Votum: „Gefragt, aber nicht gehört worden“ – Juristen kritisieren Politik
Frankfurt. Anlässlich ihres Presseempfangs übte Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Kritik an der Politik: „Wir sind gefragt, aber mit unseren Bedenken nicht gehört worden.“ Im Mittelpunkt standen zwei bereits vom Bundestag beschlossene Justizreformen – das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten.
Die Aussage spiegelt die Distanz wider, die zwischen dem europäischen wie auch nationalen Gesetzgeber auf der einen sowie den Rechtsanwendern auf der anderen Seite besteht. Auch aus den Rechtsabteilungen der Unternehmen lässt sich vernehmen, „gefragt“ worden zu sein, ohne dass freilich Hinweise einen Effekt erzielt hätten.
Fragen, um gefragt zu haben
Eine Berücksichtigung vorhandener und vor allem nicht vorhandener Ressourcen – das gilt in erster Linie für die Justiz – findet nicht statt, ebenso wenig scheint ein echtes Interesse an den Herausforderungen, die die juristische Praxis bewältigen muss, vorhanden zu sein. In vielen Bereichen mündete das Vorgehen bereits in handfesten Standortnachteilen.
Es bleibt zu wünschen, dass Gesetzgebungsvorhaben künftig mit einer deutlich höheren Praxisorientierung durchgeführt werden. Damit das gelingt, müssen diesen Gedanken bereits die Universitäten angehenden Juristen vermitteln. Und die Politik sollte nicht fragen, um gefragt zu haben, sondern Bedenken derer, die täglich Recht anwenden müssen, ernst nehmen.
Alexander Pradka ist Assessor juris und Leitender Redakteur der Zeitschrift In-house Counsel. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.