Votum: Papier war einmal: Bund will Gesetze und Verordnungen elektronisch verkünden
Das verkündete Bundesgesetzblatt umfasste im Jahr 2021 mehr als 5260 Seiten.
Foto: dpaFrankfurt. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz (BfJ) betriebenen Verkündungsplattform rechtskräftig verkündet werden.
Die Neuregelung soll missliche Zustände beseitigen: Das verkündete Bundesgesetzblatt umfasste im Jahr 2021 mehr als 5260 Seiten.
Diese Papierflut, noch ohne erforderliche Vervielfältigungen, und den damit einhergehenden Archivierungsaufwand will der Bund nun vermeiden. Einhergehen soll damit eine Reduzierung des Druckaufwands. Das händische Verteilen, inklusive des verzögerten Zugangs, würde entfallen.
Faktische Umsetzung bleibt spannend
Last, but not least soll das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung stehen und sich ohne Einschränkung speichern, ausdrucken und verwerten lassen.
Im sogenannten elektronischen Zeitalter ist kaum vorstellbar, dass dies alles noch nicht umgesetzt wurde. Erklären lässt sich das natürlich wie so häufig mit hohem administrativem und vor allem personellem Aufwand, aber lediglich begrenzten Ressourcen.
Eine sogar noch größere Herausforderung dürfte die faktische Umsetzung sein. Wenn man auf vergangene IT-Projekte der öffentlichen Hand oder des berufsständischen Kammerwesens schaut, bleibt sehr spannend, wie die tatsächliche (zeitliche) Änderung und die damit einhergehenden Kosten im Vergleich zur „Projektplanung“ ausfallen.
Professor Christian Pelke ist Ressortleiter für Arbeitsrecht bei der Zeitschrift „Betriebsberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.