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BNPLEU einigt sich auf stärkeren Verbraucherschutz bei Onlinekrediten

Kosten von Onlinekrediten, auch BNPL genannt, sollen besonders verständlich werden. Die EU möchte Verbraucher vor Überschuldung bewahren.Elisabeth Atzler, Carsten Volkery 02.12.2022 - 18:15 Uhr Artikel anhören

„Was aussieht wie ein Kredit, soll auch behandelt werden wie ein Kredit.“

Foto: dpa

Frankfurt, Brüssel. Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden künftig bei der Aufnahme von Schulden im Internet sowie bei Onlinekäufen auf Kredit, auch „Buy now, pay later“ (BNPL), besser geschützt. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Freitag auf die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie.

So müssen Informationen über Kredite besonders klar und verständlich gemacht werden – etwa wie viel es kostet, sich Geld zu leihen. Zugleich soll besser überprüft werden, ob Verbraucher sich den Kredit tatsächlich leisten und ihn später zurückzahlen können. Ziel ist es, besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.

Verbraucherschutzorganisationen begrüßten die Pläne. Aus Sicht von Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), steckt die EU „einen guten Rahmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher am Kreditmarkt besser zu schützen. Etwa dadurch, dass die Richtlinie künftig auch Vertragsarten wie Buy now, pay later, Nullprozentfinanzierungen und Kredite unter 200 Euro umfassen soll“.

Zuletzt ist die Kritik am Boomgeschäft BNPL gewachsen, in Europa zählt das schwedische Finanz-Start-up Klarna zu den großen Anbietern. Der Kauf auf Raten beim Onlineshopping ist zwar gerade in den USA für viele Verbraucher eine Alternative zum Einsatz der oftmals teuren Kreditkarte. Doch es mehren sich die Zeichen dafür, dass zusehends alltägliche Einkäufe so finanziert werden, auch in Deutschland.

Die Gefahr ist angesichts der hohen Inflation, die den Zuwachs der Einkommen übertrifft, umso größer. Laut der Wirtschaftsauskunftei Schufa haben BNPL-Finanzierungen in Deutschland zuletzt deutlich zugenommen. Einer Schufa-Umfrage zufolge hat die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den vergangenen sechs Monaten auf ihre Ersparnisse zurückgegriffen, zwölf Prozent mehr als noch im Frühjahr.

Verbraucherschützer sehen Gefahr von Wucherzinsen nicht gebannt

Der Europaabgeordnete Malte Gallée (Grüne), der an den Verhandlungen teilnahm, betrachtet die neuen Vorgaben als einen wichtigen Beitrag, „um wachsende Überschuldung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern“. Zudem sei es eine wichtige Anpassung der Regeln an das digitale Zeitalter.

Die Neuregelung erweitert bestehende Regeln zum Schutz von Verbrauchern bei der Schuldenaufnahme auf neuartige Kreditformen, die bisherige Richtline aus dem Jahr 2008 wird aktualisiert.

Konkret sollen die Regeln etwa für Kredite unter 200 Euro gelten sowie für Crowdlending, wobei beispielsweise eine Onlineplattform Geld von Privatpersonen an andere Personen oder Unternehmen vermittelt. Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den Ländern bestätigt werden, das gilt aber als Formsache.

Der VZBV sieht allerdings Lücken in der Regulierung mit Blick auf zu hohe Zinsen. „Die Chance auf EU-Ebene für einen wirksamen Schutz vor Wucherzinsen wurde vertan“, moniert Mohn.

Die Verbraucherschutzexperten von Finance Watch halten die geplante Neuregelung zwar für eine entscheidende Verbesserung. Sie kritisieren aber, dass beispielsweise die Kosten für Kurzzeitkredite nicht weiter begrenzt und dass Debitkarten, bei denen Zahlungen erst verzögert vom Konto abgebucht werden, nicht in die Neufassung der Richtlinie aufgenommen worden seien.

Zu weit gehen die neuen Regeln an einer Stelle indes der christdemokratischen EVP: „Die Neufassung wird dazu führen, dass einige Verbraucher, die auf Ratenzahlung angewiesen sind, beispielsweise neue Handys oder Haushaltsgeräte nicht mehr bekommen werden oder der Prozess zumindest sehr viel bürokratischer wird“, warnt Andreas Schwab (CDU), binnenmarkt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament.

Künftig dürften auch Gerätehersteller keine zins- und gebührenfreie Ratenzahlung mit mehr als 60 Tagen Laufzeit ohne Vorabprüfung anbieten, obwohl sie selbst das Ausfallrisiko trügen, wenn sie das Gerät auslieferten.

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