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AnlageberatungDie Sparkasse als Finanzcasino

Sparkassen geben sich gegenüber den Kunden gerne seriöser als andere Banken. Doch Anlegeranwälte berichten von Betrug, Nötigung und Untreue. Die Klagen häufen sich. Was einige Sparkassen ihren Kunden zumuten.Frank Matthias Drost, Peter Köhler und Thomas Bauer 27.04.2012 - 13:28 Uhr Quelle: Handelsblatt ePaperArtikel anhören

Das Sparkassen-Logo vor dem Hauptsitz der Sparkasse Köln/Bonn.

Foto: picture-alliance/ dpa

Berlin/Frankfurt. Für Sparkassenpräsident Heinrich Haasis sind Sparkassen die besseren Banken. Gern grenzt er die öffentlich-rechtlichen Institute von börsennotierten Banken ab, die ihre Gewinne maximieren müssen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sind. „Die Sparkassen sind eine unternehmerische Antwort auf die in der Finanzkrise deutlich gewordenen Mängel einer zügel- und grenzenlosen Finanzwirtschaft“, lautet das Credo des Präsidenten.

Doch so anders als andere Banken agieren Sparkassen gar nicht. Das zeigen zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit privaten Anlegern, die sich von ihren Sparkassen falsch beraten fühlen. Davon laufen derzeit Hunderte. Sie zeigen, dass auch Sparkassen nicht immer die Interessen ihrer Kunden im Auge haben.

Besonders krass ging es anscheinend bei der Sparkasse Köln-Bonn zu. Der türkische Geschäftsmann Senol B. erstattete nach Informationen des Handelsblatts Ende Februar dieses Jahres Strafanzeige gegen vier Vorstände der Sparkasse wegen Betrug, Nötigung und Untreue im Fall verlustreicher Zinswetten. Mit diesen sogenannten Swaps will man beispielsweise von Zinsunterschieden zwischen verschiedenen Ländern profitieren. Die entsprechenden Zinsänderungs- und Währungsrisiken sind jedoch kaum zu kalkulieren. Es bestehe „ein fast unbegrenztes Verlustpotenzial“, wie es die Münchener Kanzlei Engelhard & Busch beschreibt.

B.s Düsseldorfer Anwalt Joerg Andres sagte dem Handelsblatt: „Mein Mandant wurde systematisch getäuscht.“ Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte den Eingang der Anzeige. „Der Vorgang wird geprüft“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die Sparkasse Köln-Bonn bestreitet die Vorwürfe.

Nach Angaben der Sparkasse sei die Darstellung grob falsch, erklärte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die Finanzierung in Schweizer Franken sei auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geschehen. Wie die Unterlagen belegten, sei dies nach umfassender Beratung und mit Hinweis auf die Risiken geschehen. Der Kunde habe an seiner Anlagestrategie auch dann noch festgehalten, als die Sparkasse ihn auf zunehmende Risiken aufgrund der Aufwertung des Franken hingewiesen habe. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe sich ein Anfangsverdacht gegen den Vorstand nicht bestätigt.

Doch die Klage des Geschäftsmanns ist kein Einzelfall. „Ich vertrete mehrere Kunden, die bei spekulativen Zinswetten mit der Sparkasse Köln-Bonn Schiffbruch erlitten haben“, erklärt Michael Leipold, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch wenn andere Banken die gleichen riskanten Geschäfte angeboten haben, ist dieses Gebaren aus Leipolds Sicht für eine Sparkasse besonders verwerflich. Denn deren Kunden, so der Anwalt, dürften davon ausgehen, „dass ihnen bei ihrer Sparkasse keine riskanten Geschäfte angeboten werden“.

Dabei wollen die Sparkassen doch anders sein. In der „Stuttgarter Erklärung“ von 2010 heißt es zum Selbstverständnis der Sparkassen: „Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Ziele und Bedürfnisse des Kunden. Ein reiner Produktverkauf ohne Rücksicht auf die Bedürfnislage des Kunden ist mit der Philosophie der Sparkassen nicht vereinbar.“

Manchen Kunden muss das wie Hohn vorkommen. Sie werfen den Sparkassen beispielsweise vor, ihnen Zertifikate zu verkaufen, ohne immer über den möglichen Totalverlust bei einer Pleite des Emittenten aufzuklären. Nach dem Crash der Investmentbank Lehman Brothers verloren auch Sparkassen-Kunden viel Geld. In anderen Fällen klärten Sparkassen ihre Kunden nicht über Rückvergütungen beim Vertrieb von offenen Immobilienfonds auf. Wieder andere versäumten es, ihren Kunden die Funktionsweise von Bonus-Zertifikaten zu erklären.

