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S&K-Verfahren„Ich möchte mich bei den Anlegern entschuldigen“

Fünf Monate nach Eröffnung der Hauptverhandlung kommen im S&K-Verfahren die beiden angeklagten Hamburger Unternehmer zu Wort. Einer entschuldigte sich bei den Geschädigten, der andere gab sich kämpferisch.Katharina Schneider 16.02.2016 - 17:32 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Ein Schild mit der Aufschrift „S&K Sachwert AG“ im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt.

Foto: dpa

Frankfurt. Im Betrugsverfahren um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K kommen knapp fünf Monate nach Eröffnung der Hauptverhandlung auch Angeklagte zu Wort. Am Dienstag waren die beiden Hamburger Unternehmer Thomas G. und Hauke B. an der Reihe. Sie waren über das Fondsemissionshaus United Investors mit S&K verbunden.

Ihre Stellungnahmen hätten kaum unterschiedlicher ausfallen können: Der eine hielt sich kurz und gab sich demütig. Der andere klang kämpferisch und verteidigte sich detailliert gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

S&K in Zahlen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen die S&K-Gründer und ihre Komplizen Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Die S&K-Unternehmensgruppe verfolgte unterschiedliche Geschäftsmodelle. Beispielsweise wurden geschlossene Fonds aufgelegt und Rückzahlungsansprüche von Lebensversicherungskunden erworben. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen rund 11.000 Anleger geschädigt worden sein.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt umfasst 3150 Seiten. Darin wurden sieben Personen angeschuldigt. Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt und Notar Igor P. wurde vom Landgericht Frankfurt jedoch abgetrennt.
Nach Angaben hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden bei den Ermittlungen 2200 Bankkonten ausgewertet.
Zu Beginn der Hauptverhandlung muss ein Teil der Anklageschrift verlesen werden. Dieser sogenannte Anklagesatz umfasst rund 1774 Seiten.
Am 19. Februar 2013 waren 1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen ausgerückt.
Zur S&K-Gruppe sollen 150 verbundene Unternehmen gehört haben.
Bei Eröffnung der Hauptverhandlung hat die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt zunächst 50 Verhandlungstage angesetzt.
Laut Aushang am ersten Verhandlungstag werden die sechs Angeklagten insgesamt von 22 Anwälten vertreten.
An der Hauptverhandlung nehmen neun Richter teil: drei Berufsrichter – der Vorsitzende und zwei beisitzende Berufsrichterinnen – sowie zwei Schöffen (Laienrichter). Zudem sind zwei weitere Berufsrichter als sogenannte Ergänzungsrichter und zwei weitere Schöffen als Ergänzungsschöffen vor Ort.
Auf der Anklagebank sitzen die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller und vier weitere Beteiligte: Der ehemalige leitende S&K-Angestellte Marc-Christian S., der Unternehmer Daniel F. sowie Hauke B. und Thomas G., ehemals Geschäftsführer des Hamburger Fondsemissionshauses United Investors.

Beinahe auf den Tag genau drei Jahre ist es her, seit die Frankfurter Beamten den Geschäften der S&K-Gruppe und verbundener Unternehmen ein Ende gesetzt haben. Bei einer Großrazzia hatten sie Büros durchsucht und die Firmengründer, Stephan Schäfer und Jonas Köller, sowie weitere Verdächtige festgenommen. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer und vier Geschäftspartner wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ebensolcher Untreue verantworten. Alle sechs befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Thomas G., trug am Dienstag im Wesentlichen seinen Lebenslauf vor, beschrieb seine Ausbildung zum Industriekaufmann, den beruflichen Werdegang mit diversen Positionen in der Baubranche und seine familiären Verhältnisse. Dabei machte er klar, dass er vom Fondsgeschäft eigentlich keine Ahnung gehabt habe. „Ich stand dem Thema geschlossene Fonds ein wenig ängstlich gegenüber“, sagte er. Doch bei United Investors habe er keine Fonds konstruiert, sondern diese lediglich vertrieben. In diese Tätigkeit sei er von dem ebenfalls angeklagten Hauke B. eingearbeitet worden.

