KfW und Bafa: Welche Förderungen Sie wieder beantragen können
Verbraucher und Unternehmen können wieder Fördermittel des Bundes für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen beantragen, etwa für Energieberatungen, serielle Sanierungen oder den Umbau von Wärmenetzen. Im Dezember 2023 hatte die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme, die helfen sollen, die Energieeffizienz von Immobilien zu steigern, gestoppt. Der Grund: Die Finanzierung war nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts unklar.
Mit der Einigung der Ampelkoalition zum Bundeshaushalt 2024 ist der Förderstopp beendet. Die Förderung geht im bisherigen Umfang weiter. Neben neu eingehenden Förderbegehren könnten nun auch bereits gestellte Anträge, die vorübergehend auf Eis lagen, bewilligt werden.
Wegen der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes werden die Förderprogramme nur zu einem prozentualen Anteil mit Fördermitteln ausgestattet. Das habe jedoch „zunächst keine Auswirkungen für die Antragstellenden“, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf Handelsblatt-Anfrage mit. Dass Bundestag und Bundesrat dem Haushaltsentwurf Anfang Februar zustimmen, gilt nach der Einigung im Haushaltsausschuss als sicher.
Energieberatung für Immobilien wird wieder gefördert
„Die Einigung auf den Bundeshaushalt ist für alle Hausbesitzer enorm wichtig“, sagte Justus Menten, Geschäftsführer des Energieberatungsunternehmens Enter. Nach wochenlanger Unsicherheit könnten Immobilieneigentümer „nun endlich verlässlich planen“.
Für Verbraucher besonders relevant ist die Wiederaufnahme der Förderung für Energieberatung. Bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden erstattet der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten der Energieberatung. Bezuschusst wird zum Beispiel die Entwicklung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Fördersumme auf 1300 Euro gedeckelt, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es bis zu 1700 Euro. Für Nichtwohngebäude gilt abhängig von der Dienstleistung des Energieberaters ein höherer Kostendeckel. Wie Sie die Förderung beantragen, lesen Sie hier.
Auch für Unternehmen schafft der Bund Anreize
Vom Antragsstopp nicht betroffen war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über sie erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite, wenn sie energetisch sanieren. Infrage kommt die Förderung etwa, wenn Eigentümer Wände oder das Dach dämmen, alte Türen und Fenster austauschen, eine nachhaltige Heizung oder ein Smart-Home-System einbauen.
Doch nicht nur für Immobilienbesitzer schafft der Bund Anreize, die Wärmewende voranzutreiben. Mit dem „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ fördert er Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für die neue Heiztechnologie weiterbilden lassen. Das zuständige Bafa zahlt 90 Prozent der förderfähigen Kosten für Schulungen und Coachings zum Einbau oder Einstellen einer Wärmepumpe. Voraussetzung ist, dass die Schulung bei einem vom Bafa geprüften Anbieter stattfindet.
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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze läuft ebenfalls wieder an. Damit unterstützt der Staat Unternehmen und Kommunen beim Bau neuer Wärmenetze und fördert die Umstellung von Fernwärme auf eine Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, etwa aus Geothermie, Solarthermie oder Großwärmepumpen. Bei Förderprogrammen zu seriellen Sanierungen, dem Einsatz von Wasserstoff in der Industrie und zur Anschaffung von E-Lastenrädern ist der Antragsstopp ebenfalls beendet.
KfW-Förderung für Neubau startet ab Februar
Noch etwas gedulden muss sich hingegen, wer neu bauen will: Das KfW-Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau soll erst ab Februar wieder starten, nachdem der Fördertopf Mitte Dezember 2023 ausgeschöpft war. Das sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz diese Woche im Handelsblatt-Interview.
Weiter Geduld brauchen auch Industrie- und Gewerbebetriebe, die in ihre Energieeffizienz investieren möchten. Zwar werden mit einem Zuschuss oder Kredit zahlreiche Maßnahmen gefördert, die dafür sorgen, dass Unternehmen etwa Abwärme und erneuerbare Energien nutzen, Energiemanagementsysteme installieren oder veraltete Anlagen gegen energieeffizientere austauschen. Doch die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet. Anträge nehmen Bafa und KfW voraussichtlich wieder ab 15. Februar entgegen.