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KommentarDieselskandal – Die Aufarbeitung bei VW bleibt unbefriedigend

Trotz Verurteilung hochrangiger Manager ist die juristische Aufarbeitung lückenhaft. Eine entscheidende Frage wird womöglich nie vor einem Strafgericht geklärt.René Bender 26.05.2025 - 16:36 Uhr
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Beinahe zehn Jahre lang hat es gedauert, bis nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen das erste Strafurteil gesprochen wurde. Foto: dpa

Es hat fast zehn Jahre gedauert, bis nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen das erste Strafurteil gegen ehemalige Führungskräfte des Konzerns gesprochen wurde. Zum Vergleich: In den USA wurden Manager wegen ihrer Beteiligung an dem Betrug bereits 2017 verurteilt und haben das Gefängnis längst wieder verlassen. Selbst der erste Spruch eines deutschen Strafgerichts zum Dieselskandal bei der VW-Tochter Audi liegt bereits zwei Jahre zurück.

Das Gute ist: Anders als bei Audi wurden Manager nun durch Haftstrafen ohne Bewährung spürbar zur Verantwortung gezogen. Dass die Aufarbeitung in Sachen VW so viel länger gedauert hat, ist dennoch unbefriedigend.

Dies hat zur Folge, dass eine entscheidende Frage in einem der größten Wirtschaftsskandale der Republik womöglich nie vor einem Strafgericht geklärt wird: Welche Rolle spielte die Konzernspitze bei dem Betrug?

Anklagen gegen Ex-VW-Chef Winterkorn könnten eingestellt werden

Die lange Verfahrensdauer ist letztlich der Grund dafür, dass das Verfahren gegen Martin Winterkorn abgetrennt werden musste. Nun wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit nie abgeschlossen, da Winterkorn erkrankt ist.

Daneben untergräbt die lange Dauer das berechtigte Interesse an einer breiten strafrechtlichen Klarheit in einem Komplex solcher Tragweite – nicht nur das der Öffentlichkeit, sondern auch das der Angeklagten.

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Am Ende könnte es sogar darauf hinauslaufen, dass bei der weiteren Aufarbeitung mit zweierlei Maß gemessen wird, weil der Komplex aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwunden ist. Der Verdacht liegt jedenfalls nahe – sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, dass bereits vorliegende Anklagen lediglich gegen Auflagen eingestellt werden sollen.

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