Ergänzend fügte G. hinzu: „Ich möchte mich bei allen Anlegern entschuldigen, die ihr Vertrauen in mich gesetzt und Geld verloren haben.“ Doch eine bloße Entschuldigung dürfte den Anlegern nicht reichen. Laut Anklage soll die S&K-Gruppe mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer - Stephan Schäfer und Jonas Köller - sowie vier weitere Männer seit September 2015 wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ebensolcher Untreue verantworten.

S&K - Die Anfänge des Verfahrens
1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte rücken zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen aus.
Die Immobilienfonds der S&K-Gruppe beantragen ein Insolvenzverfahren.
Acht Gesellschaften der United Investors Gruppe aus Hamburg melden Insolvenz an, darunter auch die Holding und das Emissionshaus.
Im Bundesanzeiger werden die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte S&K-Gründer und weiterer Verantwortlicher veröffentlicht. Darunter finden sich unter anderem teure Uhren von Hublot oder Rolex, Goldbarren, Motorräder, gepfändete Konten und Versicherungsverträge.
Stephan Schäfer springt bei einer Verhandlung in einem Zivilverfahren mit Handschellen aus dem ersten Stock des Frankfurter Landgerichts und verletzt sich schwer.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gibt bekannt, dass sie gegen sieben mutmaßliche Hauptverantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe Anklage erhoben hat.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe.
Die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zu.
Mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe melden Insolvenz an: Zuerst die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG, etwas später die S&K Real Estate Value GmbH.
Auftakt der Hauptverhandlung, Raum I, Gebäude E des Frankfurter Landgerichts. Nach nicht einmal zwei Stunden wird die Verhandlung vertragt, da der Anwalt einer Nebenbeteiligten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt hat.
Am zweiten Verhandlungstrag wird die Entscheidung der Vertreter Kammer verkündet: Die Richter hätten im Eröffnungsantrag einen „Flüchtigkeitsfehler“ gemacht, doch die Sorge der Voreingenommenheit sei nicht stichhaltig. Danach folgt ein Antrag der Verteidiger auf den nächsten. Ist die 28. Wirtschaftskammer überhaupt zuständig? War die Besetzung der Schöffen rechtens? Drei Aussetzungsanträge zielen auf mangelhafte Akteneinsicht und Unvollständigkeit der Ermittlungsakte ab.
Hauptthema am dritten Tag der Hauptverhandlung ist die Anklageschrift - die Verteidiger kritisieren insbesondere den zu verlesenden 1700-seitigen Anklagesatz. Ein Problem ergibt sich daraus, dass die 28. Wirtschaftsstrafkammer die Anklage in Teilen nicht zugelassen hat. Dennoch möchte die Staatsanwaltschaft den kompletten Schriftsatz vortragen. Weiterer Kritikpunkt der Verteidiger: Der Anklagesatz sei mit sogenannten Beweiswürdigungen durchsetzt.
Auch am vierten Verhandlungstag dreht sich alles um die Frage, ob der Anklagesatz in der bisherigen Version verlesen werden darf. Auf dem Höhepunkt des Streits fordert ein Verteidiger, dass die Staatsanwälte abgelöst und durch „rechtstreue Staatsanwälte ersetzt werden“.
Es hätte der fünfte Prozesstag werden sollen, doch das Landgericht Frankfurt hat die Verhandlungstermine für die komplette Woche abgesagt. Eine Ergänzungsrichterin sei erkrankt, hieß es zur Begründung. Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft am Vortrag doch eine neue, gekürzte Version des Anklagesatzes vorgelegt hat.
Am 13. Oktober sollte die Verhandlung eigentlich fortgesetzt werden, doch die Ergänzungsrichterin ist weiterhin krank.
Erneut ein kurzer Verhandlungstag. Nach dem Verlesen einiger Stellungnahmen beendet der Vorsitzende Richter die Sitzung: „Gut Ding will Weile haben.“
Nach erneuten Protesten der Verteidiger und mehreren Pausen dürfen die Staatsanwälte doch noch mit dem Verlesen der Anklage beginnen. Nach Seite zwölf ist aber Schluss. Abseits des Verfahrens wird die Privatinsolvenz des ehemaligen S&K-Anwalts Igor P. bekannt.
Nach zwei Wochen Herbstferien wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.
Der letzte S&K-Termin vor der Weihnachtspause: Inzwischen gab es 23 Verhandlungstage. Noch immer wird die Anklage verlesen - unterbrochen von Anträgen der Verteidiger.
Nach der Weihnachtspause wird der Mammut-Prozess fortgesetzt.
Es ist vollbracht. Die Staatsanwälte haben den 1774-seitigen Anklagesatz vollständig verlesen.
Nach dem Verlesen der Anklage könnte eigentlich mit der Beweisaufnahme begonnen werden, doch zuvor stellen die Verteidiger noch zahlreiche Anträge. Unter anderem: Der Anwalt des S&K-Gründer Stephan Schäfer fordert Haftentlassung für seinen Mandanten.

