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Urteil des Bundessozialgerichts Unfall im Homeoffice nur eingeschränkt versichert

Gilt der Unfallschutz im Homeoffice auch bei der Pause in der eigenen Küche – und ist der Weg dorthin versichert? Das Bundessozialgericht entschied nun: nein. Es verwies auf Unterschiede zum betrieblichen Arbeitsplatz.
05.07.2016 Update: 05.07.2016 - 17:38 Uhr
Der Weg vom Homeoffice zum Ort der Pause ist nicht versichert, entschied das Bundessozialgericht. Quelle: dpa
Homeoffice

Der Weg vom Homeoffice zum Ort der Pause ist nicht versichert, entschied das Bundessozialgericht.

(Foto: dpa)

Kassel Für die Heimarbeit gilt nur ein eingeschränkter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wege innerhalb der Wohnung, etwa zur Toilette oder zum Essen und Trinken, sind bei Arbeitnehmern mit Heimarbeitsplatz nicht versichert, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 2 U 5/15 R)

Es wies damit eine Mitarbeiterin des Landesbetriebs Mobilität in Rheinland-Pfalz ab. Sie hat ein Homeoffice im Dachgeschoss ihres Hauses. Die Betriebsmittel in ihrem Arbeitszimmer stellt das Land zur Verfügung.

Die Frau hat Asthma und eine Lungenkrankheit und muss deshalb viel trinken. Als sie sich an einem Arbeitstag im September 2012 aus der Küche im Erdgeschoss neues Wasser holen wollte, stürzte sie auf der Treppe und brach sich den linken Fuß.

In einem Betrieb sind der Aufenthalt auf der Toilette oder das Essen und Trinken in der Kantine nicht unfallversichert, der Weg dorthin aber schon. Im Fall des Heimarbeitsplatzes erkannte die Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Sturz auf dem Weg in die Küche dagegen nicht als Arbeitsunfall an – zu Recht, wie nun das BSG entschied.

Diese Urteile sind beinahe unglaublich
100 Tage Eheverbot für geschiedene Japanerinnen
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Japanische Frauen sollen nach einer Scheidung auch weiterhin 100 Tage lang nicht erneut heiraten dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete das Kabinett in Tokio am 8. März. Lediglich für Frauen, die sich von einem Arzt bescheinigen lassen, dass sie nicht schwanger sind, soll die Frist entfallen. Bislang gilt in Japan eine Frist von sechs Monaten für eine neuerliche Hochzeit. Die Regelung aus dem 19. Jahrhundert kippte das Verfassungsgericht allerdings im Dezember und schlug den neuen Zeitraum von 100 Tagen vor.

(Foto: dpa)
81-Jähriger DVD-Dieb muss ins Gefängnis
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Ein 81-jähriger Rentner muss in Italien in Haft, weil er im Jahr 2008 eine DVD geklaut hatte. Der Mann sei damals bei der Tat von einem Angestellten des Einkaufszentrums ertappt worden und habe diesen gestoßen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am 10. März. Der Geschäftsmitarbeiter sei dabei leicht verletzt worden. Der Pensionär habe sich vor Gericht wegen schweren Raubes verantworten müssen und sei zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er es anschließend versäumt habe, innerhalb der möglichen Frist die Aussetzung der Strafe zu beantragen, sei er nun von der Polizei in der mittelitalienischen Stadt Pescara festgenommen worden.

(Foto: dpa)
Batmans Batmobil darf nicht ohne Erlaubnis nachgebaut werden
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Der US-Comicverlag DC Comics, vor allem für die Comicserie „Batman“ bekannt, hat in einem Gerichtsstreit um das Batmobil einen Sieg errungen. Wie am 8. März bekannt wurde, hält sich der Oberste Gerichtshof in Washington aus einem Urheberrechtsstreit zwischen DC Comics und einem kalifornischen Autobauer heraus. Damit hat das frühere Urteil eines Gerichts in Kalifornien bestand, dass das legendäre Batmobil urheberrechtlich geschützt ist. Wer also das rasante Kult-Fahrzeug nachbauen möchte, braucht dazu die Zustimmung des Rechteinhabers DC Comics. Der Verlag hatte einen Autohersteller verklagt, der Batman-Fahrzeuge nachgebaut und für rund 90.000 Dollar verkauft hatte.

