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GastkommentarFreie Fahrt für Hasskriminalität?

Im Vermittlungsausschuss droht das Scheitern eines Gesetzes gegen rechtsextremistische Hetze. Das wäre ein fatales Signal, warnt der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. 22.03.2021 - 18:12 Uhr Artikel anhören

Josef Schuster ist seit 2014 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Er wurde 1954 in Haifa in Israel geboren und lebt seit 1956 in der väterlichen Heimat Unterfranken. Er studierte Medizin in Würzburg und ließ sich dort 1988 als Internist mit einer eigenen Praxis nieder, die er bis 2020 führte.

Foto: dpa, M

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird an diesem Mittwoch über die Neuregelung des Bestandsdatenauskunft-Gesetzes beraten. Was zunächst technokratisch klingt, ist leider die ganz reale Fortführung eines legislativen Trauerstücks, das so niemals hätte aufgeführt werden dürfen.

Denn der Streit um die Weitergabe von Daten der sozialen Plattformen blockiert ein Gesetzespaket, das Hasskriminalität und Rechtsextremismus bekämpfen soll. Für die Betroffenen von rechtem Hass und rechter Gewalt ist das nicht mehr nachvollziehbar.

Als im Oktober 2019 ein Rechtsterrorist versuchte, an Jom Kippur einen massenmörderischen Anschlag auf die Synagoge in Halle zu verüben und zwei Menschen erschoss, war das Entsetzen groß. Wenige Monate zuvor erst hatte ein Rechtsextremist den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet. Beide Gräueltaten versetzten die Republik in einen Schockzustand.

Dabei war es weder die erste Attacke auf einen Politiker noch der erste versuchte Anschlag auf eine Synagoge. 2015 etwa hatte ein Mann Henriette Reker angegriffen, die damals für das Amt der Kölner Oberbürgermeisterin kandidierte. Der Täter kam aus dem rechten Spektrum, nannte als Tatmotiv Rekers „flüchtlingsfreundliche“ Politik und verletzte sein Opfer mit einem Messer lebensgefährlich. Solche Verbrechen stehen in einer langen Tradition.

Schon im Jahr 2000 beispielsweise hatten arabischstämmige Männer binnen weniger Tage Synagogen in Nordrhein-Westfalen angegriffen. Erst warfen zwei junge Täter Molotowcocktails auf das Gotteshaus in Düsseldorf. Dann griffen nach einer Demonstration etwa 250 Palästinenser die Synagoge in Essen mit Steinen und Schreckschusspistolen an.

Der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, forderte einen „Aufstand der Anständigen“. Bundeskanzler Gerhard Schröder griff die Forderung zwar auf, versäumte es aber, sie in politische Maßnahmen umzusetzen.

Das war nach Halle anders. Wohl noch nie hat eine Bundesregierung innerhalb so kurzer Zeit so umfassend auf einen Anschlag reagiert. Bereits wenige Monate später einigte sich das Kabinett auf ein großes Gesetzespaket gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Darin wurde einiges festgelegt, was der Zentralrat der Juden schon länger gefordert hatte – etwa antisemitische Motive grundsätzlich als strafverschärfend zu werten.

Das wäre ein wirksames Mittel, antisemitische Straftaten vor Gericht auch als solche zu ahnden. Die weitreichendste Regelung war jedoch die Meldepflicht von Hasspostings, die für Plattformbetreiber eingeführt werden sollte. Facebook, Instagram, Twitter und Co. sollten Posts, die Nazipropaganda und volksverhetzende Inhalte teilen, zu Gewalt aufrufen oder diese billigen, nicht mehr einfach nur löschen, sondern sie an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten.

Als Präsident einer Organisation, die jeden Tag Ziel hasserfüllter Agitatoren ist, hatte ich in diese Regelung besonders große Hoffnung gesetzt. Die Erfahrung zeigt ja, dass viele Social-Media-Unternehmen eher geringe Ambitionen haben, ihre Plattformen frei von Hass und Hetze zu halten.

Zentralrat verhandelte zwei Jahre lang mit Facebook

Betreiber von sozialen Netzwerken geben sich gern als neutrale Plattformen, als Spiegelbild der Gesellschaft und sagen, es sei an der Zivilgesellschaft, ein Gegengewicht gegen Hass und Hetze zu bilden. Allein zwei Jahre musste der Zentralrat der Juden mit Facebook darüber verhandeln, Aufnahmen von Adolf Hitler als Profilbild zu verbieten. Seit wenigen Wochen ist das Verbot nun endlich durch.

Meist verweist Facebook darauf, Künstliche Intelligenz (KI) könne nicht zwischen Hetze, Satire oder einem sachlichen Beitrag über die Schoah unterscheiden. Bei der Frage, ob Hitler als Profilbild akzeptabel ist, reden wir jedoch nicht von irgendeinem Graubereich, über den man streiten kann. Dafür braucht man auch keine KI, da reicht der gesunde Menschenverstand.

Trotzdem mussten wir Unmengen an NS-verherrlichenden Inhalten zusammentragen, damit Facebook reagierte. Wundern sollte man sich darüber nicht. Immerhin sprechen wir über einen Konzern, der sich selbst dafür lobt, inzwischen erkannt zu haben, dass Antisemitismus nicht nur im Sinne einer Abwertung der Juden funktioniert, sondern auch in einer wahnhaften Überhöhung der Juden als angebliche Manipulierer der gesamten Welt.

Der Ansatz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Plattformbetreiber bei der Bekämpfung miteinzubeziehen, war richtig. Es sollte ihre Aufgabe sein, die Plattformen zivilisations- und sozial verträglich zu gestalten.

Doch das Beispiel Facebook zeigt: Entweder sind die Unternehmen dieser Aufgabe nicht gewachsen oder einfach nicht willens, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Um strafbare Hassreden in den sozialen Medien effektiv zu bekämpfen, braucht auch der Staat belastbare Strukturen. Daher finde ich die Idee, das BKA bei der Bekämpfung von „hate speech“ einzubinden, sehr sinnvoll.

Ein Trauerspiel in mehreren Akten

Dass die Umsetzung des Gesetzespakets nicht funktioniert, ist ein Trauerspiel in mehreren Akten. Zunächst brauchte das Bundesverfassungsgericht sieben Jahre, um über eine Klage gegen das alte Bestandsdatengesetz zu entscheiden. Dann versäumte es die Bundesregierung, Argumente des Klägers bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes zu berücksichtigen. So wollte man offenbar vermeiden, dass Karlsruhe die unbegründete Weitergabe von Bestandsdaten an Ermittlungsbehörden als nicht vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit für verfassungswidrig erklärt.

Doch genau auf dieser Weitergabe sollte das Meldesystem zwischen Plattformbetreibern und Bundeskriminalamt aufbauen. Der Bundespräsident verwehrte daher aus guten Gründen dem Gesetz seine Unterschrift. Das Reparaturgesetz des Bundesinnenministers, das die Weitergabe der Daten verfassungskonform gestalten sollte, kam zwar durch den Bundestag – aber gegen die Stimmen der Opposition, die die verfassungsrechtlichen Bedenken als nicht ausgeräumt ansieht.

So kritisierten die Grünen, der Zugriff auf Bestandsdaten aus dynamischen IP-Adressen, die im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung erhoben wurden, bleibe weiter erlaubt. Die strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für dieses Vorgehen sehen sie als nicht erfüllt an. Außerdem unterscheide das Gesetz nicht zwischen Telekommunikations- und den oft viel sensibleren Telemediendaten. Das Scheitern des Gesetzes im Bundesrat war also absehbar.

Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Vermittlungsausschuss. Dem Ausschuss bietet sich am Mittwoch die letzte Chance, das Gesetzespaket gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

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Gelingt das nicht, hätten die Betroffenen von Hass und Hetze im Netz den Schaden. Die Juden darüber hinaus auch ganz real, wenn sie weiter damit leben müssten, dass der gegen sie gerichtete Hass sich nicht ausdrücklich in der Strafbemessung widerspiegelt. In Zeiten rechten Terrors wäre ein Scheitern des Gesetzespakets ein wahrhaft fatales Signal.

Der Autor: Josef Schuster ist seit 2014 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Er wurde 1954 in Haifa in Israel geboren und lebt seit 1956 in der väterlichen Heimat Unterfranken. Er studierte Medizin in Würzburg und ließ sich dort 1988 als Internist mit einer eigenen Praxis nieder, die er bis 2020 führte.

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