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  5. Virtuelle Aktionärstreffen: Vorstände wollen Verlängerung der Sonderregelung

Offener BriefDax-Vorstände fordern Verlängerung der Regelung für virtuelle Hauptversammlungen

Ein Provisorium könnte in die Verlängerung gehen: In einem Brief appellieren 60 Vorstände an das Justizministerium, die Regelung zu virtuellen Aktionärstreffen bis Ende 2021 fortzusetzen.Carsten Herz 02.09.2020 - 13:44 Uhr

Geht es nach dem Willen vieler Dax-Vorstände, erlebt das Format 2021 eine Neuauflage.

Foto: Munich Re, Oliver Soulas

Frankfurt. Es war als Provisorium in der Not gedacht, jetzt könnte es bis in das nächste Jahr überdauern. Im März erlaubte die Bundesregierung im Rahmen eines Corona-Maßnahmenpakets börsennotierten Unternehmen, ab April ihre Hauptversammlungen mitsamt Beschlüssen virtuell abzuhalten.

Nun appellieren zahlreiche Dax-Konzerne und Topmanager an das Bundesjustizministerium, die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern.

Da viele börsennotierte Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres ihre Aktionärstreffen abhalten müssen, sollte die Politik jetzt handeln, fordern 60 Vorstände, darunter Topmanager von Allianz, Siemens, Deutscher Bank, SAP und Adidas. Die Corona-bedingten Sonderregelungen sollen bisher am 31. Dezember 2020 auslaufen.

Die virtuelle Hauptversammlung könnte damit in die Verlängerung gehen. Die Sonderregelung machte in diesem Frühjahr möglich, dass viele Unternehmen trotz des Corona-Versammlungsverbots über wichtige Beschlüsse entscheiden und geplante Dividendenzahlungen beschließen konnten.

Der zeitliche Spielraum der Firmen ist nämlich sonst vom Aktienrecht eng begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass eine Aktiengesellschaft ihre Anteilseigner in den ersten acht Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres zu einer Hauptversammlung einberufen muss.

„Frühzeitige Entscheidung schafft Planungssicherheit“

Firmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, haben also maximal noch bis Ende August Zeit. Doch je länger das Virus weltweit grassiert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Hauptversammlungen in naher Zukunft wieder stattfinden können.

Angesichts der Unklarheit über den weiteren Verlauf der Pandemie sei eine frühzeitige Entscheidung zur Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft von großer Bedeutung, betonen die Topmanager, deren Schreiben den Briefkopf des Deutschen Aktieninstituts trägt.

Die Pandemie sei nicht überwunden, wie die aktuell steigenden Infektionszahlen zeigten, und der weitere Verlauf der Pandemie lasse sich nicht vorhersagen. „Eine frühzeitige Entscheidung schafft Planungssicherheit für die HV-Saison 2021“, appellieren die Topmanager.

Dies sei vor allem für Unternehmen wichtig, die aufgrund eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres bereits jetzt mit der Planung ihrer in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 stattfindenden Hauptversammlungen beginnen müssten. Mindestens 15 börsennotierte Unternehmen in Deutschland hätten ein solches abweichendes Geschäftsjahr, darunter Aurubis, Ceconomy, Infineon, Metro, Osram, Siemens, Siemens Healthineers, Thyssen-Krupp und Tui.

Aktionärsschützer hatten allerdings auch Kritik an den virtuellen Hauptversammlungen geübt – zumal das Auskunftsrecht deutlich beschränkt wurde. Auf Dauer halten Aktionärsschützer die klassische Präsenz-HV darum weiterhin für wichtig, gerade weil sie dem einen oder anderen Vorstand lästig sei, da er dort mit Emotionen und Stimmungen von Anlegern konfrontiert werde.

„Die Präsenz-HV ist schließlich der einzige Ort, an dem die Vorstände gezwungen sind, sich direkt mit ihren Aktionären auseinanderzusetzen“, so Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

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