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Wirecard-PleiteMusterverfahren gegen EY startet – Was Geschädigte tun können

Wirecard-Anleger haben EY mit Klagen überhäuft. Jetzt führt einer von ihnen ein Musterverfahren. Privatanleger können sich anschließen – aber auch andere Wege gehen.Laura de la Motte 13.03.2023 - 17:47 Uhr Artikel anhören

Die Wirtschaftsprüfer haben die Bilanzen von Wirecard jahrelang geprüft und nichts beanstandet.

Foto: LightRocket via Getty Images

Frankfurt. Geschädigte Wirecard-Aktionäre knöpfen sich jetzt den Wirtschaftsprüfer EY vor. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in München hat am Montag den Privatanleger Kurt Ebert zum Musterkläger im Verfahren gegen EY (Az. 101 Kap 1/22) nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestellt. Das teilte das BayObLG mit. Damit ist der offizielle Startschuss für das nicht von allen Anlegern begrüßte KapMuG-Verfahren gefallen.

Privatanleger Ebert hatte im Februar 2020 Aktien von Wirecard gekauft und macht einen Schaden von über 500.000 Euro geltend. Er wird von der Kanzlei Mattil sowie dem Rechtsanwalt Elmar Vitt vertreten. Beklagte im KapMuG-Verfahren sind neben EY Deutschland auch die EY-Prüfer Martin Dahmen und Andreas Budde sowie die Wirecard-Vorstände Markus Braun, Jan Marsalek und Alexander von Knoop.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard galt jahrelang als Börsenwunderkind. Trotz wiederkehrender Gerüchte über Unregelmäßigkeiten blieben die Anleger lange in Kauflaune – auch weil EY jedes Jahr die Zahlen testierte und die zuständige Finanzaufsicht Bafin sich hinter das Unternehmen aus Aschheim stellte.

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