Steuertipp: So bleibt die Bezahlung für Werbung auf privaten Pkw steuerfrei
Mit Autowerbung lassen sich pro Jahr bis zu 256 Euro steuerfrei dazuverdienen.
Foto: dpaBerlin. Werben kann man als Unternehmer nie genug. Da bietet es sich förmlich an, auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die eigenen Marketingbemühungen einzubinden. Dies gilt jedenfalls, sofern sie bereit dazu sind. Erste Voraussetzung ist natürlich, dass sie selbst gern im Unternehmen arbeiten und sich damit identifizieren.
Umso leichter dürften sie sich außerdem für die Mithilfe bei Werbemaßnahmen gewinnen lassen, wenn es sich finanziell für sie auszahlt. Was jedoch vollkommen selbstverständlich klingt, wirft allerdings in der Praxis ein paar Fragen auf. Der Grund dafür liegt in der steuerlichen Behandlung der Zahlungen an die Arbeitnehmer.
Die Chancen aus großräumig verbreiteter Werbung hatte auch ein Unternehmer erkannt, der die Autos seiner Mitarbeiter als ideale Plattform dafür ausgemacht hatte. Dabei sollte der Werbeschriftzug die Kennzeichenhalter der Fahrzeuge zieren und so die Aufmerksamkeit möglichst vieler Menschen wecken. Mit vielen seiner Arbeitnehmer schloss er deshalb einen „Mietvertrag Werbefläche“ ab, in dem als Entgelt für die Werbung 255 Euro jährlich vereinbart wurden. Der Betrag fiel damit unter die Grenze von 265 Euro, ab der sonstige Einkünfte neben dem Gehalt versteuert werden müssen. Außerdem wurde festgelegt, dass die Verträge mit einer Frist von zwei Monaten kündbar und auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet sein sollten.