Vermögen: Wie das Berliner Testament umgangen werden kann
Frankfurt. Wenn Ehegatten ein Berliner Testament aufsetzen, haben sie meist zwei zentrale Ziele: Der länger lebende Ehegatte soll finanziell gut abgesichert sein, und er soll sich nach dem Tod des Partners nicht in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern befinden. Deshalb setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
Doch dieses Modell hat nicht nur steuerliche Nachteile, sondern schränkt den länger lebenden Ehegatten auch stark ein. Das gilt besonders, wenn er erneut heiratet oder eines der Kinder in eine finanzielle Schieflage gerät.
Wegen der sogenannten Bindungswirkung darf das gemeinsame Testament häufig nicht geändert werden. Helfen kann dann ein sogenannter Zuwendungsverzicht. Eine Erbrechtsexpertin und ein Erbrechtsexperte erklären, wie dieser Verzicht funktioniert und wann er sinnvoll sein kann.