Kommentar: Missbrauch bringt das Insolvenzrecht in Verruf


Im Textilhandel ist es geradezu in Mode, gleich mehrfach in kurzer Folge Insolvenzverfahren zu durchlaufen:
Und jedes Mal gibt es zahlreiche Geschädigte: Gläubiger, Lieferanten, Handwerker und Vermieter müssen auf viel Geld verzichten, Mitarbeiter verlieren ihren Job. Und über das Insolvenzgeld zahlen alle anderen Unternehmen den Pleitefirmen für drei Monate die Gehälter.
Um es klar zu sagen: Das alles ist legal, jedes Unternehmen hat das Recht, eine Insolvenz zu beantragen – und oft auch die Pflicht. Auch mehrfach nacheinander ein solches Verfahren zu durchlaufen und jedes Mal wieder Insolvenzgeld abzugreifen, ist nicht verboten. Aber genau das ist der Skandal.





