Der Erben-Report: Die Prasser, die Labilen und die Gierigen
Baren und Münzen in einem Tresor: Gold ist eine beliebte Anlageklasse und wird oft vererbt.
Foto: dpaDüsseldorf. Wenn`s ums Erbe geht, ist es mit der Pietät schnell vorbei. „Manche Kinder aus vermögenden Familien scheinen ihre Tage vor allem damit zu verbringen, auf die Erbschaft zu warten“, klagt Heiko Löschen, Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Packenius Mademann und Partner. Wenn es dann soweit ist, geht der Ärger los.
Bei jeder sechsten Erbschaft in Deutschland kommt es zum Streit. Das hat eine repräsentative Studie der Postbank ergeben. „Je größer der Nachlass, desto mehr wird gestritten“, sagt Jan Bittler, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Übersteigt der Wert des Nachlasses die Summe von 100.000 Euro, kommt es in jedem vierten Fall zu Streit. „Bei größeren Vermögen würde ich schätzen, dass es sogar bei jedem zweiten Fall Ärger gibt“, sagt Löschen.
Die Zahl der reichen Erben nimmt seit Jahren zu. Mehr als 800.000 Millionäre gibt es in Deutschland und mehr als hundert Milliardäre. Insgesamt liegt das jährlich vererbte Vermögen in Deutschland laut Postbank bei 233 Milliarden Euro, zehn Milliarden mehr als noch im Vorjahr. Im Jahr 2020 dürfte die vererbte Summe bei 330 Milliarden Euro liegen.
Wenn nach dem letzten Willen die Fetzen fliegen, kostet das viel Geld. Die Kosten für Anwälte, Gerichte, Steuern sowie Notare, Gutachter und Grundbuchämter können bei großen Vermächtnissen schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gefährdet Uneinigkeit das Erbe. Die wenigsten Vermögen sind liquide. Besteht ein Begünstigter auf schnelle Auszahlung, müssen Wertpapiere, Kunstsammlungen und Immobilien kurzfristig und weit unter Marktwert verkauft werden. Dann steht nicht nur das Lebenswerk zur Disposition – sondern der Wohlstand der nachfolgenden Generationen. „Ein Hauptrisiko für Familienvermögen ist die Übertragung in die nächste Generation“, sagt Reinhard Berger, Präsident der Investmentgesellschaft Valluga AG. Vor allem wenn ein Großteil des Vermächtnisses in einem Unternehmen steckt, drohen Probleme. „Auch eine mangelhafte Streuung in verschiedene Anlageklassen birgt Risiken“. Die Erfolgsformel sei eine rechtzeitige und strategisch geplante Aufteilung des Nachlasses.
Trotzdem schlampen viele Erblasser bei ihrem letzten Willen. Nach einer Umfrage von Packenius Mademann unter tausend Teilnehmer hat nur jeder fünfte seinen Nachlass „zu seiner Zufriedenheit geregelt“. Jeder Dritte hat das Thema Erbschaft noch nie in der Familie angesprochen. Und jeder Fünfte befürchtet in seiner Familie einen Streit ums Erbe.
Handelsblatt Online hat hinter die Kulissen der sonst so verschwiegenen wohlhabenden Familien geschaut. Fünf spektakuläre Echtfälle zeigen, mit welchen Problemen Erblasser und Begünstigte zu kämpfen haben, wenn der Nachlass nicht sorgfältig geregelt wurde. Das Dossier schildert Gier und Prasserei, aber auch seelische Krisen und persönliche Überforderung.
Verlässt sich auf die Erbschaft: Die Tochter der reichen Dame arbeitet nur gelegentlich - etwa als DJane.
Foto: AFPLuftbild von der Sylter Südspitze: Auf der Insel lässt es der 40-Jährige regelmäßig krachen.
Foto: apHäufig hat der letzte Willen auch dann Bestand, wenn er eigentlich gar nicht so gemeint war. So hat das beliebte Berliner Testament für Vermögende seine Tücken. Das zeigt das Beispiel einer älteren Dame, die seit drei Jahren verwitwet ist.
Rückblick: Vor zwanzig Jahren hat das Ehepaar von den Eltern des Mannes umgerechnet zwölf Millionen Euro geerbt, ihre drei Kinder bekamen jeweils eine Million von ihren Großeltern. Das nun vermögende Ehepaar regelte seinen Nachlass mit einem Berliner Testament. Damit setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Allerdings soll jedes Kind 500.000 Euro bekommen, wenn der erste Elternteil stirbt.
Das passierte vor drei Jahren. Ein warmer Regen für die beiden Töchter und den Söhne, die nicht oder nur gelegentlich arbeiten und ständig Geldsorgen haben. „Sie wurden zu Berufserben erzogen“, sagt Löschen. „Und der Mutter ist klar, dass das ihr größter Fehler war.“ Denn die Kinder – alle um die 50 Jahre alt – warten nur darauf, dass sie erben.
Doch ihre Mutter erfreut sich bester Gesundheit. Die Witwe bekam die Villa samt Schwimmbad, eine wertvolle Gemäldesammlung mit Werken von Monet und Chagall, sowie ein umfangreiches Wertpapiervermögen. Obwohl das Vermögen nun ihr gehört, kann sie nicht wirklich frei darüber entscheiden. Sie kann beispielsweise ihr Erbe nicht neu regeln. Denn sie ist an das gemeinsame Berliner Testament gebunden.
Auch wenn sie einen neuen letzten Willen verfassen würde, würde immer das Berliner Testament gelten. „Und mit dieser Regelung ist sie nicht besonders glücklich“, sagt Löschen. „Sie hat Angst, dass die Kinder ihr Erbe verprassen.“ Diese Angst ist wahrscheinlich nicht unbegründet: Der Sohn arbeitet als Lektor, verdient etwa 800 Euro pro Monat. Eine Tochter versucht sich als unterdurchschnittlich talentierte Künstlerin. Die zweite Tochter, eine gelernte Hotelfachfrau mit Drogenvergangenheit, betrieb mal ein Sportgeschäft und arbeitet ab und zu als DJ. Kaum zu Glauben: Sie wollte sogar von Vermögensverwalter Löschen einen Kredit als Vorschuss auf ihr baldiges Erbe beantragen.
Auf ihr Erbe müssen die Drei erstmal warten. Denn Berliner Testamente lassen sich kaum ändern. Es gibt nur wenige Möglichkeiten: „Ein Kind hätte beispielsweise das Erbe von 500.000 Euro ausschlagen und dann sein Pflichtteil einklagen können“, erklärt Erbschaftsexperte Löschen. „In der Regel kommen sie im Fall eines Berliner Testaments damit vor Gericht aber nicht durch.“ Falls doch, könnte das unangenehme Folgen haben. „In den wenigstens Erbauseinandersetzungen ist genügend Liquidität da, um einen Erben sofort auszuzahlen“, so Löschen. Die Folge: Immobilien und Wertpapiere müssen verkauft oder Kunstsammlungen aufgelöst werden.
Besser wäre es in diesem Fall gewesen, den Nachlass anders zu Regeln. „Die Eltern hätten sich gegenseitig zu Alleinerben machen und für den Fall ihres Todes einen Testamentsvollstrecker einsetzen sollen“, so Löschen. „Die Kinder würden dann monatliche Zahlungen erhalten, kämen aber nicht an ihr gesamtes Erbe ran.“ So würde die Vermögenssubstanz so lange als möglich erhalten bleiben und trotzdem den Kindern zur Verfügung stehen. Und auch die Bildersammlung, die dem Ehemann sehr viel bedeutet hatte, hätte in eine Stiftung überführt werden können.
Die Copacabana in Rio de Janeiro: Hier lebte der alte Herr mit seinem Lebensgefährten.
Foto: ReutersIkea-Küche statt Luxuseinrichtung: Die 60-jährige Erbin kann sich an ihren neuen Reichtum noch nicht gewöhnen.
Foto: gmsEin Leben wie in Bunte und Gala: Porsche und Ferrari in der Garage, Promi-Partys in Kitzbühel, Sankt Moritz oder auf Sylt, Freundinnen mit Hang zur Haute Couture – der 40-Jährige lässt es ordentlich krachen.
Seinen Eltern passt dieser ausschweifende Lebenswandel ihres Sprösslings so gar nicht. Sie wollten Konsequenzen ziehen, ihn so kurz wie möglich zu halten. Sie entscheiden sich für eine Dauertestamentsvollstreckung: Der Sohn sollte eine regelmäßige monatliche Zahlung erhalten, mehr aber auch nicht. Auf das Gesamterbe von rund sechs Millionen Euro hätte der Hallodri so keinen Zugriff gehabt.
„Das Testament war bereits ausgearbeitet, aber noch nicht unterschrieben“, erinnert sich Löschen. Doch plötzlich und unerwartet starb der Vater. Weil aber das Testament noch nicht rechtsgültig war, galt die gesetzliche Erbfolge. Ehefrau und Sohn erbten zu gleichen Teilen und der 40-Jährige machte sofort seinen Liquiditätsanspruch geltend. „Seither lebt er auf extrem großen Fuß“, so Heiko Löschen. Wenn er so weiter mache, dürfte er das Geld aus der Erbschaft in rund 18 Monaten verprasst haben. Die Folge: Nur der Tod seiner Mutter kann seinen Lebensstandard auf Dauer retten. Er kann nur hoffen, dass seine Mutter ihn nicht enterbt.
Doch die Dame hat bisher kein Testament gemacht. Ein großer Fehler. „Wir empfehlen ihr die ursprüngliche Lösung mit Dauertestamentsvollstreckung, die auch ihr Mann gewollt hatte“, so Löschen. Doch die Dame zögert. Handelt sie nicht, bekommt ihr Sohn alles – und zwar auf einmal. Das sollte dann für weitere Jahre in Saus und Braus reichen. Aber nicht für ein Leben lang.
Ein Kreuzfahrtschiff: Mehr als drei Millionen hat der Erbe binnen kurzer Zeit verprasst - für teure Reisen, luxuriöse Geschenke und unrentable Investments.
Foto: obsDer Traum vom glücklichen Lebensabend an der Copacabana endet jäh: Der wohlhabende Senior erkrankt an Krebs. Die letzten Monate seines Lebens pendelt er gemeinsam mit seinem gut 40 Jahre jüngeren Lebensgefährten zwischen der Wahlheimat Brasilien und Deutschland, wo er behandelt wird. Doch die Therapie schlägt nicht an, der alte Herr stirbt.
Zurück bleibt sein brasilianischer Lebensgefährte, den er in seinem Testament zum Haupterben gemacht hat. Eine Kontovollmacht hat er auch bereits, um schnell und einfach an Geld zu kommen. Außerdem hat der alte Herr drei Vermächtnisse an Vertraute in Deutschland ausgesprochen. Auf den ersten Blick ist alles klar geregelt, doch es gibt trotzdem Ärger. Ärger mit dem der Trauernde nicht rechnet. Er hat die Situation völlig falsch eingeschätzt und ist schlichtweg überfordert.
Der Verstorbene besaß Immobilien in Deutschland und Brasilien, hinzu kommen Firmenbeteiligungen – nicht nur in Deutschland sondern auch in den USA. „Unter diesen Bedingungen ist der Erbfall sehr komplex“, sagt Löschen. „Es dauerte knapp ein Jahr, bis endlich ein Erbschein ausgestellt war.“ Zu lange für einen der Erben. Er misstraut dem Brasilianer und hat Angst, am Ende leer auszugehen. 200.000 Euro hatte der Verstorbene ihm zugedacht und dieses Geld will der Erbe nun haben.
Es kommt zum Prozess – für die Beteiligten unangenehm und teuer. Und ein Prozess, denn der wohlhabende Senior nicht gewollte hätte. „Es wäre einfacher und billiger gewesen, wenn sich alle an einen Tisch gesetzt hätten und über die Probleme mit dem Erbschein gesprochen hätten“, sagt Löschen. Zumal der junge Brasilianer den Willen seines verstorbenen Lebensgefährten genau umsetzen wollten. „Wenn schon vor dem Tod absehbar ist, dass der Erbe mit der Abwicklung überfordert ist – etwa weil das Erbe über verschiedene Länder verteilt ist – ist fachkundiger Rat unbedingt notwendig“, sagt Löschen.
Eine überraschende Erbschaft kann auch eine Belastung sein – vor allem wenn sie extrem hoch ist. Das zeigt der Fall einer 60-jährigen Frau, die seit Jahren von der Sozialhilfe lebt. Sie ist ein uneheliches Kind und nicht bei ihrer Mutter aufgewachsen. Sie kennt ihre leiblichen Eltern zwar, doch weiß sie nichts über deren finanziellen Verhältnisse.
Als ihre Mutter stirbt, ist die Überraschung groß: Die Sozialhilfeempfängerin erbt 4,5 Millionen Euro. Damit ist sie völlig überfordert. Ihr fehlt jegliche Vorstellungskraft, wie viel Geld das ist und was sie damit anfangen soll.
Doch sie holte sich professionelle Hilfe: Ein Vermögensverwalter legte das Geld für sie an, regelte auch ihre Nachlassplanung, bei der Kinder und Enkel bedacht werden. Zweimal im Jahr reist sie zu ihrem Verwalter. Sie will allerdings gar nicht so genau wissen, wie viel Geld sie hat – das macht ihr Angst und setzt sie unter Druck.
An ihren neuen Reichtum hat sie sich noch immer nicht gewöhnt: Ob sie sich eine Hotelübernachtung für 400 Euro leisten kann, fragt sie den Finanzexperten beispielsweise. Eine neue Küche will sie sich kaufen. Natürlich kein Problem angesichts ihres Kontostandes – trotzdem geht sie zu Ikea.
Das Beispiel zeigt, wie überfordert ein Erbe sein kann. Die 60-Jährige macht im Grunde alles richtig, indem sie sich professionelle Hilfe holt und langsam an die neue Situation gewöhnt.
Mancher Erbe eines größeren Vermögens verliert völlig die Bodenhaftung. So ergeht es einem 45-Jährigen, der von seinem Partner 3,5 Millionen Euro erbt. Mit Geld kennt er sich überhaupt nicht aus, mit dem Tod des Lebensgefährten ist er emotional völlig überfordert.
Und so nimmt das Schicksal seinen Lauf: falsche Freunde, luxuriöse Geschenke, unrentable Immobilieninvestments, wilde Partys, teure Reisen und illegale Drogen – Neureichenhabitus pur. Er dreht völlig durch, überschreibt seinen russischen „Freunden“ sogar Häuser.
Doch irgendwann wird dem 45-Jährigen bewusst, dass sein Leben völlig aus der Bahn geraten ist. Der Schaden ist immens: Nur noch 350.000 Euro sind von seinem Millionenerbe übrig. Dieses Geld ist nun sicher angelegt. Spät, aber nicht zu spät.
Nicht immer ist absehbar, wie die Hinterbliebenen auf den Verlust eines geliebten Menschen reagieren. Wer aber das ungute Gefühl hat, sein Erbe könnte überfordert sein, sollte vorsorgen. Eine Dauertestamentsvollstreckung beispielsweise hätte das neue Vermögen des 45-Jährigen geschützt, denn er hätte nur eine im Testament festgesetzte monatliche Zahlung erhalten.