Finanzanlagenvermittler: Ungewöhnliche Zusammenarbeit: Verbraucherschützer und Kreditwirtschaft werben für einheitliche Aufsicht
Die Finanzaufsicht schaut bei Wirecard genauer hin.
Foto: ReutersBerlin. Bankenverbände und Verbraucherschützer sind in Regulierungsfragen eigentlich eher unterschiedlicher Meinung. Jetzt haben sie sich zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: In einem gemeinsamen Brief an Parlamentarier der Regierungsfraktionen fordern der Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ein bestimmtes Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben.
Es geht um die geplante Übertragung der Aufsicht über die 38.000 Finanzanlagenvermittler auf die Finanzaufsicht Bafin. Das Kabinett hat das Gesetzesvorhaben am 11. März verabschiedet. Offensichtlich haben die Verbände Bedenken, dass die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin im weiteren Gesetzgebungsprozess parlamentarisch verwässert werden könnte. Derzeit werden die Finanzanlagenvermittler je nach Bundesland von Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern (IHK) beaufsichtigt.
Kurz vor dem Auftakt der parlamentarischen Beratung des Gesetzesvorhabens schreiben sie: „Das mit dem Regierungsentwurf verfolgte Anliegen einer einheitlichen Finanzaufsicht beim Vertrieb von Finanzinstrumenten ist auch und gerade in Krisenzeiten von besonderer Bedeutung.“ Nur die Bafin könne als zentraler Kompetenzträger für Wertpapieraufsichtsthemen der zunehmenden Komplexität des anwendbaren Aufsichtsrechts gerecht werden.
Die bisherige Doppelrolle der IHK als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe stellt nach Ansicht der Bankenverbände und Verbraucherschützer eine unabhängige Aufsicht in Frage und schaffe Raum für Interessenkonflikte. Das Anlegerschutzniveau dürfe nicht davon abhängen, an wen sich der Kunde wende, schreiben die Verbände.
Vzbv-Vorstand Klaus Müller bekräftigt auf Anfrage des Handelsblatts: „Eine Bündelung der Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der Bafin ist seit Jahren überfällig. Es ist wichtig, dass die Einhaltung der Verhaltenspflicht künftig direkt von der Bafin überprüft wird.“ Der Ausnahmezustand Corona dürfe nicht dazu führen, dass wichtige und überfällige Gesetzesvorhaben nun gestoppt werden.
Branche wehrt sich gegen teuren Vorschlag
Die Vermittlerbranche selbst hat sich stets vehement gegen den Kabinettsentwurf gewehrt, der auch mit höheren Kosten verbunden sein wird. Sie verwies darauf, dass unter der bisherigen Aufsicht keine Finanzskandale passiert seien. Bislang liegt die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorarvermittler in neun Bundesländern bei den IHK, in den übrigen Bundesländern sind die Gewerbeämter zuständig. Über 80 Prozent der Vermittler verfügen über eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, deren Beaufsichtigung bundeseinheitlich bei den IHK liegt.
Nach Verabschiedung des Bundeskabinett-Entwurfs hat die Union bereits angedeutet, dass sie die Kritik an dem Gesetzesvorhaben „sehr ernst“ nehme. Für den CDU-Finanzexperten Carsten Brodesser geht der Entwurf über den Koalitionsvertrag hinaus. „Wir müssen nun im parlamentarischen Verfahren das Schlimmste verhindern.“
Mögliche Kompromisse skizziert Brodesser so: Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, „könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit beispielsweise für den Sachkundenachweis und die Beaufsichtigung der Finanzanlagevermittler bei den IHK zu vereinheitlichen“. Die Befugnisse der Bafin könnten so gestärkt werden, dass sie für die Aufsicht durch die IHK einheitliche Maßstäbe setze und diese überwache. Dafür müsste aber die SPD mitspielen. Zumindest der vzbv und die Bankverbände haben sich mit dem Brief eindeutig positioniert.