Der Chefökonom: Wie die Regierung erneut eine Lösung der Rentenkrise aufschiebt
Düsseldorf. Regierungskommissionen haben den Auftrag, konsistente Antworten auf nationale Probleme zu entwickeln. In Kommissionen können unbequemen Wahrheiten angesprochen werden, die in den Koalitionsverträgen ausgeblendet wurden. Kommissionen können weitreichende Reformen vorbereiten und damit einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung leisten.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass Kommissionen meist dann erfolgreich sind, wenn ihre zu erwartenden Ergebnisse bereits im Vorfeld ausgelotet und in den Fachressorts diskutiert wurden.
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Damit wären wir beim Koalitionsvertrag der regierenden GroKo, der insgesamt 15 (!) Kommissionen vorsieht. Diese Gremien sollen Probleme behandeln, für die in den Koalitionsgesprächen keine Kompromisse gefunden wurden. Oft setzen sich die Uneinigkeiten allerdings in den Kommissionen fort, da die Parteien, die sich zuvor nicht einigen konnten, die Mitglieder bestimmen.
Bei der sicher nicht zufällig erst für 2026 geplanten Rentenkommission dürften die Diskussionen einfacher werden. Schließlich wurden sämtliche Argumente bereits in einer Reihe von Vorgängerkommissionen gründlich besprochen.
Und zudem hat unser 1957 etabliertes umlagefinanziertes Rentensystem nun einmal nur fünf Stellschrauben: den Beitragssatz, das Rentenniveau, das Renteneintrittsalter, den Versichertenkreis und als fiskalischen Puffer den Bundeszuschuss, also Steuergelder.
Stetiger Aushandlungsprozess
Fakt ist: Ökonomisch unstrittige und dauerhaft nachhaltige Lösungen gibt es nicht. Denn Rentenpolitik ist stets Verteilungspolitik. Und Verteilungsgerechtigkeit muss in einer Demokratie nun einmal stets von den politischen Kräften neu ausgehandelt werden. Jede Reform kann einer Gruppe nur dann Vorteile bringen, wenn sie einer anderen Nachteile zumutet.
Ein höherer Beitragssatz belastet vor allem die junge Generation, zumal diese sich nicht sicher sein kann, später selbst höhere Leistungen zu erhalten. Eine Senkung des Rentenniveaus trifft die derzeitigen und zukünftigen Rentenempfänger. Und ein höheres Renteneintrittsalter betrifft all jene, die noch keine Rente beziehen.
Bei jeder Reform geht es darum, die unvermeidbaren Belastungen als Folge der Alterung der Gesellschaft gerecht auf die verschiedenen Gruppen zu verteilen. Was als „fair“ oder „ausgewogen“ gilt, liegt jedoch im Auge des jeweiligen Betrachters.
Das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Rentenpaket stellt eine konzeptionelle Zäsur dar. Es sieht die Ausweitung der Mütterrente vor sowie die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, um bis 2031 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent zu garantieren.
Seit der Blüm-Reform von 1997, die erstmals einen demografischen Faktor in die Anpassungsformel einfügte, war es Konsens, dass Rentenempfänger durch flachere Rentenanpassungen an den Kosten der Alterung beteiligt werden.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont, sie wolle der Kommission nicht vorgreifen – während sie genau dies tut. Es sei wichtig, den Rentnerinnen und Rentnern zu versichern, dass ihre Rente zumindest bis 2031 stabil bei 48 Prozent bleibe, sagt die Sozialministerin. Damit suggeriert Bas, dass die Renten sonst sinken würden, was ausgeschlossen ist.
In den „Tagesthemen“ erklärte SPD-Vorsitzende Bas, dass viele Bürger keine weitere Absicherung als die gesetzliche Rente hätten. In Ostdeutschland betreffe dies 75 Prozent, in Westdeutschland 52 Prozent. Diesen Menschen könne man nicht sagen: „Wir reduzieren jetzt weiter das Rentenniveau.“ Außerdem, so Bas, hätten auch jüngere Menschen „etwas davon, wenn ihre Eltern nicht in der Altersarmut landen“.
Keine Lösung für Altersarmut
Es stimmt, dass das drängendste Problem im Bereich der Alterssicherung das langsam, aber stetig wachsende Risiko von Altersarmut ist. Im Jahr 2024 bezogen knapp 740.000 Personen Grundsicherung im Alter. Das waren zwar sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
Allerdings waren nur knapp vier Prozent der Altersrentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Anteil der Fürsorgeempfänger unter den Rentenempfängern ist also deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung. Dies dürfte auch in Zukunft so bleiben, selbst wenn das Rentenniveau leicht sinkt.
Das nun vom Kabinett beschlossene Rentenpaket kostet in der Anfangsphase etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr, mit steigender Tendenz. Diese Summe würde rein rechnerisch ausreichen, um jedem von Armut betroffenen Rentner monatlich zusätzlich etwa 1000 Euro auszuzahlen – und damit sein Armutsproblem zu lösen.
Doch genau dies leistet die verabschiedete Reform nicht. Die Stabilisierung des Rentenniveaus zielt eben nicht primär auf die Bekämpfung der Altersarmut ab. Denn an der Festschreibung auf ein Niveau von 48 Prozent partizipieren Rentenempfänger umso mehr, je höher ihre Altersbezüge sind. Zudem wird der ohnehin begrenzte Handlungsspielraum der nächsten Rentenkommission weiter eingeschränkt.
Spiel auf Zeit
Laut der Bundessozialministerin soll es Aufgabe der neuen Rentenkommission sein, sowohl jenen gerecht zu werden, die jetzt in Rente gehen, als auch der jüngeren Generation. Heutige Berufseinsteiger müssten, wenn sie in das System einzahlten, die Sicherheit haben, eine Rente zu bekommen, die ihren Lebensstandard sichere.
Sollte dies wirklich die zentrale Aufgabe der neuen Kommission sein, kann sie nur scheitern. Denn als „lebensstandardsichernd“ wird man eine Rente nur dann bezeichnen können, wenn sie es erlaubt, im Alter in etwa die in den letzten Jahren des Erwerbslebens gewohnten Konsumbedürfnisse zu befriedigen.
Als Folge der geltenden Rentenfestsetzung, bei der jedes (!) beitragspflichtige Erwerbsjahr mit dem gleichen Gewicht berücksichtigt wird, kann die gesetzliche Rente dieses Kriterium meist nicht erfüllen – selbst wenn das Rentenniveau wie von manchen Populisten gefordert auf 53 Prozent angehoben würde.
Wenn es eine vordringliche rentenpolitische Aufgabe gibt, dann besteht diese weniger in der Sicherung einer bestimmten Höhe des Rentenniveaus, als vielmehr darin, die Armutsfestigkeit des staatlichen Systems zu erhöhen.
Eine Weiterentwicklung der 2021 etablierten Grundrente, mit der geringe Renten von langjährig Versicherten aufgestockt werden, dürfte mutmaßlich weit mehr sozialen Nutzen mit sich bringen als die Garantie eines Rentenniveaus von 48 Prozent.
Der oder die Vorsitzende der nächsten Rentenkommission ist nicht zu beneiden. Denn keine Reform wird ohne Einschnitte oder Belastungen für bestimmte Gruppen auskommen können. Letztlich kann es nur darum gehen, eine von weiten Teilen der Bevölkerung als fair erachtete Verteilung von Zumutungen zwischen Jung und Alt und nicht zuletzt zwischen Arm und Reich zu finden.
Dies weiß auch die Bundesregierung. Die Tatsache, dass die Rentenkommission wohl erst 2027 ihre Arbeit abschließen dürfte, deutet darauf hin, dass die Regierung Diskussionen über etwaige Zumutungen möglichst lange hinauszögern möchte und unausweichliche Reformen der nächsten Regierung überlassen will – was nicht neu wäre.