Immobilien: Warum die Rückkehr des Vorkaufsrechts im Wohnungsmarkt zum Streitfall wird
Das Bauministerium will das Vorkaufsrecht für Kommunen wieder möglich machen.
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Frankfurt. Die Ansage ist knapp und deutlich. „Im Kampf gegen Verdrängung brauchen Kommunen funktionierende Instrumente“, sagte Staatssekretärin Cansel Kiziltepe aus dem Bundesbauministerium vor wenigen Tagen. Die Regierung wolle darum zügig eine Lösung finden, um Kommunen zum Schutz von Mietern wieder ein Vorkaufsrecht zu gewähren.
Doch so stark die Ansage ist: Ob sie auch umgesetzt wird, ist fraglich. Denn bei zahlreichen Gruppen formiert sich nun Widerstand.
Eigentlich klingen die Regierungsankündigungen – Bauministerin Clara Geywitz (SPD) teilt die Pläne ihrer Staatssekretärin – nach dem Comeback einer alten Idee. In den letzten Jahren zählte das Vorkaufsrecht zu einem beliebten Instrument der Kommunen und Städte, regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Allein in Berlin hatten die Bezirke im Jahr 2020 mit dem Vorkaufsrecht 576 Wohnungen erworben – in der Regel zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft oder einer gemeinnützigen Genossenschaft.
Aber auch München hatte zuletzt so oft Immobilien vorgekauft wie noch nie in den vergangenen 20 Jahren. Darüber hinaus konnten zahlreiche Käufer mit dem Druckmittel des Vorkaufsrechts dazu gebracht werden, eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Darin verpflichten sie sich, zum Beispiel auf Luxussanierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verzichten.