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Zweifelhafter FondsbetriebSelfmade Capital Management meldet Insolvenz an

Tausende Anleger, die in Fonds des Münchener Finanzmaklers Malte Hartwieg investiert haben, warten seit Monaten vergeblich auf Ausschüttungen. Ihre Hoffnung dürfte schwinden: Mindestens eine Gesellschaft ist insolvent.Andreas Dörnfelder und Michael Brächer 02.10.2014 - 17:53 Uhr Artikel anhören

Die Selfmade Capital Management GmbH ist pleite. Anleger, die auf dieses Angebot aus Hartwiegs Portfolio gesetzt hatten, schauen nun in die Röhre.

Foto: Andreas Dörnfelder/Handelsblatt

München. Neue Hiobsbotschaft für Kunden des Finanzmaklers Malte Hartwieg: Dem Handelsblatt liegt ein Beschluss des Amtsgerichts München vor, nach dem die Selfmade Capital Management GmbH, deren Chef Hartwieg ist, Insolvenzantrag gestellt hat. Aus dem Papier geht hervor, dass der Antrag bereits vor über einer Woche gestellt wurde (Aktenzeichen 1507 IN 2927/14).

Nach Handelsblatt-Informationen sollen noch weitere Gesellschaften Insolvenz angemeldet haben. Eine Sprecherin des Amtsgerichts München wollte keine Angaben machen. In informierten Kreisen war jedoch von „zahlreichen weiteren Gesellschaften“ die Rede.

So lassen sich Anleger schützen
Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.

Malte Hartwieg, gelernter Maurer, hat den Fondsvertrieb Dima24 gegründet - und drum herum ein Geflecht aus mehr als 100 Firmen aufgebaut. Darunter die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera. In der Werbung lockten die Fonds mit Renditen von zwölf Prozent und mehr.

Doch seit vielen Monaten stocken bei mindestens zehn Beteiligungen die Ausschüttungen. Laut Dima24 geht es um 120 Millionen Euro von insgesamt 2 000 Kunden. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen Hartwieg eingeleitet. Der versprach über seinen damaligen Anwalt Aufklärung - und bat die Anleger um Geduld.

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Neue Hausherren, alter Ärger

Ende September hatte der Kölner Anwalt Werner Klumpe in Hartwiegs Auftrag den Anlegern mitgeteilt, dass bei einigen Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt worden seien. Weil die Staatsanwaltschaft München Teile von Hartwiegs Privatvermögen gepfändet habe, sei dieser finanziell nicht mehr handlungsfähig. Hartwieg selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Nach dem Beschluss des Amtsgerichts München soll nun ein Münchener Anwalt ein Gutachten darüber erstellen, ob das Vermögen der Selfmade Capital Management GmbH die Kosten des Verfahrens decken wird, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

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