Steuer: BFH stärkt Vermieter von Ferienwohnungen bei steuerlichen Verlusten
Frankfurt. Ferienimmobilien in Deutschland erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Nach den Zinsrückgängen des vergangenen Jahres ist die Nachfrage wieder gewachsen. Das zeigt eine Umfrage des Immobilienmaklers Engel & Völkers. Doch ob Reetdachhaus auf Sylt oder City-Apartment in Dresden – jeder Vermieter, der seine Kosten vor Ort geltend machen möchte, hat das Finanzamt im Nacken.
Entstehen aus der Immobilie Verluste, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften aus Arbeit oder Renten verrechnet werden. Die Ferienimmobilienverluste senken dann die Bemessungsgrundlage und damit die zu zahlende Steuer. Doch das Finanzamt prüft ganz genau, ob die Vermietung das ortsübliche Niveau nicht erheblich – das heißt um mindestens 25 Prozent – unterschreitet.
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist nun allzu kritische Prüfer in den Finanzämtern in die Schranken und stärkt Ferienvermietern den Rücken (Az. IX R 23/24).