Gesundheit: Kabinett beschließt Notfallreform – Das ändert sich für Patienten
Berlin. Notaufnahmen der Krankenhäuser sind überfüllt, Patienten warten lange auf ihre Behandlung – das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ändern. Das Kabinett hat die Notfallreform an diesem Mittwoch beschlossen. Nun wird sie im Parlament diskutiert.
Gesundheitspolitiker begrüßen die Reform. Allerdings ist bei der Umsetzung noch einiges offen. Wir listen auf, was hinter der Reform steckt und was sich ab dem neuen Jahr für Notfallpatienten ändern wird, falls das Gesetz verabschiedet wird.
Laut Minister Lauterbach müssten 30 Prozent der Menschen, die in der Notaufnahme landen, gar nicht dringend behandelt werden. „Die Notfallversorgung ist bundesweit sehr unterschiedlich. Beispielsweise bei einem Schlaganfall hängt es davon ab, wo jemand lebt“, sagt Lauterbach. Es fehle eine bessere Koordination im System, um Hilfesuchende an die richtige Stelle zu leiten.
Genau hier soll die Notfallreform ansetzen, die voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tritt. An einem zentralen Tresen im Krankenhaus sollen Mitarbeiter entscheiden, ob ein Patient tatsächlich in die Notaufnahme muss, in die Notfallpraxis oder ob er auf einen Termin warten kann.