Grauer Kapitalmarkt: Das Bettelbrief-Modell
Seit Ende 2014 warten Investoren vergeblich auf Ausschüttungen.
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Das Angebot klang verlockend. Acht Prozent Zinsen stellte das Fondshaus Euro Grundinvest Anlegern 2011 in Aussicht. Dazu eine Gewinnbeteiligung von bis zu vier Prozent. Das Geld sollte in Villen und feine Mehrfamilienhäuser im Raum München fließen. Das Risiko schien gering: „Der Immobilienmarkt München kennt seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben“, lautete ein Werbespruch. Tausende Sparer griffen zu, investierten nach Schätzungen von Anwälten insgesamt 100 Millionen Euro.
Doch inzwischen sieht es stark danach aus, als hätten die Anleger ihr Erspartes in Luftschlösser gesteckt. Seit Ende 2014 warten Investoren vergeblich auf Ausschüttungen. Und das ist nicht alles: Jetzt sollen sie sogar noch Geld zurückzahlen.
Vergangene Woche fanden die Anleger im Briefkasten Post von Sven Donhuysen. Der Basler Finanzunternehmer („Megadon AG“) hat seit gut einem Jahr das Sagen bei Euro Grundinvest. Während auf der Internetseite des Fondshauses noch immer von einer „Erfolgsbilanz“ die Rede ist, schrieb Donhuysen nun von „prekärer Finanzsituation“, „drohender Zahlungsunfähigkeit“ und einer „möglichen Überschuldung“.
„Um dieser Situation entgegen zu wirken“ fordert Donhuysen die vorab ausgezahlten Ausschüttungen zurück, die Investoren von Euro Grundinvest noch bis Herbst 2014 quartalsweise bekamen. Wer beispielsweise 50.000 Euro investierte, bekam schon nach drei Monaten 1.000 Euro überwiesen. Für viele Anleger war das ein Argument, überhaupt einzusteigen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass das Geld bei Euro Grundinvest statt in strahlende Villen vor allem in dunkle Kanäle floss.
„Wir bedauern sehr, dass Sie von den ursprünglichen Geschäftsführern planvoll getäuscht wurden.“
Foto: HandelsblattGegen den Initiator der Euro Grundinvest-Fonds, den schillernden Münchener Finanzmakler Malte Hartwieg, ermittelt seit vielen Monaten die Staatsanwaltschaft München. Der Verdacht: Kapitalanlagebetrug. Hartwieg selbst hatte stets bestritten, betrogen zu haben. Auf seine versprochene Aufklärung warten Anleger aber bis heute.
Sven Donhuysen hat derweil schlechte Nachrichten: „Wir bedauern sehr, (...) dass Sie von den ursprünglichen Geschäftsführern planvoll getäuscht wurden“, schrieb er in seinem Brief. Die wirtschaftliche Lage habe Ausschüttungen aus Gewinnen nie zugelassen. Bis zum 30. November sollen Anleger daher überweisen. Verwendungszweck: Ausschüttungsrückzahlung.
„Was man zahlt, ist weg.“
Anwalt Robert Buchmann von der Kanzlei Rössner rät dringend davon ab. „Bloß nicht zahlen!“, sagt der Jurist. Weder in den Fondsprospekten, noch in den Treuhand- oder den Gesellschafterverträgen sei eine Rückzahlung vorgesehen. Auch Stefan Forster von der Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen warnt: „Das schaut nach Bettelbrief aus.“ Noch deutlicher wird Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: „Was man zahlt ist weg, das bekommt der Anleger nie wieder.“ Erst im Fall einer Pleite könne ein Insolvenzverwalter Rückzahlungen verlangen. Aber selbst das, sagt Daniel Bauer, habe er bisher nicht erlebt.
Auf seine Aufklärung warten Anleger aber bis heute.
Foto: HandelsblattDie Masche mit dem Bettelbrief ist beliebt. Auch Anleger der notleidenden Canada Gold Trust Fonds sollen Ausschüttungen zurückzahlen. Dabei hat 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fondsanbieter geleistete Ausschüttungen nicht ohne weiteres zurückverlangen können (Az. II ZR 73/11). Damals hatte ein Initiator zweier Schiffsfonds von einem Anleger 92 000 Euro an geleisteten Ausschüttungen zurückverlangt, weil es keine echten Gewinne waren. Doch nur wenn das in den Verträgen ausdrücklich vorgesehen sei, könne das Fondshaus auf Rückzahlung bestehen, urteilten die Richter.
Ein seltsames Zitat
Sven Donhuysen dürfte das BGH-Urteil kennen. In seinen Brief an die Anleger baute er ein mit Anführungszeichen versehenes Zitat ein: „Die an Sie ergangenen Vorabauszahlungen sind zurückzufordern, wenn dies die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft erforderlich macht.“ Der Satz wirkt wie eine Textstelle aus einem Emissionsprospekt oder Vertrag. Das Handelsblatt wollte wissen, woher das Zitat stammt und bat um einen entsprechenden Beleg. Ein Sprecher von Donhuysen ließ diese Frage jedoch unbeantwortet. Schriftlich teilte er mit: „Wir müssen auch dem Schutz der Anleger und von allgemeinen Geschäftsinformationen gerecht werden.“