Kommentar: Missbrauch bringt das Insolvenzrecht in Verruf

Filiale von Gerry Weber kurz vor der Schließung: Nach drei Insolvenzen in die Abwicklung. Foto: dpa
Im Textilhandel ist es geradezu in Mode, gleich mehrfach in kurzer Folge Insolvenzverfahren zu durchlaufen:
- Der Warenhausbetreiber Galeria hat innerhalb von nur vier Jahren dreimal Insolvenz angemeldet.
- Gerry Weber hatte drei Insolvenzen, bevor es im Mai dieses Jahres abgewickelt wurde.
- Das Modehaus Sinn hat vor Kurzem sogar bereits das vierte Insolvenzverfahren abgeschlossen.
Und jedes Mal gibt es zahlreiche Geschädigte: Gläubiger, Lieferanten, Handwerker und Vermieter müssen auf viel Geld verzichten, Mitarbeiter verlieren ihren Job. Und über das Insolvenzgeld zahlen alle anderen Unternehmen den Pleitefirmen für drei Monate die Gehälter.
Um es klar zu sagen: Das alles ist legal, jedes Unternehmen hat das Recht, eine Insolvenz zu beantragen – und oft auch die Pflicht. Auch mehrfach nacheinander ein solches Verfahren zu durchlaufen und jedes Mal wieder Insolvenzgeld abzugreifen, ist nicht verboten. Aber genau das ist der Skandal.