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Cum-ExEx-Warburg-Chef Olearius soll 43 Millionen Euro zahlen

Der langjährige Vorstandsvorsitzende der Hamburger Traditionsbank wird wahrscheinlich nicht mehr lange auf der Anklagebank sitzen. Doch es geht noch um viel Geld.Volker Votsmeier 14.06.2024 - 15:26 Uhr
Viele Jahre hat Christian Olearius die Hamburger M.M. Warburg Bank geführt. Unter seiner Ägide beteiligte sich die Bank an den illegalen Cum-Ex-Geschäften. Foto: ullstein bild - Fabricius/WELT

Bonn. Stephanie Kerkering ist fest entschlossen: Die Staatsanwältin macht sich dafür stark, dass der Prozess gegen Christian Olearius fortgesetzt wird, nur ohne den erkrankten Angeklagten. Das sei unbedingt notwendig, um zumindest die Profite abzuschöpfen, die der frühere Chef der M. M. Warburg Bank mit illegalen Cum-Ex-Geschäften gemacht habe, betonte Kerkering an diesem Freitag vor dem Bonner Landgericht.

Der Begriff Cum-Ex bezeichnet Aktiengeschäfte, die dazu dienten, sich nicht abgeführte Steuern erstatten zu lassen. In diesem Fall geht es um 43 Millionen Euro. „Das ist ein exorbitant hoher Betrag“, sagte Kerkering. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass das Geld eingezogen werden müsse.

Dem Gesellschafter und früheren Chef der M.M. Warburg Bank geht es nicht gut. Nicht nur wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung, die ihm zu Last gelegt wird, sondern auch aus medizinischen Gründen. Gutachter haben ihm Kreislauf- und neurologische Probleme bescheinigt, seine Verteidigung bezeichnet die Gesundheit von Olearius als „zerrüttet“.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich im Prinzip einig darüber, dass das Strafverfahren eingestellt werden muss, weil der Angeklagte verhandlungsunfähig ist. Daran ändert auch die Höhe des Schadens von 444 Millionen Euro nichts, die Olearius´ Bank mit den illegalen Cum-Ex-Geschäften angerichtet hat oder anrichten wollte.

Obwohl des Ende des Prozesses naht, attackierten sich an diesem Freitag Staatsanwältin Kerkering und Olearius´ Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner. Kerkering erkannte an, dass eine Fortsetzung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht. Aus Sicht der medizinischen Gutachter sind Olearius Verhandlungen von einer Dauer von maximal 45 Minuten zuzumuten – und auch nur dann, wenn der Zustand stabil bleibt.

Die Hamburger Zentrale der M.M. Warburg Bank. Foto: obs

Die Beweisaufnahme ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Das Gericht hat Termine bis Ende 2024 angesetzt – unter der Annahme, dass regulär verhandelt werden kann. Unter den neuen Voraussetzungen wären zahlreiche weitere Termine notwendig. Ein aussichtsloses Unterfangen, auch mit Blick auf das Alter des 82-Jährigen.

Es geht um 43 Millionen Euro

Juristisch gibt es die Möglichkeit, das Verfahren gegen Olearius in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Die Frage nach der persönlichen Schuld des Angeklagten würde dann nicht weiter behandelt. Olearius müsste dann auch nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen.

Olearius' Verteidiger lehnten das ab. Sie forderten das Gericht auf, ihren Mandanten freizusprechen und den Prozess komplett zu beenden. Ein separates Einziehungsverfahren sei schon deshalb unzulässig, weil die Warburg Bank die zu Unrecht erstatteten Steuern inzwischen zurückgezahlt habe.

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Tatsächlich hat die Bank die hinterzogenen Beträge in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt, allerdings erst nach erheblichem Widerstand. Die Bank hat sich von den Geschäften distanziert, nachdem Olearius dort keine Ämter mehr bekleidete: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M. Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.“

Zweimal muss Olearius noch vor dem Landgericht Bonn erscheinen. Am 24. Juni wird das Gericht nach fast 30 Verhandlungstagen die Akte Olearius vermutlich schließen.

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