Arbeitsbedingungen: Führungskräfte plädieren für eingeschränktes Recht auf Homeoffice
Kein Beschäftigter soll zur mobilen Arbeit von zu Hause aus gezwungen werden können.
Foto: dpaBerlin. Die Corona-Pandemie hat zu einem Homeoffice-Boom geführt. Nach einer Befragung des IT-Verbands Bitkom von Mitte März arbeitete fast jeder zweite Berufstätige ganz oder zumindest teilweise mobil.
Die United Leaders Association (ULA) als Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände möchte die Vorteile der Arbeit von zu Hause aus gerne in die Nach-Corona-Zeit mitnehmen. Einen „allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice“ hält sie allerdings für nicht zielführend.
In einem Positionspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, schlägt der Verband eine Lösung mit doppelter Freiwilligkeit vor. So soll kein Arbeitnehmer mobiles Arbeiten gegen das begründete Interesse des Unternehmens erzwingen können. Auf der anderen Seite soll kein Arbeitgeber Beschäftigte zum Homeoffice verdonnern können, um etwa Büromiete zu sparen.
Allerdings schlägt die ULA vor, dass Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einer Begründungspflicht unterliegen sollen, wenn sie den Wunsch eines Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen. Als Vorbild könnte hier das seit Januar 2016 in den Niederlanden geltende Gesetz über „Flexibilität am Arbeitsplatz“ dienen.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen rechtlichen Rahmen für mobiles Arbeiten zu schaffen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zwischenzeitlich ein „Recht auf Homeoffice“ ins Spiel gebracht und ein Gesetz für den Herbst 2020 angekündigt.
„Die in Deutschland lange vorherrschende Präsenzkultur in vielen Bereichen des Arbeitslebens ist in vielen Fällen nicht mehr zeitgemäß“, heißt es dazu im ULA-Positionspapier. Wenn das mobile Arbeiten erfolgreich sein soll, sei aber ein schneller Ausbau der Netze ebenso erforderlich wie eine Ausweitung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
„Gesunder Menschenverstand als Maßstab“
Auch Heil hatte mehrfach erklärt, dass Homeoffice und Homeschooling nicht zusammengehen. Die Führungskräfte fordern zudem, dass Arbeitnehmer vom Arbeitgeber „eine adäquate Arbeitsausstattung in Form von mobilen Endgeräten“ erhalten. Anders als bei einem Telearbeitsplatz, der vom Arbeitgeber einzurichten ist, komme den Beschäftigten aber eine stärkere Eigenverantwortung bei Themen wie Arbeits- und Datenschutz oder IT-Sicherheit zu.
Die ULA macht sich zudem für eine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes stark, sodass Arbeits- und Ruhezeiten innerhalb der Vertrauensarbeitszeit der Mitarbeiter flexibler gestaltet werden können. Wenn Beschäftigte freiwillig abends noch ihre Mails checken und gegebenenfalls beantworten, sollte das nach Ansicht des Führungskräfteverbands nicht als Unterbrechung der Ruhezeit gelten.
„Die Politik muss schnellstmöglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen oder schaffen, um den Beschäftigten ortsunabhängiges Arbeiten zu ermöglichen und den Führungskräften den notwendigen Handlungsspielraum und Rechtssicherheit zu geben“, sagte ULA-Präsident Roland Leroux.
Mobiles Arbeiten könne und dürfe aber notwendige und sinnvolle Präsenz im Unternehmen nicht verhindern. „Maßstab sollte hier der gesunde Menschenverstand sein“, sagte Leroux.