Im Einsatz für die Sparkassen: Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Haasis.

Foto: dpa

Die Kanzlei Nieding & Barth bearbeitet nach den Worten von Rechtsanwalt Andreas Lang eine hohe dreistellige Zahl an Rechtsfällen, in denen sich Kunden und Sparkassen streiten. Wenn es um fehlerhafte Anlageberatung gehe, gebe es kaum Unterschiede zwischen Sparkassen und anderen Instituten, so Lang. Die Unterschiede lägen im Detail. „Sparkassen haben sich beispielsweise oft mit geschlossenen Immobilienfonds Ärger eingehandelt. Bei den privaten Banken standen eher Medien- und Schiffsfonds im Vordergrund.“ Die Kanzlei Tilp zählt mehr als 90 Fälle, in denen sie Anleger gegen Sparkassen vertritt. „Im Vergleich zu den genossenschaftlichen und den privaten Banken gibt es praktisch keine Unterschiede, was die Häufigkeit der Rechtsstreitigkeiten angeht“, so Andreas Tilp.

Streitfall des Tages

Wenn Kunden ihre Bank verklagen

Die Sparkassen seien auch keine besseren Geldhäuser, urteilt FDP-Finanzexperte Björn Sänger. „Eine Bank ist eine Bank, keine kann für sich besondere Privilegien beanspruchen.“ Eine insgesamt steigende Tendenz von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlageberatung sieht der Ombudsmann des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Peter Gummer. Kunden mit Problemen können sich kostenlos an die Beschwerdestelle des DSGV wenden.

Er beobachtet ein „geschärftes Bewusstsein für mangelhafte Beratungen und Konditionen“. Der DSGV selbst weist darauf hin, dass die 425 Sparkassen in Deutschland täglich mehrere 10.000 Beratungsgespräche durchführen. Diese würden zu 99 Prozent zur Zufriedenheit der Kunden erfolgen.

Von Zufriedenheit kann bei Senol B. keine Rede sein. Er ist seit 1990 Kunde der Sparkasse Köln-Bonn. Vor sechs Jahren wandte er sich mit einem Anliegen an sein Institut. Er erwarb mehrere Immobilien im Kölner Raum für seine Altersvorsorge und finanzierte diese durch die Sparkasse. Um die Zinsbelastung niedrig zu halten, offerierten Sparkassen-Mitarbeiter nach Darstellung von Senol B. eine Finanzierung in Schweizer Franken - über Derivate. Damals lockten die im Vergleich zur Euro-Zone günstigen Kapitalmarktzinsen in der Schweiz.

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Konkret ging es bei diesen Geschäften um Zinswährungsswaps, die eigentlich eher etwas für Profis sind. Der Schaden für B. beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Die Sparkasse Köln-Bonn ist sich keiner Schuld bewusst. „Der Kunde wurde über die mit dem Geschäft verbundenen Chancen und Risiken vollumfänglich aufgeklärt und mit entsprechenden Detailinformationen zu dem Geschäft ausgestattet“, schreibt das Institut in einer Stellungnahme. Für die Sparkasse ist B. ein „Anleger und Kunde mit Sachverstand und profunden Kenntnissen und Erfahrungen in Sachen Geldanlage“.

Doch für B.s Anwalt Andres ist offensichtlich, dass die Sparkasse seinen Mandanten getäuscht hat. Sie habe nicht dafür gesorgt, dass der Kunde die ihm drohenden Risiken zumindest ansatzweise realistisch einschätzen konnte. Die Vorstandsmitglieder der Sparkasse hätten verhindern müssen, so Andres, dass ein „derartig ruinöses und nicht mehr beherrschbares Insolvenzrisiko zulasten des Geschädigten aufgebaut wird“.

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