Feuerstätten: Was Besitzer alter Kaminöfen bis Ende des Jahres beachten müssen
Düsseldorf. Bis zum Ende dieses Jahres stehen zahlreiche Kaminofen-Besitzer vor einer entscheidenden Frist: Etwa jede dritte alte Feuerstätte muss entweder stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Grund hierfür sind die verschärften Anforderungen der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die striktere Umwelt- und Gesundheitsstandards vorschreibt. Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 angeschafft wurden.
Ab dem Jahreswechsel gelten strenge Grenzwerte. Um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, dürfen die Emissionen dann maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter (g/m³) und höchstens 4 g/m³ Kohlenmonoxid betragen.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden, müssen nicht nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Auch für Öfen, die als einzige Heizung in Häusern oder Wohnungen ohne Zentralheizung genutzt werden, gelten die Grenzwerte nicht.
Wer unsicher ist, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält, kann in die Datenbank des Industrieverbands HKI schauen. Dort sind über 7000 Geräte mit ihren wesentlichen Merkmalen nach Hersteller und Modell aufgeführt. Auch der Schornsteinfeger kann Auskunft geben.