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Fall WirecardWirtschaftsprüfer und Aufsicht: Mühsame Debatte über Reformen

Die Bandbreite des Versagens im Fall Wirecard ist groß, besonders die Wirtschaftsprüfer stehen in der Kritik. Deren Verband will trotzdem keine strengeren Regeln.Yasmin Osman, Christian Schnell, Volker Votsmeier 16.07.2020 - 21:00 Uhr

Anlegerschützern gehen die gegenseitigen Schuldzuweisungen um verfehlte Aufsicht und unzureichende Zuständigkeiten längst nicht weit genug.

Foto: imago images/Future Image

München, Frankfurt, Düsseldorf. Die Schuldzuweisungen um mangelnde Aufsicht beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard ziehen immer weitere Kreise. Am Donnerstag meldeten sich sowohl Geschädigte zu Wort als auch diejenigen, die zuletzt heftig in der Kritik standen. Dazu zählen vor allem die Wirtschaftsprüfer.

An erster Stelle stünden bei diesem Betrug zwar Vorstand und Aufsichtsrat. „Dann aber kommt auch schon EY“, sagt Hansrudi Lenz, Prüfungsexperte und BWL-Professor an der Universität Würzburg. Aus seiner Sicht habe der langjährige Wirtschaftsprüfer ganz klar Prüfungsstandards verletzt.

Wegen der Rolle von EY in dem Betrugsfall werden längst auch Konsequenzen für die Abschlussprüfer diskutiert, etwa eine höhere Haftung. Derzeit sind die Haftungssummen in einigen europäischen Ländern gedeckelt, in Deutschland liegt die Obergrenze für Aktiengesellschaften etwa bei vier Millionen Euro.

Das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW), das zuletzt selbst in der Kritik stand, meldete sich am Donnerstag mit eigenen Reformvorschlägen in der Debatte über den Wirecard-Skandal zu Wort.

IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann verteidigt die aktuelle Regelung. Er halte überhaupt nichts von einer höheren oder unbegrenzten Haftung von Wirtschaftsprüfern für ihre Abschlussberichte. Das berge die Gefahr, dass Unternehmen, die sich in einer schwierigen Lage befänden, wegen des höheren Haftungsrisikos überhaupt keine Abschlussprüfer mehr finden würden.

„Eine Erhöhung würde auch dazu führen, dass die Versagung des Prüfungsurteils eine größere Hürde für den Abschlussprüfer darstellen könnte als heute“, so Naumann. Auch die EU-Kommission habe in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten davon abgeraten, Haftungsgrenzen abzuschaffen.

Naumann zeigte sich aber offen dafür, die Arbeit der Apas, der Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfer, künftig transparenter zu gestalten. Das IDW regt an, künftig die von Apas gemachten Untersuchungen gegen Wirtschaftsprüfer und deren Ergebnisse öffentlich zu machen. Das ist bislang nicht der Fall. Nötig wäre es aus Sicht des IDW auch, dass Wirtschaftsprüfer Hinweise auf mögliche Verfehlungen eines geprüften Unternehmens an eine Behörde melden können.

Bislang gebe es nur für Banken und Versicherungen eine zuständige Stelle, wo Wirtschaftsprüfer Hinweise auf Betrug oder andere Gesetzesverstöße melden könnten. „Wir fordern eine solche zuständige Stelle auch für andere Kapitalmarktunternehmen“, sagte Naumann. Das könne wie schon bei Banken die Bafin sein.

Die Finanzaufsicht Bafin, die wegen ihrer Versäumnisse im Fall Wirecard unter Kritik steht, sollte nach Vorstellung des IDW insgesamt mehr hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. So schlägt das IDW in einem Positionspapier vor zu prüfen, ob die Bafin bei einem Betrugsverdacht bei einem kapitalmarktorientierten Unternehmen „Aufsichtskompetenzen“ erhalten sollte, „die zeitnah zu Ergebnissen“ führten. „Zumindest sogenannte Zahlungsabwickler sollten wie Banken und auch Versicherungen beaufsichtigt werden“, heißt es in dem Positionspapier des IDW.

Es formiert sich Widerstand

Anlegerschützern gehen die gegenseitigen Schuldzuweisungen um verfehlte Aufsicht und unzureichende Zuständigkeiten längst nicht weit genug. Dort formiert sich inzwischen breiter Widerstand. Von „vielen Tausend Anfragen“ berichtete Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Als Hauptanspruchsgegner sieht Anlegeranwalt Klaus Nieding die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. „Eine vernünftige Lösung muss im Sinne der Wirtschaftsprüfer sein“, sagte er am Donnerstag. Es gehe schließlich nicht nur um Geld, sondern auch um einen hohen Reputationsschaden. Nieding brachte deswegen auch eine außergerichtliche Einigung ins Spiel und zog dabei Parallelen zu den großen Wirtschaftsskandalen rund um Enron und Parmalat.

Die Anlegerorganisation DSW bündelt – wie etliche Kanzleien – im Moment die Interessen der geschädigten Anleger. Ziel ist eine Musterfeststellungsklage, wie es sie im Dieselskandal bei Volkswagen gegeben hat. 400.000 Anleger hatten sich dabei zusammengeschlossen. „Eine Musterfeststellungsklage wird auch bei Wirecard aktiv vorbereitet“, berichtet Klaus Nieding.

Der bekannte Anlegeranwalt sieht ein ganzes Spektrum an Schuldigen, die für einen der größten Wirtschaftsskandale in der deutschen Geschichte verantwortlich sind. Vorstand und Aufsichtsrat stehen aus seiner Sicht an erster Stelle. Aber auch die langjährigen Wirtschaftsprüfer von EY, womöglich die Sonderprüfer von KPMG, die Finanzmarktaufsicht Bafin und der deutsche Staat könnten dazugehören.

„Vorstand und Aufsichtsrat haften für Fehler in der täglichen Arbeit“, so Nieding. Dafür wurde bei Wirecard eine Managerhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die sogenannte D+O-Versicherung hat eine Deckungssumme von 125 Millionen Euro und wurde mit einem Konsortium unter Führung des US-Versicherers Chubb abgeschlossen. Mit dabei sind auch die Swiss Re, AGCS, ANV, AIG und die Allianz. Die Versicherer zahlen aber nicht, wenn die Vorstände kriminell agiert und damit vorsätzlich gehandelt haben. Darauf deutet bei Wirecard im Moment alles hin.

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