S&K-Verfahren: „Ich möchte mich bei den Anlegern entschuldigen“
Ein Schild mit der Aufschrift „S&K Sachwert AG“ im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt.
Foto: dpaFrankfurt. Im Betrugsverfahren um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K kommen knapp fünf Monate nach Eröffnung der Hauptverhandlung auch Angeklagte zu Wort. Am Dienstag waren die beiden Hamburger Unternehmer Thomas G. und Hauke B. an der Reihe. Sie waren über das Fondsemissionshaus United Investors mit S&K verbunden.
Ihre Stellungnahmen hätten kaum unterschiedlicher ausfallen können: Der eine hielt sich kurz und gab sich demütig. Der andere klang kämpferisch und verteidigte sich detailliert gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Beinahe auf den Tag genau drei Jahre ist es her, seit die Frankfurter Beamten den Geschäften der S&K-Gruppe und verbundener Unternehmen ein Ende gesetzt haben. Bei einer Großrazzia hatten sie Büros durchsucht und die Firmengründer, Stephan Schäfer und Jonas Köller, sowie weitere Verdächtige festgenommen. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer und vier Geschäftspartner wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ebensolcher Untreue verantworten. Alle sechs befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.
Thomas G., trug am Dienstag im Wesentlichen seinen Lebenslauf vor, beschrieb seine Ausbildung zum Industriekaufmann, den beruflichen Werdegang mit diversen Positionen in der Baubranche und seine familiären Verhältnisse. Dabei machte er klar, dass er vom Fondsgeschäft eigentlich keine Ahnung gehabt habe. „Ich stand dem Thema geschlossene Fonds ein wenig ängstlich gegenüber“, sagte er. Doch bei United Investors habe er keine Fonds konstruiert, sondern diese lediglich vertrieben. In diese Tätigkeit sei er von dem ebenfalls angeklagten Hauke B. eingearbeitet worden.
Ergänzend fügte G. hinzu: „Ich möchte mich bei allen Anlegern entschuldigen, die ihr Vertrauen in mich gesetzt und Geld verloren haben.“ Doch eine bloße Entschuldigung dürfte den Anlegern nicht reichen. Laut Anklage soll die S&K-Gruppe mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer - Stephan Schäfer und Jonas Köller - sowie vier weitere Männer seit September 2015 wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ebensolcher Untreue verantworten.
Hauke B. machte nicht bloß Angaben zu seiner Person, sondern äußerte sich ausführlich zur Anklage. Er habe langjährige Erfahrungen in der Fondsbranche und sei davon ausgegangen, dass bei den S&K-Fonds eine Gewinnerzielungsabsicht bestanden habe. „Meine Handlungen waren die eines bereits Betrogenen“, sagte er und beteuerte, stets im Interesse der Anleger gehandelt zu haben. Dabei habe er sogar eigene finanzielle Nachteile in Kauf genommen, um notleidende Fonds zu sanieren.
Teile der Anklage bezeichnete B. als „frei erfunden“. So hätten beispielsweise komplizierte Unternehmensverflechtungen rund um sein Emissionshaus lediglich der Steuerersparnis gedient und nicht dem Zweck, etwas zu verschleiern. „Es gab kein auf Betrug angelegtes gesellschaftliches Konstrukt“, sagte er. Zudem zeigte er Widersprüche in der Anklage auf und warf den Staatsanwälten vor, sich nicht ausreichend über die branchenüblichen Standards bei geschlossenen Fonds informiert zu haben.
Zuletzt war in diesem Mammutprozess monatelang der rund 1700-seitige Anklagesatz verlesen worden. Zudem hatten zahllose Anträge der Verteidiger den schnellen Fortgang des Verfahrens verhindert. Verzögerungen gab es auch am Dienstag wieder: Zur Abwechslung waren es jedoch die Staatsanwälte, die das Gericht mit Anträgen überzogen. Im Kern ging es dabei um einen Beschluss des OLG Stuttgart zur Anwesenheitspflicht von Pflichtverteidigern. Grundlage dafür sei die mangelhafte Präsenz des Anwaltes „Dr. E.“ gewesen, den die Staatsanwälte umgehend als Ulrich Endres enttarnten, der Stephan Schäfer verteidigt. Endres sei in einem Stuttgarter Verfahren als Pflichtverteidiger abberufen worden.
Die Staatsanwälte pochten nun darauf, den Beschluss aus Stuttgart auf das laufende Verfahren in Frankfurt zu übertragen. Auch hier sei Endres nicht ständig zugegen, andere Verteidiger blieben nach Ansicht der Kläger ebenfalls der Verhandlung fern, ohne Gründe zu nennen. Wegen des enormen Umfangs des Verfahrens sind den Angeklagten in Frankfurt je drei Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Wie der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik betonte, sei dies aber nur geschehen, damit immer wenigstens ein Verteidiger anwesend sei. Eine gleichzeitige Präsenz aller drei Pflichtverteidiger sei nicht notwendig.
Ihren Hinweis auf den Beschluss des OLG Stuttgart begründeten die Staatsanwälte vor allem damit, dass das Gericht seiner Fürsorgepflicht nachkommen und dafür sorgen müsse, dass die Angeklagten sachgerecht verteidigt würden. Sie forderten, eine besondere Protokollierung der Anwesenheitszeiten der Anwälte. Der Vorsitzende Richter wiegelte jedoch ab und die Verteidiger empörten sich über solche Forderungen. Es dränge sich der Eindruck auf, dass diese Anträge lediglich den Zweck hätten, einen Verteidiger des Angeklagten Schäfer aus dem Verfahren zu drängen“, sagte einer der Anwälte.
Bekannt geworden waren die Chefs der S&K-Immobiliengruppe, Schäfer und Köller, insbesondere durch Fotos, die sie bei dem zeigen, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten. Stephan Schäfer und Jonas Köller lebten und liebten wohl den Exzess.
Vor drei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.