Pflichtteil Erbe: So gehen missliebige Verwandte beim Erbe leer aus
Es ist schwer, Angehörige vom Erbe auszuschließen. Möglich ist es dennoch.
Foto: MidjourneyFrankfurt. Henrik Thiele, Sohn des verstorbenen Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele, wurde enterbt. Von den 17 Milliarden Euro, die sein Vater unter anderem mit dem Autozulieferer Knorr-Bremse angehäuft hat, sieht er keinen Cent.
Er hatte zu Lebzeiten seines Vaters eine Vereinbarung unterschrieben, auf seinen Pflichtteil zu verzichten, erhielt dafür im Gegenzug eine Abfindung von 25 Millionen Euro. Die ficht er nun gerichtlich an – bislang ohne Erfolg.
Nahen Angehörigen steht auch nach einer Enterbung normalerweise ein Pflichtteil zu – doch der kann vermieden werden. Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbschafts- und Steuerrecht bei der Kanzlei Rose & Partner, sieht im Pflichtteilsverzicht „das wirksamste Instrument“, Angehörige von ihrem Anspruch auszuschließen.
Auch das Gesetz liefert Gründe, den Pflichtteil zu entziehen. Ist beides nicht möglich, gibt es noch ein finales Mittel, das Erbe in die richtigen Hände zu geben.
Das Handelsblatt erklärt, wie Sie Vermögen von unliebsamen Angehörigen fernhalten und welche rechtlichen und steuerlichen Fallstricke lauern.
Pflichtteil Erbe: Nicht jeder, der enterbt wird, geht leer aus
Grundsätzlich darf jeder Erblasser frei entscheiden, wer sein Vermögen erben darf und wer enterbt werden soll. Doch nicht jeder, der enterbt wird, geht automatisch komplett leer aus. Laut Erbrecht steht den nächsten Angehörigen immer eine Mindestbeteiligung zu, der sogenannte Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.