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VotumSteuerrecht wird immer komplexer

Mit seinen allgemeinen Weisungen trägt das Finanzministerium nicht immer zur Klarheit bei – im Gegenteil.Michael Stahlschmidt 01.08.2022 - 15:00 Uhr Artikel anhören

Die Finanzverwaltung braucht zur Darlegung ihrer Auffassung immer mehr Seiten.

Foto: imago stock&people

Frankfurt. Steuerrecht ist Eingriffsrecht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und wird durch die Finanzverwaltungen der Länder vollzogen. Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Vollzugsgleichheit hergestellt werden.

Rechtlich sind diese Schreiben allgemeine Weisungen (Erlasse), die nur die Finanzverwaltungen, nicht aber die Gerichte, binden und nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Sie stellen die Auslegung und Anwendung von Steuergesetzen aus Sicht der Finanzverwaltung dar.

Die aktuelle Positivliste, jährlich aktualisiert, umfasst sagenhafte 1957 Schreiben, von denen das älteste vom 20.6.2011 stammt! Die Positivliste dient nur der Bereinigung der Erlasslage und ist keine Änderung der Rechtsmeinung. Sosehr die Herstellung der Vollzugsgleichheit als Ziel anzuerkennen ist, stellt sich doch die Frage, ob immer mehr und umfangreichere BMF-Schreiben der richtige Weg sind.

Zwei willkürliche Beispiele: Eines der jüngeren Schreiben befasst sich mit Paragraf 17 Absatz 2a Einkommensteuergesetz (EStG), mithin einem einzelnen Paragrafen, und hat die Länge von neun DIN-A4-Seiten und 35 Textziffern. Paragraf 17 Absatz 2a EStG besteht aus 1227 Zeichen. Die Finanzverwaltung benötigt zur Darlegung ihrer Auffassung immerhin 21.114 Zeichen.

Das Schreiben zu Kryptowährungen umfasst 69 Seiten mit 63.297 Zeichen. Umfang und Anzahl sind nicht zwangsläufig taugliche Gradmesser von Klarheit, schaffen aber Komplexität!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt ist Professor und Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebsberater“ und Schriftleiter der Zeitschrift „Der Steuerberater“.

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