wer behauptet besser als Note 3 zu sein, muss das beweisen“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist schwer. „Ein Beweis gelingt regelmäßig nur, wenn man über ein entsprechend gutes und halbwegs aktuelles Zwischenzeugnis verfügt.“ Daher sollte man ein solches alle ein bis zwei Jahre auch schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses anfordern.
Tipp: Wer ein besseres Zwischenzeugnis hat, könne sich auch mit diesem statt des schlechten Beendigungszeugnisses bewerben.
Zeugnisstreitigkeiten würden laut dem Experten für Arbeitnehmer schnell kompliziert. Daher rät Bredereck, sollte der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag ausscheiden, die entsprechende Zeugnisnote gleich mitzuverhandeln.
Formfehler sind leichter durchzusetzen
Geht es um Schreibfehler, Formfehler oder verdeckte Hinweise, ist eine Änderung des Zeugnisses leichter. Weigert sich der Arbeitgeber das zu tun, können Arbeitnehmer diese notfalls gerichtlich mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen.