Votum: Wie auch Anwälte sich durch KI selbst abschaffen
Die Texte von Künstlicher Intelligenz lassen Nutzer staunen. Sie lassen sich beim Lesen kaum noch von selbst geschriebenen Texten unterscheiden.
Foto: dpaBrüssel. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den juristischen Berufen wird weiter kontrovers diskutiert. Angefeuert wird die Debatte dadurch, dass viele Anwälte bereits erste berufliche Erfahrungen mit „Large Language Models“ gemacht und ihren Arbeitsalltag etwa durch ChatGPT optimiert haben. Es ergeben sich erstaunliche Anwendungsfälle, bei denen sie KI zur Recherche, Dokumentensichtung und Texterfassung erfolgreich einsetzen.
Auf der anderen Seite stehen urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Erwägungen zur Diskussion, der Umgang mit sensiblen Informationen und irreführenden Angaben ist Teil dieser Debatte. Dass der unbedachte Einsatz von KI zu schlechtem Rechtsrat sowie finanziellen und Reputationsschäden führen kann, zeigte nicht zuletzt das Beispiel eines Anwalts in New York, der einen ganzen Klageschriftsatz durch ChatGPT erstellen ließ.
Aufgrund der derzeit noch vorhandenen Eigenschaft von KI zu halluzinieren, beinhaltete dieser Schriftsatz ein halbes Dutzend frei erfundener Präzedenzfälle. Dieses Beispiel zeigt in erstaunlicher Deutlichkeit, dass wir Anwälte uns tatsächlich selbst abschaffen, wenn wir KI verbunden mit solchen handwerklichen Fehlern einsetzen.
Es zeigt aber auch, dass KI im Rechtsbereich bereits längst angekommen ist. Daher ist es wichtiger denn je, diesen Wandel als Chance zu sehen und das riesige Potenzial dieser Technologie mit der erforderlichen Sorgfalt für sich zu nutzen.
Marcus M. Schmitt ist Rechtsanwalt und General Manager der European Company Lawyers Association (ECLA) in Brüssel.
Erstpublikation: 05.06.2023, 11:14 Uhr.