1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Recht
  5. Streitfall des Tages: Wenn Freunde ihre Schulden nicht zurückzahlen

Streitfall des TagesWenn Freunde ihre Schulden nicht zurückzahlen

Immer wieder verleihen Privatpersonen Geld an Freunde und Familie. Häufig zahlen die Schuldner ihre Außenstände nicht zurück. Die Gläubiger müssen das Geld dann meist abschreiben. Wie sie an ihr Geld kommen.Renate Reckziegel 24.08.2011 - 13:03 Uhr Artikel anhören

In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Foto: Handelsblatt



Der Fall


Die Eltern stehen kurz vor der Rente und haben finanziell ausgesorgt. Der Sohn und seine Frau haben zu wenig Eigenkapital, um bei der Bank einen Kredit für ihr neues Haus zu bekommen.

Natürlich greifen die Schmidts ihrem „Kind“ da finanziell unter die Arme. Sie sichern den Kredit der Bank gegenüber ab. So weit, so gut. Doch dann zerstreitet sich das junge Paar und unversehends landen die Eltern mittendrin im Rosenkrieg:

Die Schwiegertochter weigert sich, den Kredit weiter zu tilgen. Und prompt müssen die Schmidts haften.

Streitfall des Tages

Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Der Experte


„Das A & O bei privaten Darlehen ist, dass man Verträge macht wie unter Fremden“, lautet der generelle Rat von Paul Assies, der beim Deutschen Anwaltsverein (DAV) die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht leitet. „Man sollte immer mit dem Schlimmsten rechnen.“

Deswegen empfiehlt der Rechtsanwalt, in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Enthalten sein sollten: die Namen und Adressen von Darlehensgeber und -nehmer, die Kreditsumme, der Zinssatz und die Fälligkeit der Zinsen, die Laufzeit, die Art der Rückzahlung. Außerdem ist wichtig, betont Assies, dass sich die Darlehensgeber den Empfang des Geldes quittieren lassen.

Teure Fallen in der Baufinanzierung
Wenn eine Bank Top-Konditionen anbietet, stürzen sich die Kunden geradezu auf das Angebot. Vor allem Kreditvermittler leiten in einem solchen Falle die Kunden scharenweise an Banken mit Niedrigzins-Offerten weiter. Manche Banken können diesen Ansturm nicht bewältigen. In Einzelfällen können die Bearbeitungszeiten dann vier bis acht Wochen dauern. Branchenkenner berichten, dass sich einige Banken dann angesichts der hohen Antragszahl Kunden mit guten Risiken herauspicken und einen Rest pauschal ablehnen. Kunden, die schon kurz vor Baubeginn stehen oder Kaufpreiszahlung schon ansteht, sind dann gezwungen, auf die Schnelle eine andere Finanzierung zu finden oder einen höheren Zinssatz zu akzeptieren. Bei verspäteter Zahlung werden für den Käufer oder Bauherren Vertragsstrafen fällig.
Viele Banken bieten bei der Finanzierung neben dem Kredit einen Bausparvertrag an, vor allem Sparkassen und Volksbanken neigen dazu. Entweder es wird der Bausparvertrag gleich als Tilgungsersatz eingearbeitet, zur späteren Zinssicherung separat abgeschlossen oder für eine spätere Renovierung vorgesehen. Während die Vorsorge für eine Renovierungsvorsorge bis zu einem Volumen von 20.000 Euro noch akzeptabel ist, haben die anderen Varianten Nachteile. Die Finanzberatung FMH berechnete den Grenzzins, ab wann die Finanzierung mit Bausparverträgen lohnt. Erst wenn der Bankzins beim Anschlussdarlehen bei mehr als 7,5 Prozent, im Einzelfall sogar bei mehr als 11,5 Prozent liege, würde sich das Bausparmodell lohnen. Einen derartigen Zinsanstieg erwarten aber nur Pessimisten.
Fast jeder Bauherr denkt, dass sein Bankberater über seine Finanzierung entscheiden könnte. Doch heutzutage werden Kredite nicht mehr in der Filiale abgewickelt, sondern zentral bearbeitet. Wenn sich der Banker mit seiner Zusage zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, hat der Kunde keine Verhandlungsbasis, weil sich der Berater auf die Entscheidung der Kreditabteilung rausredet und er selber keine Befugnis hat, den Kredit doch zu vergeben. Kulanz und gute Kundenbeziehungen nützen in solchen Fällen in der Regel nichts.
Ebenfalls unangenehm kann es werden, wenn der Zahlungstermin ansteht und die Kreditvergabe plötzlich mit Zinsaufschlägen versehen wird, von denen bei der Antragstellung nicht die Rede war. Aus Zeitgründen wird dann oft auf ein Angebot bei einer anderen Bank verzichtet. Unfair ist es auch, wenn die Kreditzusage an die Besparung eines Bausparvertrages gekoppelt wird. So maximiert der Banker Ertrag und Provision. Kunden sollten solche Offerten ablehnen und zu einem anderen Institut wechseln.
Viele Baugeld-Vermittler setzen ihre Kunden unter Druck und verlangen beispielsweise die Annahme eines Angebots binnen einer kurzen Frist. Andernfalls würde die Offerte wieder zurückgenommen. Ein reiner Vertriebstrick, wie etwa Max Herbst von der Finanzberatung FMH meint. Denn das Angebot des Vermittlers ist sowohl für die Bank wie auch für die Kunden immer unverbindlich. Erst wenn die Bank ihre Offerte schickt, gibt es ein konkretes Angebot. Da die Annahme des Vermittlerangebotes nicht rechtsverbindlich ist, ist auch eine Unterschrift nicht tragisch. Man sollte sich durch derartiges Vermittlerverhalten nicht abschrecken lassen und getrost weitere Angebote einholen.
Viele Hausbanken präsentieren ihren Kunden zunächst ein Angebot zu einem durchschnittlichen Zins. Der Banker ist auch gar nicht traurig, wenn sich der Bauherr bei Vermittlern und Direktbanken ein besseres Angebot einholen wird. Auf Anraten seines Beraters solle er aber vor einem Abschluss dort das Angebot ihm nochmals vorlegen, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass er nochmals nachbessern könne. Ein solches Vorgehen zeugt nicht gerade von einer guten Geschäftsbeziehung. So handeln vor allem Banken, die ihren Kunden auch in Zukunft tendenziell immer zuerst zweitklassige Produkte anbieten. In einem solchen Fall sollten die Kunden das Institut lieber wechseln und bei einer anderen Bank nachverhandeln. Prinzipiell gilt: Kunden sollten immer das bestmögliche Angebot erwarten dürfen.

