Drama bei Deutsche Lichtmiete: Leuchten für 56 Millionen Euro fehlen – Geschäftsführer nimmt trotzdem Insolvenzanträge zurück
Mit Beleuchtungslösungen für große Fabrikhallen wollte die Deutsche Lichtmiete AG den Markt dominieren. Nach der Insolvenz soll die Unternehmensgruppe verkauft werden.
Foto: LAIFBerlin, Düsseldorf. Die Insolvenz des Oldenburger Beleuchtungsspezialisten Deutsche Lichtmiete AG bekommt eine neue Wende. In einem ungewöhnlichen Schritt hat der langjährige Vorstandschef Alexander Hahn seine Insolvenzanträge zurückgenommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß bestätigte dies am Dienstag. Das Gericht habe ihn informiert, „dass Antragsrücknahmen in allen Verfahren vorliegen.“
Auf Nachfrage teilte Alexander Hahn über seinen Anwalt mit, dass Gläubiger ihn bei seinem Vorgehen unterstützen. Aus diesem Kreis kämen auch jene Investoren, die eine Zahlungsfähigkeit garantieren würden. Ein neuer Vorstand stünde ebenfalls bereit: Der Hamburger Unternehmer Thomas Rogalla soll die Lichtmiete AG führen und die Geschäfte aller operativer Gesellschaften.
Um „einige Dinge“ bei der Lichtmiete zu verbessern, habe Alexander Hahn zudem professionelle Unterstützung von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Insolvenzberatern hinzugeholt, so Hahns Anwalt Björn Gercke.
Ist die Deutsche Lichtmiete doch zahlungsfähig?
Insolvenzanträge werden nur selten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens widerrufen. Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Antragsteller plötzlich doch über die Mittel verfügt, seine Gläubiger zu bezahlen.
Woher das Geld im Fall der Lichtmiete kommen soll, habe Hahn dem Gericht noch nicht mitgeteilt, sagte Weiß. „Diese Schreiben von Herrn Hahn enthalten meinem Kenntnisstand nach keine Ausführungen dazu, wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beseitigt werden sollen“.