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  5. Urteil des Landgerichts Karlsruhe: P&R-Altanleger müssen Containermieten vorerst nicht zurückzahlen.

UrteilP&R-Altanleger müssen Containermieten nicht zurückzahlen – zumindest vorerst

Der Insolvenzverwalter lässt gerichtlich klären, ob er Auszahlungen der P&R-Gruppe an Altanleger zurückfordern muss. Ein erstes Urteil fällt gegen ihn aus.Lars-Marten Nagel 13.07.2020 - 15:47 Uhr

Statt 1,6 Millionen verkauften Containern verfügte P&R nur über 600.000. Deshalb prüft der Insolvenzverwalter gerichtlich, ob Anlegern Scheingewinne ausgezahlt wurden.

Foto: Bloomberg

Berlin. Zehntausende ehemalige P&R-Anleger dürfen hoffen, dass die Skandalpleite des Grünwalder Containervertriebs ohne Schaden an ihnen vorübergeht. Betroffen sind jene Altanleger, die innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Kollaps des mutmaßlichen Schneeballsystems Anfang 2018 ihre vertraglich zugesicherten Zahlungen erhalten haben.

Das Landgericht Karlsruhe hat am vergangenen Freitag in einem Fall entschieden, dass der Anleger die ausbezahlten Mieten und den Rückkaufspreis behalten darf und sie nicht dem Insolvenzverwalter übergeben muss – wie dieser gefordert hatte.

Hintergrund ist, dass in Deutschland Insolvenzverwalter sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ anfechten müssen, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Pleite erfolgt sind. Die Regelung soll verhindern, dass Geschäftsführer kurz vor einer Insolvenz andere auf Gläubigerkosten mit Geschenken beglücken. Aber auch Scheingewinne, wie sie in Schneeballsystemen an Anleger ausgeschüttet werden, sind anfechtbar.

Die P&R-Gruppe hatte Investoren Container verkauft, mietete diese zurück und vermittelte sie an Reedereien. Nach fünf Jahren kaufte das Unternehmen die Gebrauchtcontainer zurück. Im Frühjahr 2018 meldete P&R überraschend Insolvenz an. Seitdem bangen mehr als 54.000 Anleger um rund 3,5 Milliarden Euro.

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