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StrompreisWärmepumpenbesitzer können von neuen Rabatten profitieren

Es gibt eine neue Möglichkeit, Wärmepumpen mit vergünstigtem Strom zu betreiben. Für neue Geräte gilt sie automatisch, für Nutzer von Bestandsgeräten lohnt sich häufig ein Tarifwechsel.Ines Rutschmann 02.08.2024 - 06:08 Uhr Artikel anhören
Wärmepumpe eines Einfamilienhauses: Je niedriger der Strompreis, desto günstiger lässt sich damit heizen. Foto: IMAGO/Robert Poorten
  • Stromtarife für Wärmepumpen sind deutlich günstiger als die für den restlichen Haushalt. Das liegt an verschiedenen Rabatten auf Abgaben und Netzentgelte.
  • Seit 2024 gibt es neue Rabatte.
  • Diese können Betreiber älterer steuerbarer Wärmepumpen freiwillig nutzen – und mitunter mehr sparen als in ihrem bisherigen Tarif.

Berlin. Wie teuer es ist, mit einer Wärmepumpe zu heizen, hängt entscheidend davon ab, was der Strom kostet, um die Anlage anzutreiben. Am günstigsten fährt, wer die Wärmepumpe mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt. Ist das nicht möglich, gibt es einen speziellen Tarif für Wärmestrom: Er kostet im Schnitt etwa zehn Cent pro Kilowattstunde weniger als Haushaltsstrom.

Abschließen können einen solchen Tarif alle, deren Wärmepumpe steuerbar ist. Das bedeutet für ältere Wärmepumpen: Sie benötigen zusätzlich zum Haushaltsstromzähler ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und ein Steuerungsgerät. Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber zu festgelegten Zeiten am Tag – häufig zwei Stunden am Abend – die Stromversorgung der Wärmepumpe runterfahren darf, zahlen Kunden geringere Netzentgelte und Abgaben.

Bislang existierten keine einheitlich berechneten Preisnachlässe für diesen Fall. Das hat sich in diesem Jahr geändert: Nun gibt es eine einheitliche Berechnung mit zwei verschiedenen Rabatten von der Bundesnetzagentur. Sie ergänzen die alten Regeln.

Wollen Verbraucher mit einer älteren Wärmepumpe von den neuen Möglichkeiten profitieren, müssen sie selbst aktiv werden. Automatisch gilt das neue Rabattsystem nur für Wärmepumpen, die ab 2024 installiert wurden. Auf steuerbare Bestandsgeräte wird es erst zum 1. Januar 2029 angewendet. Deren Betreiber können aber auch schon jetzt wechseln – freiwillig. Ob sich das lohnt, müssen Verbraucher individuell prüfen.

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