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  4. Staatsgarantien für Banken: Zur Not hilft Vater Staat

GastkommentarSystemrelevante europäische Banken profitieren weiterhin von impliziten Staatsgarantien

Zur Not hilft Vater Staat den Instituten. Das Abwicklungsregime benötigt weitere Befugnisse, um seine Glaubwürdigkeitskrise zu überwinden.Axel Wieandt, Sascha Hahn 09.09.2020 - 07:42 Uhr Artikel anhören

Axel Wieandt war Vorstandsvorsitzender der Hypo Real Estate und ist Professor an der WHU – Otto Beisheim School of Management. Sascha Hahn ist Doktorand an der WHU.

Foto: Handelsblatt

Während der Finanzkrise 2007/2008 mussten Finanzinstitutionen auf beiden Seiten des Atlantiks mit staatlichen Eigenkapitalhilfen und Garantien in bisher nicht gekannten Größenordnungen gerettet werden. Die Entschlossenheit ist groß, es nie wieder so weit kommen zu lassen.

Eine zentrale Rolle spielten damals wie heute sogenannte implizite Staatsgarantien. Gläubiger von systemrelevanten Banken wissen, dass sich Regierungen einen Zusammenbruch von Banken nicht erlauben können. Deshalb berufen sie sich bei ihrer Anlageentscheidung auf die Ausfallwahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung impliziter Staatsgarantien.

Die Banken profitieren also von günstigen Refinanzierungskonditionen und können ihr Portfolio riskanter ausrichten. Insofern alles gut läuft, kommen die Aktionäre in den Genuss von Gewinnen und Ausschüttungen. Aber falls sich die Risiken materialisieren, können die Aktionäre sich der Bank samt allen Verbindlichkeiten im Zuge eines Bail-outs entledigen.

Im September 2009 haben die G20-Staaten in Pittsburgh beschlossen, neue Abwicklungsinstrumente zu entwickeln. Diese sollen die Auswirkungen eines Bankenkollapses auf die Finanzstabilität abfedern und den Fehlanreizen impliziter Staatsgarantien entgegenwirken. Der Financial Stability Board (FSB) schlug im Oktober 2010 konkrete Maßnahmen vor: die Stärkung nationaler Abwicklungsregimes, verbesserte grenzüberschreitende Kooperationen, verpflichtende Abwicklungsplanungen und eine verbesserte Abwickelbarkeit von globalen, systemrelevanten Banken. Im Oktober 2011 hat der FSB zudem wesentliche Merkmale effektiver Abwicklungsregimes für Finanzinstitutionen verabschiedet.

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