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VerbraucherschutzBafin-Vergleichsportal für Banken geht erst 2024 in Betrieb

Der Start der staatlichen Vergleichswebsite für Bankgebühren zögert sich weiter hinaus. Verbraucherschützer fordern derweil den Ausschluss kommerzieller Anbieter.Frank Matthias Drost 11.05.2023 - 07:23 Uhr Artikel anhören

Bürger sollen mit dem geplanten Bafin-Portal einen Überblick über die Konditionen von Kreditinstituten beispielsweise für Überweisungen, Bargeldauszahlung oder Tages- und Festgeld erhalten.

Foto: dpa

Berlin. Die Ampelregierung will die verbraucherpolitische Position der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stärken und beauftragte die Behörde, ein kostenloses Vergleichsportal für Bankgebühren einzurichten. Dieses könnte nach Handelsblatt-Informationen allerdings erst verspätet im Jahr 2024 an den Start gehen.

Bürger sollen sich mit diesem Portal einen Überblick über die Konditionen von Kreditinstituten beispielsweise für Überweisungen, Bargeldauszahlung oder Tages- und Festgeld erhalten – und in letzter Konsequenz ermuntert werden, die Bankverbindung zu wechseln, sofern ihr Institut zu teuer ist.

„Wir gehen davon aus, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Jahr noch nicht auf die Website zugreifen können“, erklärte eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage.

Zwar hat das Finanzministerium in seinem jüngst vorgelegten Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes das Projekt weiter konkretisiert, doch über die konkrete Ausgestaltung der Website herrscht noch Uneinigkeit. Zwischenzeitlich sollen Interessenten auf die Vergleichswebsite von Stiftung Warentest zurückgreifen.

Nach der europäischen Zahlungskontenrichtlinie hätten die Mitgliedstaaten bis Ende Oktober 2018 sicherstellen sollen, dass Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer Vergleichswebsite haben. Die Maßnahmen der Ampelregierung verspäten sich demnach um mehrere Jahre.

Kommerzielle Anbieter verdienen mit Provisionen – Verbraucherschützer loben Bafin-Modell

Verbraucherschützer begrüßen die Absicht, die Bafin mit der Vergleichswebsite zu betrauen. Gleichzeitig bahnt sich aber ein Konflikt an: „Wir halten nichts von der Idee, auch private Betreiber für eine Vergleichswebsite zertifizieren zu lassen“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), gegenüber dem Handelsblatt.

Bisher gibt es keine privat betriebenen Angebote, die umfassende Vergleiche anbieten. Portale, die einzelne Faktoren berücksichtigen, beispielsweise Tagesgeldzinsen oder Kontogebühren, sind heute allerdings gängig.

Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist gegen die Zulassung kommerzieller Vergleichsportale für Banken.

Foto: IMAGO/Jürgen Heinrich

Von kommerziellen Angeboten, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, solle laut Pop „gänzlich Abstand“ genommen werden. Es bestehe die Gefahr, verzerrende Vergleichsergebnisse zu erzeugen, weil die Anbieter unter anderem mit Provisionen verdienen und nicht die gesamte Angebotspalette abbilden.

Damit verweist der Verband auf Erfahrungen der Vergangenheit: Die Vorgängerregierung setzte allein auf private Initiativen bei der Vergleichswebsite, erlebte jedoch einen Rückschlag. Das private Vergleichsportal Check24 organisierte zwar einen zertifizierten Entgeltvergleich, doch nach einer Klage von Verbraucherschützern wurde das Portal eingestellt.

Das Landgericht München schloss sich der Ansicht der Verbraucherschützer an, dass Check24 in seinem Vergleichsmodell zu wenig Banken und Kontomodelle berücksichtigte.

Dagegen haben die Verbraucherschützer für die Bafin-Lösung nur Lob übrig. Die Bafin stehe außerhalb des Marktes und könne den Banken Vorgaben zu Meldepflichten und zur Einrichtung von Schnittstellen machen, konstatiert Pop. Der Verbraucher würde daher einen ökonomisch effizienten und interessenfreien Gesamtmarktüberblick bekommen.

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Zwar müssen die Verbraucher noch Geduld aufbringen. Doch wenn das Bafin-Vergleichsportal steht – der offizielle Name lautet „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ – werden immer aktuelle Bank-Konditionen abzurufen sein. Denn die Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, Änderungen von Bankentgelten etwa für Dispozinsen oder Kreditkartengebühren der Bafin innerhalb von drei Geschäftstagen ab deren Gültigkeit zu melden.

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