(Foto: Reuters)
Bauer sucht Frau – und bekommt sein Geld zurück
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Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1200 Euro zurück. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung „über den Tisch gezogen“ gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am 29. Februar. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az.: 71 C 2892/15).

(Foto: dpa)
Namensgebung „Am Lusthaus“ für Straße ist rechtmäßig
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Eine Grundstücksbesitzerin aus Köln ist mit dem Versuch gescheitert, die Namensgebung „Am Lusthaus“ für ihre Straße gerichtlich zu verhindern. Eine Straßenbenennung berühre nicht die Persönlichkeitsrechte der dort wohnenden Menschen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am 3. März veröffentlichten Urteil. Denn es gehe dabei allein darum, dass eine öffentliche Sache – nämlich eine Straße – benannt werde (Az.: 20 K 3900/14).

(Foto: dpa)
Bewährungsstrafe gegen gnädigen Bußgeldrichter
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Eine Bewährungsstrafe gegen einen Bußgeldrichter, der wegen fehlender Akten zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen hat, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet, wie das Gericht in Karlsruhe am 7. März mitteilte. Der Richter hatte die Verkehrssünder zwischen 2005 und 2011 freigesprochen. Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn daraufhin im vergangenen Juni wegen Rechtsbeugung zu 15 Monaten auf Bewährung. Es begründete sein Urteil damit, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen habe. Er habe die Bußgeldbehörden aus Ärger über deren Aktenführung disziplinieren wollen (Az.: 2 StR 533/15).

(Foto: dpa)
Mutter darf aus WG geworfen werden
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Studentenmütter, die sich in der WG ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund (Az.: 11 U 67/15). Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei.

(Foto: dpa)

Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf deutliche Unterschiede zum betrieblichen Arbeitsplatz. Dort sei die Nahrungsaufnahme in der Regel in betriebliche Abläufe eingebunden. Die Arbeitgeber seien auch für die Gestaltung und Sicherheit der Wege verantwortlich, die Berufsgenossenschaften könnten entsprechende Auflagen machen.

Für den heimischen Arbeitsplatz dagegen habe es jedenfalls hier keinerlei betriebliche Zwänge gegeben, etwa Vorgaben zu den Pausen. Zudem werde die Wohnung von der Arbeitnehmerin selbst gestaltet. Auch die Berufsgenossenschaft habe darauf keinerlei Einfluss und könne beispielsweise nicht anordnen, schwarz-gelbe Signalbänder an den Treppenabsätzen anzubringen.

Nach bisheriger Rechtsprechung kann allerdings der erstmalige Weg am Morgen zum Arbeitszimmer unfallversichert sein. Ob der BSG-Unfallsenat daran festhält, ließ er ausdrücklich offen.

Dagegen ist ein Unfall auch bei der Weihnachtsfeier einer kleineren Abteilung in einem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Die Anwesenheit eines höheren Chefs sei dafür nicht länger erforderlich, urteilte das BSG. Die bisherige Rechtsprechung des BSG, nämlich dass ein Chef dabei sein muss, sei nicht mehr haltbar (Az: B 2 U 19/14 R).

Allerdings müsse die Feier im Einvernehmen mit der Betriebsleitung stattfinden, alle Mitarbeiter der Abteilung müssten eingeladen sein und die Teamleitung daran teilnehmen. Auf die Anzahl der Teilnehmer komme es nicht an, betonten die obersten deutschen Sozialrichter. Im konkreten Fall war eine Frau bei einer Wanderung während einer Weihnachtsfeier ihrer Abteilung gestürzt und hatte sich am Arm verletzt.

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern förderten das Betriebsklima und stärkten den Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander. Sie stünden deshalb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • afp
  • dpa
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