Sanktionen: Banken legen Iran-Geschäft lahm – Mittelständler kommen nicht an ihr Geld
Der Zahlungsverkehr mit dem Land gilt seit Langem als heikel.
Foto: imago/SteinachBerlin, Frankfurt. Noch in der vergangenen Woche hatte Außenminister Heiko Maas bei einem Iran-Treffen am Rande der Uno-Vollversammlung in New York Donald Trump die Stirn geboten: „Eine Strategie, die allein auf größtmöglichen Druck setzt, wird nicht funktionieren“, kritisierte der SPD-Politiker den einseitigen Ausstieg der USA aus dem 2015 geschlossenen Atomabkommen und Trumps Ankündigung neuer Sanktionen gegen den Iran. Die Politik des US-Präsidenten „führt in eine Sackgasse“ und „birgt die Gefahr einer regionalen Eskalation“.
Maas machte deutlich, dass die Bundesregierung zusammen mit der EU, Russland und China entschlossen sei, den Atomdeal zu retten: „Um die Vereinbarung am Leben zu erhalten, braucht es konkrete Lösungen, damit Zahlungswege offen gehalten werden und Handel mit dem Iran weiter möglich bleibt. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern arbeiten wir hart an diesem Thema.“
Doch was Maas verschwieg, ist, dass der Zahlungsverkehr, auch in Deutschland, längst durch die neuen US-Sanktionen leidet. „80 bis 85 Prozent aller Zahlungen an deutsche Institute werden zurückgewiesen“, klagt Helmut Gottlieb, Geschäftsleiter der in Hamburg ansässigen deutschen Niederlassung der Bank Melli Iran.
Das bestätigt auch Helene Rang. Für die geschäftsführende Vorständin des Nah- und Mittelostvereins der deutschen Wirtschaft ist die Lage inzwischen so verfahren, dass „Banken mit deutscher Vollbanklizenz, aber iranischen Beteiligungen oder Eignern vor dem Problem stehen, dass andere deutsche Banken ihre Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht mehr annehmen“.
Der US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, begrüßt hingegen die Verweigerung der Banken: „Immer mehr deutsche Firmen halten sich an US-Sanktionen gegen den Iran. Das ist die richtige Entscheidung“, sagte Grenell dem Handelsblatt.
Einigen deutschen Mittelständlern droht nach eigenen Angaben inzwischen sogar die Insolvenz, weil Überweisungen blockiert werden. Ihre Lieferungen in den Iran hätten ihre Kunden dort bezahlt, aber deren Geld komme nun innerhalb Deutschlands nicht mehr auf ihrem Konto bei einem deutschen Institut an.
Wegen ihrer akut schwierigen Lage wollen die Mittelständler nicht namentlich zitiert werden. Andere Firmen, in Deutschland ansässig und mit iranischen Anteilseignern und Konten bei einer der iranischen Banken mit deutscher Banklizenz, sagten, sie könnten „Angestellten ihr Gehalt nicht überweisen“.
Streit um Ablehnung von Zahlungen
„Wir geraten im Schwarzen-Peter-Spiel deutscher Behörden und der Bundesbank zwischen die Fronten“, klagt ein im Iran engagierter deutscher Mittelständler. Denn es gibt Differenzen bei der Frage des Zahlungsverkehrs: Gottlieb hält das Zurückweisen von Überweisungen von seiner Bank auf deutsche Konten von Iran-Exporteuren bei deren Hausbanken für rechtswidrig.
Diese Verweigerung von Überweisungen sei ein Verstoß gegen das Bundesbankgesetz und die europäischen Regeln, die den Sepa-Zahlungsverkehr sicherstellen sollen. „Nimmt die Bundesbank diese Aufgaben nicht wahr, verstößt sie gegen das Bundesbankgesetz und damit gegen geltendes Recht“, meint der Geschäftsleiter der Bank Melli Iran. Auch Rang fordert von der Bundesregierung, dass Bundesbank und die Finanzaufsicht Bafin „angewiesen werden, dafür Sorge zu tragen, dass die von den deutschen Banken unterschriebenen Vorgaben eingehalten werden“.
Gottlieb verweist auf eine EU-Verordnung, die den Bankenzahlungsverkehr über den europäischen Zahlungsraum (Sepa) regelt. Demnach müssten Banken, die dem Sepa-Verfahren zugestimmt haben und über entsprechende europäische Banklizenzen verfügen, Überweisungen untereinander durchführen.
Die Bundesbank sagte indes auf Handelsblatt-Anfrage, sie sei für „die Durchsetzung der Vorschriften des Sepa-Rulebooks nicht zuständig“. Es gehe in dem Rulebook „um Rechte und Verpflichtungen“ der beteiligten Banken.
Auch Klaus Friedrich kritisiert das Verhalten der deutschen Banken – mit Verweis auf das Sanktionsabwehrgesetz der EU, „Blocking Statute“ genannt: „Bisher kenne ich keinen Fall, wo Banken den Zahlungsverkehr mit einer Begründung verweigern, der nichts mit dem Thema Iran zu tun hat“, sagt der Iran-Experte des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer. Und wenn es um unterlassenen Iran-Zahlungsverkehr gehe, „kenne ich keine glaubwürdige Begründung, die jenseits der US-Sanktionen liegt“.
Das Blocking Statute ermöglicht eine Bestrafung europäischer Unternehmen, die sich an US-Sanktionen gegen den Iran halten. Zudem verbietet es, dass europäische Firmen, indem sie sich US-Sanktionen anschließen, anderen europäischen Unternehmen schaden. Die Regelung sieht auch die Möglichkeit vor, Schadensersatz zu fordern.
Mehrere große deutsche Geldhäuser wollten zu der Frage, ob sie laut den beiden Vorgaben Zahlungen annehmen müssten, nicht äußern. Das gilt für das genossenschaftliche Spitzeninstitut DZ Bank, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und die Deutsche Bank. Die drei Kreditinstitute haben wie andere Großbanken den Iran-Zahlungsverkehr gestoppt – die meisten davon schon vor einiger Zeit. Nur noch 40 bis 50 der gut 900 deutschen Volksbanken sowie zahlreiche österreichische Institute wickeln Experten zufolge Zahlungen mit Verbindung zu Iran-Geschäften ab.
Furcht vor hohen Geldbußen
Der Zahlungsverkehr mit dem Iran gilt seit Langem als heikel, weil Banken wie Unternehmen bei Verstößen gegen US-Sanktionen hohe Strafen drohen. So musste die Commerzbank 2015 wegen von Washington verbotenen Iran-Geschäften eine Geldbuße von 1,5 Milliarden Dollar zahlen. Die französische Großbank BNP Paribas musste sogar neun Milliarden Dollar wegen Verstößen gegen US-Sanktionen berappen. Deswegen fürchten die Geldhäuser die Reaktion der USA. Im schlimmsten Fall droht ihnen, dass sie für Dollar-Transaktionen gesperrt werden. Für Großbanken hieße das das Aus.
In Finanzkreisen heißt es, dass Banken trotz Blocking Statute berechtigt seien, Zahlungen abzuweisen. „Jede Bank kann entscheiden, dass sie keine Geschäfte mit Iran-Bezug macht, zum Beispiel weil es ein geschäftspolitisches Risiko ist oder weil wir nicht ausschließen können, dass die Revolutionsgarden daran letztlich beteiligt sind“, sagt der Compliance-Chef einer großen deutschen Bank. Es sei lediglich dann ein Verstoß gegen das Blocking Statute, wenn eine Bank oder ein anderes Unternehmen ein Geschäft wegen der US-Sanktionen ablehne.
Gleichwohl wissen Experten, dass es letztlich die Furcht vor US-Sanktionen ist, die die Geldhäuser so vorsichtig werden lässt. Der Hintergrund seien durchaus die US-Sanktionen – „auch wenn das niemand so zugeben will“, sagt ein Anwalt.
Die Bundesregierung gerät so in eine missliche Lage. Wirtschafts- und Finanzministerium äußerten sich gegenüber dem Handelsblatt zum Problem des Zahlungsverkehrs ausweichend: Das Finanzministerium verwies auf das Wirtschaftsministerium sowie auf die Bundesbank. Das Wirtschaftsministerium wollte zu „konkreten Sachverhalten“ keine Stellung nehmen.
Dabei will Deutschland eigentlich zusammen mit der EU, Russland und China am 2015 nach jahrzehntelanger Verhandlung vereinbarten Atomabkommen festhalten. Damit Teheran nach dem einseitigen US-Ausstieg bei der Stange bleibt, sollen der Iran-Handel und Irans Ölexporte aufrechterhalten werden.
Um hierbei Lieferungen und Zahlungen unabhängig von den USA sicherzustellen, ist der Aufbau einer Zweckgesellschaft geplant. Dieses von der EU, China und Russland zu gründende spezielle Finanzinstitut soll durch interne Verrechnungen und eine Art Tauschhandel den Zahlungsverkehr aus dem und in den Iran deutlich reduzieren.
Allerdings könne dies am Ende auch nur funktionieren, wenn Iran-Überweisungen dieses Vehikels innerhalb Deutschlands abgewickelt werden – vor allem nach dem Inkrafttreten weiterer US-Sanktionen am 4. November. Deshalb müsse „die Bundesregierung sich dringend des Problems des Zahlungsverkehrs annehmen“, fordert der auf den Iran spezialisierte Anwalt Thomas Wülfing.
Denn auch die neu zu schaffende europäische Zweckgesellschaft müsse Gelder an die Geschäftsbanken der Firmen überweisen. „Was aber tun, wenn diese sich wieder unter Berufung auf die Iran-Bezogenheit des zugrunde liegenden Geschäftes weigern, das Geld anzunehmen?“, fragt der Managing Partner der Hamburger Kanzlei Germela Wülfing.