Kommentar: Mit der AfD-Klage droht eine gefährliche Polarisierung der Geldpolitik
Die AfD-Bundestagsfraktion will gegen die neuen EZB-Anleihekäufe klagen.
Foto: dpaNun mischt sich auch die AfD in den Konflikt um die Anleihekäufe der EZB ein. Mit einer Organklage gegen die Bundesregierung und den Bundestag will sie gegen das neue Anleihekaufprogramm in der Coronakrise, genannt PEPP, vorgehen.
Damit droht im Rechtsstreit eine noch schärfere Polarisierung zwischen Euro-Befürwortern und Euro-Gegnern. Die Gefahr ist, dass so sachliche Kritik am Handeln der EZB und ihrer Geldpolitik immer schwieriger wird. Und dass mit dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesbank zwei Institutionen Schaden nehmen, denen die Deutschen besonders vertrauen.
Schon bei den früheren Verfahren war nicht immer klar, worum es den Klägern wirklich geht. Um die Bewahrung traditioneller Prinzipien der deutschen Geldpolitik, wie der Trennung von Geld- und Fiskalpolitik? Oder in Wahrheit doch darum, den Euro loszuwerden?
Über Ersteres lässt sich trefflich streiten. Es gibt plausible Argumente für und gegen eine scharfe Trennung. Entscheidend sollte die Frage nach dem besten Weg für Europa sein. Der Ausstieg aus dem Euro dagegen wäre eine politische und wirtschaftliche Katastrophe für Deutschland und Europa.
Die AfD tritt offen für die Abschaffung des Euros und die Wiedereinführung nationaler Währungen ein. Das macht ihre Klage so delikat. Natürlich ist es schwer, die Aussichten einer Klage zu bewerten. Aber gemessen an den bisherigen Verfahren sollte man die Chancen der Kläger nicht unterschätzen, zumindest in Teilen recht bekommen.
Das Verfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil festgestellt, dass die bisherigen Käufe der EZB nur deshalb nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen haben, weil sie sich an Prinzipien wie die Bindung an den Kapitalschlüssel gehalten hat. Bei den neuen Käufen dagegen behält sie sich die Flexibilität vor, davon abzuweichen.
Setzt sich die AfD ganz oder in Teilen vor Gericht durch, brächte das Bundesverfassungsgericht und Bundesbank in eine sehr unangenehme Situation. Beide stünden in den Augen der Öffentlichkeit auf der Seite einer höchst umstrittenen Partei: das Gericht durch sein Urteil, die Bundesbank durch den Zwang, es zu befolgen.