Hauke B. machte nicht bloß Angaben zu seiner Person, sondern äußerte sich ausführlich zur Anklage. Er habe langjährige Erfahrungen in der Fondsbranche und sei davon ausgegangen, dass bei den S&K-Fonds eine Gewinnerzielungsabsicht bestanden habe. „Meine Handlungen waren die eines bereits Betrogenen“, sagte er und beteuerte, stets im Interesse der Anleger gehandelt zu haben. Dabei habe er sogar eigene finanzielle Nachteile in Kauf genommen, um notleidende Fonds zu sanieren.

Teile der Anklage bezeichnete B. als „frei erfunden“. So hätten beispielsweise komplizierte Unternehmensverflechtungen rund um sein Emissionshaus lediglich der Steuerersparnis gedient und nicht dem Zweck, etwas zu verschleiern. „Es gab kein auf Betrug angelegtes gesellschaftliches Konstrukt“, sagte er. Zudem zeigte er Widersprüche in der Anklage auf und warf den Staatsanwälten vor, sich nicht ausreichend über die branchenüblichen Standards bei geschlossenen Fonds informiert zu haben.

Zuletzt war in diesem Mammutprozess monatelang der rund 1700-seitige Anklagesatz verlesen worden. Zudem hatten zahllose Anträge der Verteidiger den schnellen Fortgang des Verfahrens verhindert. Verzögerungen gab es auch am Dienstag wieder: Zur Abwechslung waren es jedoch die Staatsanwälte, die das Gericht mit Anträgen überzogen. Im Kern ging es dabei um einen Beschluss des OLG Stuttgart zur Anwesenheitspflicht von Pflichtverteidigern. Grundlage dafür sei die mangelhafte Präsenz des Anwaltes „Dr. E.“ gewesen, den die Staatsanwälte umgehend als Ulrich Endres enttarnten, der Stephan Schäfer verteidigt. Endres sei in einem Stuttgarter Verfahren als Pflichtverteidiger abberufen worden.

Die Staatsanwälte pochten nun darauf, den Beschluss aus Stuttgart auf das laufende Verfahren in Frankfurt zu übertragen. Auch hier sei Endres nicht ständig zugegen, andere Verteidiger blieben nach Ansicht der Kläger ebenfalls der Verhandlung fern, ohne Gründe zu nennen. Wegen des enormen Umfangs des Verfahrens sind den Angeklagten in Frankfurt je drei Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Wie der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik betonte, sei dies aber nur geschehen, damit immer wenigstens ein Verteidiger anwesend sei. Eine gleichzeitige Präsenz aller drei Pflichtverteidiger sei nicht notwendig.

Ihren Hinweis auf den Beschluss des OLG Stuttgart begründeten die Staatsanwälte vor allem damit, dass das Gericht seiner Fürsorgepflicht nachkommen und dafür sorgen müsse, dass die Angeklagten sachgerecht verteidigt würden. Sie forderten, eine besondere Protokollierung der Anwesenheitszeiten der Anwälte. Der Vorsitzende Richter wiegelte jedoch ab und die Verteidiger empörten sich über solche Forderungen. Es dränge sich der Eindruck auf, dass diese Anträge lediglich den Zweck hätten, einen Verteidiger des Angeklagten Schäfer aus dem Verfahren zu drängen“, sagte einer der Anwälte.

Bekannt geworden waren die Chefs der S&K-Immobiliengruppe, Schäfer und Köller, insbesondere durch Fotos, die sie bei dem zeigen, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten. Stephan Schäfer und Jonas Köller lebten und liebten wohl den Exzess.

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Vor drei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

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