Gibt es keine klaren Vereinbarungen oder ausreichende Nachweise, sind Probleme programmiert, warnt Assies: Dann kann der Darlehensgeber den mündlichen Vertrag mit einer Frist von nur drei Monaten kündigen – egal, ob der Kreditnehmer gerade flüssig ist oder nicht. „Gerade bei mündlichen Absprachen gibt es viele Einfallstore“, urteilt der Rechtsanwalt.

Plötzlich behauptet der Darlehensnehmer, das Geld geschenkt bekommen zu haben. „Wenn der Kreditgeber dann nichts Schriftliches in der Hand hat, hat er vor Gericht erheblich geringere Chancen, ohne Zeugen im Zweifel keine.“

Auch wenn es angesichts niedriger Zinsen für Geldanlagen derzeit attraktiv erscheinen mag, auf privater Ebene günstige Konditionen auszuhandeln, steht Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg solchen Darlehen skeptisch gegenüber: „Das kann ein Totalverlust werden, das Risiko besteht immer.“ Deswegen sein dringender Rat – vor allem an die Adresse von Eltern: nicht alles verleihen. Außerhalb der Familie würde Scobel von solchen Geschäften ganz und gar abraten: „Das mit den guten Freunden hat sich schnell erledigt, wenn es zu Streitigkeiten kommt.“

Ein weiteres wichtiges Kriterium für Kreditgeber sollte laut Scobel sein, für was das Geld benötigt wird. Denn wollen die Darlehennehmer damit den Urlaub, das Auto oder den Fernseher finanzieren, ist das Geld erst mal weg. Bei der Baufinanzierung fungiert die Immobilie selbst als Sicherheit. Kreditgeber können für sich im Grundbuch eine nachrangige Grundschuld eintragen lassen.

