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GastkommentarGeordneter Wandel statt statischen Beharrens: Darum müssen wir die Mitbestimmung reformieren

Am 18. Januar 1972 trat das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Trotz seines Erfolgs muss es heute dringend reformiert werden, fordert Christiane Benner. 17.01.2022 - 19:00 Uhr Artikel anhören

Zweite Vorsitzende der IG-Metall

Foto: imago/sepp spiegl

Der Schauspieler Idris Elba, bekannt aus Filmen wie „Mandela – der lange Weg zur Freiheit“, feiert dieses Jahr seinen 50. Geburtstag – so wie die große Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Elba ist markant und ausdrucksstark, in der erfolgreichen Fernsehserie „Luther“ spielt er einen Detektiv, der sich kaum etwas vorschreiben lässt. Das passt hervorragend zur reformierten Betriebsverfassung von 1972, die stark von Willy Brandts Orientierung „Mehr Demokratie wagen“ getragen war.

Überall dort, wo über ihr Leben bestimmt wird, sollten Beschäftigte eine Stimme haben und mitentscheiden können. Sie werden in ihrer ganzen Persönlichkeit anerkannt und sollen, anders als in Charlie Chaplins Film „Modern Times“, nicht nur funktionieren.

Die Verbesserungen beim Betriebsverfassungsgesetz waren 1972 enorm: Beschlossen wurden verbesserte Zugangsrechte für Gewerkschaften in die Betriebe, stärkere Rechte für die Betriebsrät*innen, erweiterte Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Hinzu kamen ein besonderer Kündigungsschutz und verstärkte Fortbildungsmöglichkeiten. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit wurde von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, auch Beschäftigte ohne deutschen Pass erhielten das passive Wahlrecht. Laut einer Untersuchung der IG Metall nehmen Beschäftigte mit Migrationshintergrund inzwischen anteilig genauso häufig Mandate wahr wie deutsche Kolleg*innen. Ein gelungenes Beispiel für Integration – und für Demokratie.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen auch die Innovationskraft und den wirtschaftlichen Erfolg mitbestimmter Unternehmen und Betriebe. 2008 schlug in der Finanzkrise die große Stunde der Mitbestimmung. Flankiert durch gesetzliche Regelungen überbrückten Betriebsrät*innen und Arbeitgeber mit einem erweiterten Kurzarbeitergeld und kreativen Arbeitszeitmodellen die Wirtschaftsflaute, um nach dem Wiederanspringen der Konjunktur umso kraftvoller durchstarten zu können.

Heute gibt es ganz neue Anforderungen

Auf dieser gemeinsamen positiven Erfahrung der Krisenbewältigung und den damals entwickelten Instrumentarien zur Kurzarbeit konnte zu Beginn der Coronapandemie schnell aufgebaut werden. Mitbestimmung hat sich also grundlegend bewährt. Dennoch benötigt nach 50 Jahren auch das Betriebsverfassungsgesetz eine Runderneuerung, weil es die heutige Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß abbildet.

Gegenüber der weniger komplexen Arbeitswelt von 1972, in der Fahrtenschreiber noch als technische Errungenschaft galten, sehen sich Betriebsrät*innen heute mit extrem gestiegenen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert. Sie sind bei der Gestaltung des ökologischen Umbaus ihrer global agierenden Unternehmen ebenso gefragt wie bei Künstlicher Intelligenz, Industrie 4.0 oder Homeoffice.

Für die neuen digitalen Herausforderungen haben sie aber nur unzureichende Mitbestimmungsrechte. Stillstand der Mitbestimmung bedeutet deshalb Rückschritt.

Außerdem steht die globale Wirtschaft vor einer Umwälzung, die nur mit der industriellen Revolution vergleichbar ist. Megatrends wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Globalisierung schlagen voll auf die Arbeitswelt durch. Der Umstieg vom Verbrennungs- auf den Elektromotor betrifft allein in Deutschland Hunderttausende Beschäftigte. Die Digitalisierung wird binnen kurzer Zeit die Arbeitsinhalte von Millionen Beschäftigten verändern.

In dieser historischen Umbruchphase ist es notwendig, aktiv gestalten zu können. Wir haben die Finanzkrise erfolgreich bewältigt und die Negativwirkungen der Coronapandemie ökonomisch so gut wie möglich begrenzt, weil schnell und vorausschauend gehandelt wurde. Betriebliche Interessenvertretungen müssen frühzeitig eingreifen können und beteiligt werden, etwa wenn es um Investitionen in Standorte und zukunftsfähige Produkte geht.

Betriebsräte am Umbau der Unternehmen beteiligen

Die IG Metall hat deshalb Vorschläge für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Mitbestimmung gemacht. Unsere zentralen Forderungen für das Betriebsverfassungsgesetz und die Unternehmensmitbestimmung zielen darauf ab, dass Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen die strategische Ausrichtung der Unternehmen und Betriebe mitgestalten können. Dazu gehören auch generelle Mitbestimmungs- und Initiativrechte bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, Personalplanung und Beschäftigungssicherung.

Wie notwendig solche und andere weiterreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten sind, zeigt unsere letzte große Beschäftigtenbefragung aus dem Jahr 2020. Mehr als die Hälfte der gut 250.000 Befragten beklagt darin, ihr Betrieb habe keine Strategie, um sich fit für die Zukunft zu machen. Die drohenden Folgen sind bekannt: Was weg ist, ist weg. Industriebetriebe und Arbeitsplätze, die gestrichen oder in Niedriglohnländer verlagert werden, verschwinden für immer aus Deutschland.

Das darf nicht wieder passieren. Die Unternehmen stehen dafür gegenüber ihren Beschäftigten in der Verantwortung. Die Ampelparteien haben im Koalitionsvertrag vieles vereinbart, um gute Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche, klimagerechte Zukunft der deutschen Wirtschaft zu schaffen. Die Politik will die anstehenden Veränderungen durch regionale Strukturpolitik und mit Qualifizierungsoffensiven flankieren.

Gewerkschaften, Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten und Betriebsräte wollen und müssen an diesem Umbau beteiligt werden. Er kann nicht durch statisches Beharren gelöst werden, sondern nur durch geordneten Wandel. Zentral ist, auch jenen Menschen eine verlässliche Perspektive zu bieten, die auf andere oder neue Arbeitsplätze wechseln müssen. Die IG Metall plädiert deshalb dafür, die Herausforderungen der Transformation auch durch eine weiterentwickelte Mitbestimmung gemeinsam anzugehen.

Das demokratische System insgesamt stärken

Wir leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag, unser demokratisches System zu stärken. Denn mehr betriebliche Demokratie stärkt die Demokratie insgesamt. Wissenschaftliche Arbeiten wie die „Leipziger Autoritarismusstudie“ belegen empirisch den Zusammenhang von erlebter Mitbestimmung im Betrieb und einer grundsätzlich positiveren Einstellung zum politischen System. Auch deshalb streben wir bei den Betriebsratswahlen, die in diesem Jahr stattfinden, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung an.

Zur Stabilisierung der Demokratie gehört auch, die Menschen gerade in Umbruchzeiten zu beteiligen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen. Im Koalitionsvertrag steht deshalb ganz richtig: „Die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden.“ Leider folgen diesem grundsätzlichen Bekenntnis nicht die notwendigen Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Das ist eine verpasste Chance. Stattdessen soll nun das erst wenige Monate alte Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden. Das reicht nicht. Das gesamte Betriebsverfassungsgesetz muss auf den Prüfstand. Digitalisierung, Globalisierung und Transformation brauchen neue, nach vorn gerichtete Antworten und kein „Zurück in die Zukunft“.


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Die Autorin: Christiane Benner ist Zweite Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall.


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