1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Steuern
  5. Steuer: Urteil stärkt Vermieter von Ferienwohnungen bei Verlusten

SteuerBFH stärkt Vermieter von Ferienwohnungen bei steuerlichen Verlusten

Vermieter können ihre Verluste aus Ferienimmobilien unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften verrechnen. Der Bundesfinanzhof stärkt Vermietern jetzt den Rücken.Laura de la Motte 31.10.2025 - 11:05 Uhr Artikel anhören
Reetdachhäuser auf Sylt: Verluste aus Ferienimmobilien dürfen unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das spart Steuern. Foto: dpa (Archiv)

Frankfurt. Ferienimmobilien in Deutschland erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Nach den Zinsrückgängen des vergangenen Jahres ist die Nachfrage wieder gewachsen. Das zeigt eine Umfrage des Immobilienmaklers Engel & Völkers. Doch ob Reetdachhaus auf Sylt oder City-Apartment in Dresden – jeder Vermieter, der seine Kosten vor Ort geltend machen möchte, hat das Finanzamt im Nacken.

Entstehen aus der Immobilie Verluste, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften aus Arbeit oder Renten verrechnet werden. Die Ferienimmobilienverluste senken dann die Bemessungsgrundlage und damit die zu zahlende Steuer. Doch das Finanzamt prüft ganz genau, ob die Vermietung das ortsübliche Niveau nicht erheblich – das heißt um mindestens 25 Prozent – unterschreitet.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist nun allzu kritische Prüfer in den Finanzämtern in die Schranken und stärkt Ferienvermietern den Rücken (Az. IX R 23/24).

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt