„Too Big to Fail“: So will die Schweiz eine neue Großbankenkrise verhindern
Zürich. Striktere Kapitalanforderungen, neue Kompetenzen für die Finanzaufsicht und staatlich abgesicherte Liquiditätshilfen: Mit einem Bündel von insgesamt 22 Maßnahmen will die Schweizer Regierung eine neue Großbankenkrise verhindern.
Das geht aus einem an diesem Mittwoch veröffentlichten, mehr als 300 Seiten starken Report hervor, in dem die eidgenössische Regierung – der Bundesrat – den Untergang der Credit Suisse vor einem Jahr aufarbeitet.
Die Vorschläge dienen als Grundlage für neue Gesetze, die noch das Parlament passieren müssen. Die UBS, die letzte verbliebene systemrelevante Großbank der Schweiz, muss sich daher auf deutlich härtere regulatorische Anforderungen einstellen. Die UBS-Aktie fiel am Mittwochnachmittag zeitweise um mehr als drei Prozent und ging mit einem Kurs von rund 27,07 Franken aus dem Handel.
Die Regierung schreibt in ihrem Report: „Die Krise der Credit Suisse war das Resultat wiederholter Vorfälle und Missstände bei der Bank, die sich trotz intensivierter Aufsichtsaktivitäten über mehrere Jahre hinzogen und sich letztlich im März 2023 zu einer akuten Vertrauenskrise zuspitzten.“
In der Folge mussten die Schweizer Notenbank und der Staat mit zum Teil unbesicherten Liquiditätshilfen und staatlichen Garantien im Volumen von mehr als 200 Milliarden Franken einspringen. Es war nach der Finanzkrise 2008 bereits der zweite Fall, in dem eine Großbank mit Mitteln der Steuerzahler gerettet werden musste.
Eine dritte staatliche Rettungsaktion solle es demnach nicht geben. Die Vermeidung von staatlichen Beihilfen solle „als wichtiger ordnungspolitischer Grundsatz beibehalten werden“, betont die Regierung in ihrem Report. Eine implizite oder explizite Staatsgarantie dürfe es nicht geben, um Fehlanreize für Bankmanager zu verhindern.
Nach Ansicht von Arturo Bris, Professor für Finanzen an der IMD in Lausanne, dürfte das jedoch ein frommer Wunsch bleiben. „Keine Regulierung kann dem Steuerzahler das Risiko vollständig abnehmen.“ Der Zusammenbruch selbst mittelgroßer Banken wie der Silicon Valley Bank oder der Signature Bank in den USA habe gezeigt: „Auch für kleine Banken gibt es im Krisenfall keine privatwirtschaftliche Lösung“, sagt Bris. „Deshalb sollte es uns nicht in Verlegenheit bringen, zu sagen, dass die UBS eine implizite Staatsgarantie hat.“
Die Vorschläge der Regierung werden nicht direkt umgesetzt. Neben dem Parlament können Banken und andere Betroffene Stellungnahmen abgeben. Vor Jahresende wird zudem der Bericht einer Sonderkommission des Schweizer Parlaments zur Untersuchung des Credit-Suisse-Kollapses erwartet. Auch die Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sollen in die konkreten Gesetzesvorlagen einfließen.
Fakt ist: Für den Schweizer Finanzplatz steht viel auf dem Spiel. Aktionäre der Credit Suisse haben einen Großteil ihres investierten Kapitals verloren. Bestimmte Nachranganleihen, sogenannte AT1-Bonds, wurden auf Anordnung der Finma vollständig abgeschrieben, die Gläubiger verloren alles.
Mark Lieb, Chef des Vermögensverwalters Spectrum Asset Management, sagt: „Die Abschreibung von AT1-Anleihen durch die Schweizer Aufsichtsbehörde hat einen Makel auf dem Schweizer Markt hinterlassen.“ Das Chaos am Markt für Bankanleihen habe sich gelegt.Doch Lieb ist überzeugt: „Die Änderung der üblichen Gläubigerrangfolge hat bei den Anlegern einen schalen Beigeschmack hinterlassen.“ Eine erneute Schieflage einer Schweizer Bank dürften die Investoren nicht so schnell hinter sich lassen.
Um das zu verhindern, empfiehlt das Finanzministerium strengere Eigenmittelanforderungen insbesondere für die größte Bank des Landes. „Damit soll die Kapitalbasis gestärkt und die Abwickelbarkeit verbessert werden“, heißt es in dem Bericht.
Allerdings vermeidet es die Regierung, konkrete Zahlen zu nennen. Die UBS muss gemäß der Reformvorschläge damit rechnen, für ausländische Töchter mehr Eigenkapital hinterlegen und Bilanzpositionen wie firmeneigene Software oder Steueransprüche vorsichtiger bewerten zu müssen. Daher dürfte die Bank gezwungen sein, ihr Kapitalpolster zu stärken, sollten die Vorschläge in Gesetze gegossen werden.
Die nun vage vorgeschlagene Anhebung der Kapitalquoten liegt allerdings wohl weit unter den Forderungen von Ökonomen oder des Parlaments. Im vergangenen Mai sprach sich etwa die große Kammer des Schweizer Parlaments für eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 15 Prozent aus.
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Die UBS wehrt sich früheren Angaben zufolge gegen strengere Kapitalvorgaben. Denn diese würden die Bank zwingen, die Ausschüttungen an die Aktionäre zu kürzen und Dienstleistungen für Kunden zu verteuern. Offenbar wehrt sie sich mit Erfolg: Die Regierung deutete nun an, dass die UBS mit einer deutlicheren Erhöhung der Kapitalquoten an Konkurrenzfähigkeit einbüßen könnte. Rivalen wie die Deutsche Bank oder Barclays müssen schon heute weniger strenge Kapitalvorgaben erfüllen als die UBS.
Härtere Sanktionen für einzelne Manager
Liquidität sollen Großbanken künftig im Krisenfall von der Schweizer Nationalbank und – im äußersten Notfall – aus staatlich garantierten Liquiditätshilfen erhalten. Einen solchen sogenannten „Public Liquidity Backstop (PLB)“ hatte die Regierung per Notrecht eingeführt. Nun soll er in reguläre Gesetzgebung überführt werden.
Zudem will die Schweiz vor allem jene Institution stärken, die in der Credit-Suisse-Krise am meisten Kritik einstecken musste: Die Kompetenzen der Finanzaufsicht Finma sollen deutlich ausgeweitet werden. Ein Senior-Manager-Regime nach britischem Vorbild soll eingeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Zuständigkeiten von Führungskräften klar zugeordnet werden können und diese auch für eingegangene Risiken geradestehen müssen.
Manager sollen bei Verstößen suspendiert, entlassen und mit Geldstrafen belegt werden können. Geprüft werden soll zudem, ob die Finma eigene Geldbußen gegen Kreditinstitute aussprechen darf.
Die Finma darf das – anders als viele internationale Aufsichtsbehörden – bislang nicht. Auch soll die Behörde künftig die Öffentlichkeit über Verfahren gegen Banken informieren dürfen. Die Verantwortlichen bei der Finanzaufsicht hatten sich im Nachgang der Krise mehrfach über die im Vergleich zu vielen anderen Behörden schwachen Sanktionsmöglichkeiten beklagt.