Schenkung: Bundesfinanzhof weitet Steuervorteil für das Familienheim aus
Familienheim: Die selbst genutzte Immobilie können Ehegatten einander steuerfrei übertragen. Foto: DEEPOL by plainpicture
Frankfurt. Für die selbst genutzte Immobilie gelten im Steuerrecht besondere Vergünstigungen. Schenkt ein Ehegatte dem anderen das sogenannte Familienheim, fällt für diese Zuwendung keine Schenkungsteuer an. Das gilt selbst dann, wenn der Wert der Immobilie den steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt.