Hochwasser: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist umstritten
Frankfurt. Das Hochwasser in Süddeutschland zieht sich langsam zurück – und die enormen Schäden, die es verursacht hat, zeigen sich immer deutlicher. Das verstärkt die Diskussion über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Wohngebäuden.
Bereits vor mehr als einem Jahr hatte sich der Bundesrat für eine Versicherungspflicht ausgesprochen. Er forderte die Bundesregierung auf, einen Vorschlag zu machen, wie die Einführung gesetzlich geregelt werden kann. Nun soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni ein Ergebnis vorlegen.
Das BMJ sieht die Einführung allerdings kritisch und verweist unter anderem auf die finanzielle Belastung für Haushalte. Für Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, ist die Pflichtversicherung der zweite Schritt vor dem ersten. Die Bundesregierung müsse zunächst gesetzlich definieren, welche Risiken durch Wohngebäudeversicherungen abgesichert werden müssten. Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte aus ihrer Sicht unter anderem immer der Schutz gegen Hochwasser, Starkregen, Sturmflut sowie steigendes Grundwasser und Durchfeuchtung enthalten sein.