Steuerlast: Wo beeinflussen Sonderwünsche die Grunderwerbsteuer?
Berlin. Viele Häuslebauer können ein Lied davon singen: Die für die eigene Immobilie vorab kalkulierten Kosten stimmen selten mit den Ausgaben überein, die nach Abschluss aller Arbeiten zu Buche schlagen.
Verantwortlich sind mitunter Preissteigerungen bei den verwendeten Baumaterialien oder eine Fehlkalkulation im Rahmen der Planung. Häufig sorgen aber auch die Bauherren selbst mit Sonderwünschen für einigen Mehraufwand, der sich noch erhöht, weil sich deswegen auch das Finanzamt noch mal meldet.
Wer jedoch ein Ausbauhaus zum Festpreis erwirbt, könnte sich auf der sicheren Seite wähnen. Dass dies nicht so sein muss, erlebte ein Käufer, über dessen Fall zuletzt der Bundesfinanzhof (Az. II R 18/22) entschieden hat.