Immobilien: Deshalb hätte das Versorgungswerk höhere Zinsen fordern können
Düsseldorf. Es ist ein erstaunlicher Hinweis, den der Richter in seiner Urteilsbegründung gibt. Bei der Frage, in welcher Höhe eine strittige Provisionszahlung zwischen dem Projektentwickler CV Real Estate (CVRE) und der Hamburger Bank Donner & Reuschel angesetzt werden müsse, verweist er auf eine entscheidende Stelle: Das Versorgungswerk der Zahnärzte aus Schleswig-Holstein (VWSH), das dem Projektentwickler Eigenkapital gegeben hat, habe deutlich weniger Zinsen dafür verlangt, als es die Spanne in der Provisionsvereinbarung hergebe.
Viele Versorgungswerke und institutionelle Investoren haben in den Boomjahren am Immobilienmarkt massiv Geld in riskante Immobilienfinanzierungen gesteckt, von denen viele mittlerweile restrukturiert oder komplett abgeschrieben werden müssen, wie das Handelsblatt mehrmals berichtet hatte.
Betroffene wie Zahnärzte oder Apotheker haben in Gesprächen mit dem Handelsblatt immer wieder gefragt, wie diese Geschäfte überhaupt zustande kamen, wer daran mitverdiente und ob die Versorgungswerke – wie viele Branchenexperten auch im Gespräch mit dem Handelsblatt bezweifelten – überhaupt ausreichend Rendite für das Risiko verlangten.
Ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem vergangenen Jahr, welches das Landgericht auf Anfrage des Handelsblatts anonymisiert herausgegeben hat, gibt einige Antworten auf diese Fragen.