Kommt es zur Zwangsversteigerung stehen sie als Gläubiger an zweiter Stelle nach den Banken. Doch selbst das bietet nur eine begrenzte Absicherung, urteilt Scobel: „Gerade bei Immobilien kann es bei Zwangsversteigerungen zu gravierendem Wertverlust kommen. Dann bleibt höchstens noch für die Bank genug übrig.“



Eine relativ gute Möglichkeit, einen Darlehensvertrag abzusichern, ist laut Rechtsanwalt Paul Assies die Gehaltsabtretung. Sollte der Darlehensnehmer das Geld nicht zurückzahlen, kann – ab einem gewissen Freibetrag – sein Gehalt gepfändet werden. Die Gehaltsabtretung sollte urkundlich getrennt festgehalten werden, sagt Assies. „Da ist eine Beratung von fachkundiger Seite sinnvoll.“

Facebook

Keinen Streitfall verpassen

Die Rechtsgrundlage

Im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt § 488 die „Vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag“. Sie greifen, falls bei einem Darlehen keine klaren Absprachen getroffen wurden.

Existiert ein eindeutig formulierter Vertrag mit allen nötigen Nachweisen, hat das bei Streitigkeiten den Vorteil, dass Gerichte den Fall im sogenannten Urkundsverfahren nach Aktenlage abwickeln können – also vergleichsweise schneller als bei einem Verfahren mit Zeugen. Assies: „In drei bis sechs Monaten ist dann mit einem Urteil zu rechnen.“

Im Hinblick auf steuerliche Fragen gilt: „Zinsen aus privaten Darlehn sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Umgekehrt kann der Kreditnehmer seine gezahlten Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, wenn das Darlehen für berufliche oderr betriebliche Zwecke bestimmt ist.

Für den Kreditgeber hat das allerdings zur Konsequenz, dass er diese Einkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss und nicht in Höhe der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Laut Käding kann das private Darlehen auch als Steuersparmodell genutzt werden. Klassisches Beispiel: Ein Vater hat ein eigenes Unternehmen und Kapital auf der hohen Kante. Er schenkt seinem Kind eine gewisse Summe, das Kind gewährt dem Vater das Geld als Darlehen mit Verzinsung. „Im Ergebnis bleibt das Geld in der Familie, der Vater kann die Kreditzinsen gegebenenfalls mit bis zu einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent geltend machen. Beim Kind fallen zwar steuerpflichtige Kapitalerträge an, die aber aufgrund der Freibeträge selten zu einer Steuerschuld führen. Im besten Fall hat der Vater eine hohe Steuerersparnis und das Kind zahlt keine Steuern.“

Allerdings müssen solche Modelle vertraglich sehr exakt umgesetzt werden, warnt Käding, da der Fiskus da genau prüft. Auch müssen die Verträge im Hinblick auf Zinshöhe und Sicherheiten dem Vergleich mit einem Bankkredit standhalten.

Die Relevanz

Privatkredite unter Verwandten sind beliebt, vor allem wenn es um die Hausfinanzierung geht. Schließlich „bleibt das Geld in der Familie“. Doch gerade in vertrauem Umfeld fällt es schwer, auf schriftliche Verträge zu pochen, weil niemand dem anderen unterstellen will, dass solche mündlichen Absprachen nicht eingehalten werden.
Vor Gericht landen solche Streitigkeiten um Privatdarlehen eher selten. „Es gibt keine Justizstatistiken, die solche Fälle gesondert erfassen“, so Mareke Aden vom Bundesjustizministerium. Auch bei Eingaben spielten solche Fragen „eine absolut untergeordnete Rolle“.

Das Fazit


Private Darlehen im Verwandtenkreis können ein Win-Win-Modell darstellen. Doch sie sollten unbedingt vertraglich abgefasst sein wie Darlehen unter Fremden. Schließlich ist niemand vor Unvorgesehenem gefeit: Ehen können zerbrechen, Baufirmen können pleite gehen und schon sieht der Darlehensgeber sein Geld nicht wieder. Von Darlehen unter Freunden und Bekannten raten Verbraucherschützer und Anwälte grundsätzlich ab.

Wer trotzdem Geld verleiht und der Schuldner nicht zahlt, sollte sich an einen Anwalt wenden.


Nützliche Adressen

Beratung zu Darlehen und Baufinanzierung bieten die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes. Adressen unter: http://www.vzbv.de/

Fachanwälte für lassen sich über die „Anwaltsauskunft“ des Deutschen Anwaltsvereins finden. Dort sind insgesamt sind 68.000 Anwälte gelistet, die Mitglied im Verband sind. http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche

Bundesverband Verbraucherzentralen mit Wegweiser zu der nächsten Zentrale: http://www.vzbv.de.

Verwandte Themen
Immobilien
Baufinanzierung
Deutschland

Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt