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Computer am KörperWarum Sportuhren und Fitness-Apps gefährlich sind

Die Verbraucherzentrale NRW hat neun Anbieter von Fitness-Apps abgemahnt. Der Vorwurf: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Es geht um sensible Zahlen über die Gesundheit der Nutzer – in einem boomenden Markt.Thomas Schmitt 27.04.2017 - 09:44 Uhr Artikel anhören

Düsseldorf.

Schrittzähler, Sportuhren und Fitness-Apps auf dem Handy sind viel mehr als ein Privatvergnügen. Dahinter steckt ein gewaltiger Wachstumsmarkt, wie allein schon diese Zahl zeigt: Mehr als eine Milliarde US-Dollar haben die großen Sportartikelhersteller Under Armour, Adidas und Asics in Fitness-Apps gesteckt. Das geht aus einer Recherche des Statista Digital Market Outlook (DMO) hervor.

Die Kehrseite des Booms: Milliarden an Daten, die wild durch die Welt schwirren. Genau auf diesen Aspekt dieses Wachstumsmarktes weist jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Mehr Kontrolle über den eigenen Körper, verheiße der Trend rund um Wearables und Fitness-Apps. Doch die Kontrolle über die eigenen Daten haben die Verbraucher oft nicht mehr.

„Die Sportartikelhersteller demonstrieren, dass sie das Potential der Digitalisierung erkannt haben“, urteilen die Marktbeobachter von Statista. Der Zukauf von Apps wie MyFitnessPal oder Runtastic (mehr als 70 Millionen registrierte Nutzer) stärke die mobile Präsenz der Unternehmen und ermögliche den Zugang zu einem sportaffinen Millionen-Publikum.

Fitness-Apps: Wen die Verbraucherzentrale NRW abgemahnt hat
Die Verbraucherzentrale NRW hat neun Anbieter von Fitness-Apps wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Dies sind folgende Unternehmen.
Die Apple Watch ist eine multifunktionale Smartwatch. Sie ergänzt das IPhone und verfügt über viele Gesundheits- und Fitnessfunktionen. Wegen integrierter Gesundheits- und Fitnessfunktionen und Apps von Drittanbietern wird die Apple-Smartwatch so zum Fitnesstracker.
Garmin Ltd. ist ein Schweizer Hersteller von Navigations-Empfängern zur satellitengestützten Positionsbestimmung und Navigation mit Sitz in Schaffhausen und operativer Hauptzentrale in Olathe, Kansas. Das Unternehmen verkauft viele Fitness-Tracker und Uhren.
Fitbit sitzt in San Francisco und vertreibt viele Fitness-Tracker hierzulande.
Jawbone sitzt ebenfalls in San Francisco und ist in Privatbesitz. Die FAZ testete ein Produkt dieses Herstellers mal ein Jahr lang. Fazit: „Die Quantified-Self-Bewegung überschätzt maßlos die Wirkung.“
Polar wirbt mit einem großen Angebot hochwertiger Herzfrequenz-Messgeräte. Es deckt mit Trackern und Uhren die Bereiche Laufen, Fitness & Cross-Training genauso ab wie GPS-basierte Radcomputer.
Runtastic gehört zum Adidas-Konzern und kann als App auf das Smartphone heruntergeladen werden. Läufer nutzen die App gerne, um über GPS ihre Laufdaten zu erfassen. Adidas bezahlt 240 Millionen Dollar im August 2015.
Das Unternehmen Striiv fällt durch Innovationsfreude auf: So kam bereits 2014 ein Multigerät auf den Markt – es vereinte Activity-Tracker, Schlafmonitor, Schrittzähler und Distanzmesser als auch Smart Watch mit Vibrations-Weckfunktion sowie Benachrichtigung über Anrufe, SMS und Kalendereinträge. Weitere Funktionen wie Music Control und Wettermeldungen konnten per regelmäßigem automatischem Firmwareupdate ergänzt werden.
Der große Sportartikelhersteller hat sich im Februar 2015 für 475 Millionen Dollar My FitnessPal gekauft, um im Sportapp-Markt zu expandieren.
Withings kommt aus Frankreich und ist auf Verbraucherelektronik spezialisiert.

Interessant für die Unternehmen ist dabei: Die Gruppe möglicher Kunden wird immer größer, denn der digitale Fitnessmarkt boomt. Bis 2020 soll die Zahl der Nutzer von kostenpflichtigen Fitness-Apps in Deutschland sogar auf rund zehn Millionen steigen. In den USA könnten es dann sogar 35 Millionen Nutzer sein.

Doch wer als Verbraucher all diese neuen Möglichkeiten intensiv nutzt, sollte sich bewusst sein: Die Mehrzahl der Geräte sendet zahlreiche Informationen über das Fitnessverhalten der Nutzer an die Anbieter. Was dann mit den Daten passiert, wird nicht weiter erläutert oder bleibt unklar. Dies bestätigt die neue Studie des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW.

Zwölf Wearables und 24 Fitness-Apps haben die Verbraucherschützer unter die Lupe genommen. Das Problem der kleinen Computer am Körper ist: Sportarmbänder, Smartwatches und Fitness-Apps zählen längst nicht mehr bloß die Schritte ihrer Nutzer: Die unauffälligen Alltagsbegleiter sammeln auch ständig Daten wie etwa den Puls und den Kalorienverbrauch ihrer Träger. Oder zeigen, wie lange und wie gut man schläft.

Nicht alles läuft mit diesen Daten so rund wie gedacht. Die Verbraucherschützer fanden Verstöße gegen geltende Datenschutzgesetze und mahnten daher neun große Anbieter ab. Damit ist das Problem allerdings nicht aus der Welt.

Umsatzstärkste Fitness-Apps im Google Play Store im März
Meditation Studio
Asana Rebel – Yoga & Fitness
Komoot Cycling & Hiking Maps
Gymondo Fitness Training
Geocaching
Calorie Counter by YAZIO
Calorie Counter – MyFitnessPal
Runtastic Results Workouts
Lifesum: Healthy lifestyle app
Freeletics Bodyweight

„Informationen in Sport-Apps lassen Rückschlüsse auf Fitness und Gesundheit von Verbrauchern zu“, warnt Ricarda Moll, Referentin der Verbraucherzentrale NRW im Projekt Marktwächter Digitale Welt. Eine Perspektive, die viele Nutzer schlecht findet, wie eine Umfrage ergab. Die Mehrheit störe, keine Kontrolle über die persönlichen Informationen zu haben, die sie online preisgeben (78 Prozent).

Verbraucherschützer warnen vor Smartwatches, Sportarmbändern und Fitness-Apps
Der Boom rund um Wearables und Fitness-Apps hält an. Die smarten Alltagsbegleiter zählen schon längst nicht bloß die Schritte ihrer Nutzer: Sie wissen etwa, wie lange und wie gut ihre Träger schlafen, haben ihren Puls und Kalorienverbrauch im Blick und wissen, ob sie sich viel bewegen oder nicht. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
All das sind sensible Daten, die weitreichende Rückschlüsse auf Fitness und Gesundheit von Verbrauchern zulassen. Aber was passiert mit den gesammelten Daten? Haben Nutzer noch die Kontrolle?
Sowohl Wearable-Nutzer als auch Nicht-Nutzer zeigen sich mehrheitlich besorgt, was den Umgang mit ihren online gesammelten Daten angeht und stören sich daran, die Kontrolle über ihre eigenen Daten abzugeben.
Mögliche Folgen der Wearable-Nutzung werden jedoch unterschiedlich bewertet: Vergleichsweise viele Verbraucher fänden es beispielsweise akzeptabel, wenn Wearable-Daten etwa zur Überprüfung von Zeugenaussagen (61 %) oder im Rahmen von Arbeitgeber-Bonusprogrammen (44 %) verwendet würden.
Die Erhöhung des eigenen Krankenkassentarifs auf Basis von Fitness-Daten würde wiederum nur ein kleinerer Teil der Befragten akzeptieren (13 %).
Die technische Prüfung von zwölf Wearables und 24 Fitness-Apps zeigt, dass eine Kontrolle über die eigenen Daten kaum möglich ist: Die Mehrzahl der Apps sendet – wenig datensparsam – zahlreiche, mitunter sensible Informationen an Anbieter-Server und bindet darüber hinaus auch Drittanbieter (z.B. Analyse-/Werbedienste) ein.
Anbieter müssen ihre Kunden darüber aufklären, wie sie mit den gesammelten Daten umgehen. Die Marktwächterexperten kommen zu der Einschätzung, dass dieser Informationspflicht in mehreren der untersuchten Fälle nicht ausreichend nachgekommen wird.
Die Ergebnisse der technischen und rechtlichen Prüfung zeigen, dass die Verbrauchersorgen begründet sind, urteilt die Verbraucherzentrale NRW.
Lückenhafter Schutz gegen ungewolltes Tracking, ein ausgeprägtes Datensendungsverhalten der Fitness-Apps und mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens des Nutzers zeigen nach Ansicht der Verbraucherschützer, dass in Sachen Datenschutz und Datensicherheit nachgebessert werden muss.

Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert: Drei Anbieter stellen ihre Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache bereit, und nur zwei informieren über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten.

Auch hole nur ein Anbieter eine separate Einwilligung für die Verarbeitung dieser sensiblen Gesundheitsdaten von den Nutzern ein, fanden die Verbraucherschützer heraus. Ebenfalls kritisch sei: Sechs Anbieter räumen sich die Möglichkeit ein, Änderungen in den Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können.

Fünf Anbieter hielten es sich sogar offen, die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer bei Fusion oder Übernahme durch andere Unternehmen weiterzugeben. Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW lautet: „Wir können jetzt sagen ‚zu Recht‘: Anbieter sammeln zahlreiche – zum Teil sensible – Daten und lassen Verbraucher über deren Verwendung häufig im Unklaren. Das wollen wir nicht hinnehmen“, erklärte Ricarda Moll.

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Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), folgert: Verbraucher benötigten gesicherte Informationen über den konkret nachgewiesenen Nutzen von Apps und den Umgang mit ihren persönlichen Daten. „Abhilfe kann eine öffentliche, nationale Online-Plattform schaffen, die hochwertige Gesundheitsinformationen und unabhängige Bewertungen digitaler Produkte aufführt, um Verbraucher besser zu informieren“, fordert Vogel.

Und damit private Krankenversicherer und Krankenkassen gar nicht erst auf fragwürdige Ideen kommen, fügte Vogel hinzu: „Krankenversicherungstarife, die finanzielle Anreize mit der fortlaufenden, dauerhaften Offenlegungsverpflichtung von Daten verknüpfen, lehnen die Verbraucherschützer kategorisch ab.“

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