Immobilienkauf: Die Maklerprovision ist neu geregelt – mit weitreichenden Folgen für Käufer und den Markt
Die Entlohnung des Maklers kann einen hohen Betrag ausmachen, den es beim Hauskauf zu beachten gilt.
Foto: imago/photothekFrankfurt. Manch ein Immobilienverkäufer hat sich in den vergangenen Wochen besonders gefreut, seinen Haus- oder Wohnungskauf über die Bühne zu bringen. Denn seit einigen Tagen ist ein neues Gesetz in Kraft, das den Markt für Immobilien deutlich und nachhaltig verändern dürfte – und das sowohl Verkäufer, Käufer als auch Makler trifft.
Seit dem 23. Dezember wird die Verteilung der Maklerentlohnung bei Immobilienkäufen neu geregelt. Kurzfristig dürfte das dazu führen, dass Verkäufer die Maklerprovision zum Teil selbst stemmen müssen und nicht mehr eins zu eins weiterreichen können. Für Käufer sollte es so günstiger werden. Langfristig dürfte das Gesetz noch weitreichendere Folgen haben.
Bislang gab es keine einheitliche Regelung, in welchem Verhältnis sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten für den Makler teilen. Dabei kann dessen Entlohnung einen erklecklichen Betrag ausmachen: Je nach Bundesland betrug die Maklerprovision zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises.
Und selbst in Gegenden, in denen eine Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer üblich war, konnte der Immobilienbesitzer häufig seinen Anteil an der Provision komplett auf den Käufer abwälzen – so groß ist die Nachfrage nach Immobilien. „Einige Makler haben sogar sehr offen damit geworben, dass bei ihnen die Provision zulasten des Käufers geht“, berichtet Immobilienexperte Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW).