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Kommentar – Der ChefökonomDas Rentenniveau ist ein aus der Zeit gefallenes Maß

Die gesetzliche Rentenversicherung sollte stärker darauf ausgerichtet werden, Altersarmut zu vermeiden. Das Rentenniveau anzuheben ist dabei wenig zielführend.Bert Rürup 30.11.2023 - 12:25 Uhr Artikel anhören

Eine Anhebung des Rentenniveaus käme perspektivisch allen Rentenempfängern zugute.

Foto: dpa

Die Ampelparteien machten in ihrem Koalitionsvertrag im Dezember 2021 große Versprechen. „Eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist für die Beschäftigten wichtig. Es geht darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern“, heißt es darin.

Mit der Festschreibung des Rentenniveaus unterstellen SPD, Grüne und FDP, dass damit eine durchweg „gute eigenständige Absicherung im Alter“ garantiert werden könnte – eine veritable Fehleinschätzung. Denn in der Rentenversicherung gilt seit 1957 das Äquivalenzprinzip.

Danach soll jeder Rentenempfänger in der Pyramide der Altersrentner die gleiche Position einnehmen, die er während seiner Beitragszeit in der Pyramide der Arbeitnehmer hatte. Wer lange und viel einbezahlt hat, der bekommt eine hohe Rente, und wer nur wenige Jahre oder nur geringe Beiträge entrichtet hat, erwirbt nur einen niedrigen Rentenanspruch. Eine relevante Umverteilung zugunsten der Einkommensschwächeren ist – ungeachtet der am 1. Januar 2021 eingeführten Grundrente – nicht vorgesehen.

Zudem sagt das Rentenniveau, präziser das Sicherungsniveau vor Steuern, nichts aus über das Verhältnis von Altersrente und den Arbeitseinkommen der letzten Erwerbsjahre, also die Ersatzrate, welche durchweg als Maßstab für Lebensstandardsicherung im Alter betrachtet wird.

Das aktuell bei 48,15 Prozent liegende Rentenniveau entspricht dem Verhältnis der Standardrente und dem jeweiligen durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Die Standardrente beziffert die Rente des sogenannten Eckrentners, also eines fiktiven Versicherten, der 45 Jahre lang Beiträge vom jeweiligen Durchschnittsentgelt entrichtet hat – sagt aber nichts über die zu erwartende Höhe einer individuellen Rente aus.

Alle Rentner würden von höherem Rentenniveau profitieren

Im Zuge des Ende 1989 verabschiedeten und in 1992 in Kraft getretenen „Rentenreformgesetzes 1992“ wurde diese Standardbiografie von zuvor 40 Jahren auf die nunmehr geltenden 45 Jahre verlängert. Diese Verlängerung der Standardbiografie führte zu einer deutlichen Erhöhung des Rentenniveaus, ohne dass sich die Zahlbeträge der laufenden Renten veränderten – wohl aber erschienen die mit dieser Rentenreform verbundenen Leistungsrücknahmen eher verkraftbar.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Angesichts der von 65 auf 67 Jahre ansteigenden Regelaltersgrenze liegt es nahe, ab 2031 der Standardrente 47 Beitragsjahre zugrunde zu legen. Das Rentenniveau würde dadurch entsprechend angehoben, nicht aber die Zahlbeträge der laufenden Renten.

Eine Anhebung des Rentenniveaus käme perspektivisch allen Rentenempfängern zugute, also auch jenen mit hohen Renten. Geringverdiener im Rentenalter, die einen Anspruch auf die Grundsicherung haben, hätten dagegen von solch einer Anhebung nichts.

Wenn nun das Rentenniveau dauerhaft – oder wie diskutiert zumindest bis 2040 – festgeschrieben wird, hätte dies unter den gegenwärtigen Bedingungen zur Folge, dass angesichts des demografischen Wandels der Beitragssatz zur Rentenversicherung angehoben und/oder der Bundeszuschuss erhöht werden muss. Am Ausmaß der Altersarmut würde sich aber nur wenig ändern, weil niedrige Renten eben nicht gezielt angehoben würden.

Höheres Rentenniveau schützt nicht vor Altersarmut

Wer Altersarmut zielgenau bekämpfen möchte – wie es die Formulierung im Koalitionsvertrag andeutet –, der sollte sich klarmachen, dass ein Festschreiben oder auch eine Anhebung des  Rentenniveaus ein ungeeignetes Instrument für dieses Ziel ist.

Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und temporären Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor würden auch bei einem Rentenniveau von 50 und selbst den von der Linkspartei propagierten 53 Prozent keine „gute eigenständige Absicherung im Alter“ bekommen, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Eine sinnvolle Antwort auf das derzeit noch recht geringe, in der Zukunft aber größer werdende Problem der Altersarmut liegt weniger in einer Anhebung des Rentenniveaus, sondern vorrangig in der Überwindung des in den meisten Industriestaaten unbekannten Äquivalenzprinzips, also des Umverteilungsverbots bei der Rentenfestsetzung.

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Ein Blick ins Ausland zeigt, dass dies besser geht. In der Schweiz stellt die „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ eine Basisversorgung von derzeit mindestens 1225 Franken pro Monat sicher.

Zudem gibt es eine „Einkommensgrenze“, ab der diese Rente nicht mehr steigt, obwohl weiter Beiträge auf höhere Einkommen gezahlt wurden. Derzeit liegt diese Einkommensgrenze bei 88.200 Franken und deckelt die Rente auf 2.450 Franken.

Gleichermaßen werden die Rentenzahlbeträge von Ehepaaren begrenzt, sodass ein Ehepaar gemeinsam nicht mehr als das Anderthalbfache der Maximalrente aus der „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ beziehen kann. Auf diese Weise wird die Ersatzrate dieser Basisrente umso niedriger, je höher das beitragspflichtige Einkommen ist.

Flankiert wird dieses auf Armutsfestigkeit abzielende Basissicherungssystem durch obligatorische kapitalgedeckte Betriebsrenten, welche die Gewährleistung des gewohnten Lebensstandards sichern.

Demografischer Wandel lastet auf deutscher Rentenversicherung

Näher steht der deutschen Rentenversicherung das – gesamtwirtschaftlich freilich deutlich teurere – Pensionssystem in Österreich. Dort werden die Renten deutlich generöser als in Deutschland festgesetzt, während die jährlichen Anpassungen merklich geringer ausfallen. Denn die Renten folgen dort nicht wie in Deutschland der Entwicklung der Löhne, sondern der zumeist flacheren Entwicklung des Preisniveaus.

Die Folge: Die reale Kaufkraft der Renten bleibt erhalten, aber die Ersatzrate, also das Verhältnis zu den Löhnen, sinkt im Zeitablauf. Begünstigte dieser Kombination aus hohen Zugangsrenten und flacheren Anpassungen sind Rentenempfänger mit einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung – und dies sind meist Menschen, die im Erwerbsleben unterdurchschnittlich verdient haben.

Die deutsche Rentenversicherung steht angesichts der Alterung der Wohnbevölkerung und der in den kommenden zwei Dekaden merklich schwächeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor großen Herausforderungen. Eher früher als später wird die Politik nicht umhinkommen, unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Wenn am Äquivalenzprinzip festgehalten wird, besteht lediglich die Wahl zwischen einem zunehmend höheren Renteneintrittsalter, aufwachsenden Bundeszuschüssen, steigenden Beiträgen oder einem sinkenden Rentenniveau – mutmaßlich in einer Kombination aus allem.

Die Erfahrungen aus der Pandemie und der Energiepreiskrise haben gezeigt, dass Hilfsmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip ungemein teuer sind und den Staat schnell an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten bringen können. Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung wäre eine Möglichkeit, gezielter Altersarmut zu vertretbaren Kosten zu vermeiden.

Die Politik wäre gut beraten, sich hierauf zu konzentrieren, anstatt alle gesetzlichen Renten gleichermaßen anzuheben und dabei die Bekämpfung der Altersarmut als Argument vorzuschieben. Durch mehr interne Umverteilung würde die Rentenversicherung zukunftssicherer. Zudem dürfte die Akzeptanz des „Generationenvertrags“ in der Bevölkerung steigen.

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Eine diskussionswürdige Reformoption – zumindest nach der geplanten Anhebung des Rentenniveaus – wären daher eine Aufwertung von Niedrigrenten sowie eine moderate Abflachung der Zuwächse höherer Renten – eine Option, für die sich der Sachverständigenrat mehrheitlich im aktuellen Jahresgutachten starkgemacht hat.

Solch eine Reform bedürfte freilich einer umfassenden Debatte in Parlament und Öffentlichkeit. Schließlich wäre die Abkehr vom Äquivalenzprinzip eine gravierende verteilungspolitische Entscheidung – und zweifellos die größte Rentenreform seit 1957.

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