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Elektroautofabrik in BrandenburgDIW-Chef zum Rodungsstopp für Tesla: „Fall ist symptomatisch für selbstgefällige Bürokratie“

Ein Gericht stoppt die Rodungsarbeiten auf dem Tesla-Gelände in Brandenburg. Ökonom Fratzscher warnt: Die Hürden für Investitionsprojekte in Deutschland seien zu hoch.Dietmar Neuerer 17.02.2020 - 04:00 Uhr

Der Ökonom sieht den Fall Tesla als Test für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Foto: dpa

Berlin. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sieht den gerichtlichen Stopp der Rodungsarbeiten auf dem Gelände für das künftige Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin kritisch.

„Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – dies scheint für wichtige Großprojekte in Deutschland immer seltener zu gelten“, sagte Fratzscher dem Handelsblatt. „Der Fall Tesla ist symptomatisch für eine überbordende, ineffiziente und selbstgefällige Bürokratie, die immer häufiger eine Bremse für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist.“

Fratzscher mahnte, die Politik müsse es schaffen legitime demokratische Anliegen, Einspruchsrechte und wirtschaftliche Planbarkeit in Einklang zu bringen. „Nicht nur Tesla, sondern viele deutsche Unternehmen klagen seit langem über zu hohe Hürden für Investitionsprojekte“, sagte der DIW-Chef. „Der Fall Tesla wird ein weiterer Test für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit internationaler Signalwirkung.“

Dieser war zuvor gemeinsam mit einer weiteren Naturschutz-Initiative, dem „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern“ (VLAB), vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder damit gescheitert, die Baumfällarbeiten per Eilentscheid zu verhindern. Der jetzt verfügte Stopp gilt laut OVG bis über den Antrag der „Grünen Liga Brandenburg“ entschieden ist. Dies sei erforderlich, da die Rodungen bereits weit fortgeschritten seien.

Bis zu 12.000 Arbeitsplätze in neuer Fabrik

Noch von Donnerstagabend bis Samstagabend waren auf dem Gelände zahlreiche Bäume gefällt worden: 29 sogenannte Harvester, das sind große Holzerntemaschinen, und neun Spezialmaschinen hatten in rasanter Geschwindigkeit meist Kiefern gefällt und zum Abtransport vorbereitet.

Geplant ist, in einem ersten Anlauf bis Ende Februar knapp 92 Hektar des Waldgrundstücks in Grünheide (Oder-Spree) zu roden. Der Rest soll erst abgeholzt werden, wenn die Brutsaison im Herbst vorüber ist.

Ab Juli 2021 will Tesla hier die Produktion starten und jährlich 500.000 Fahrzeuge vom Band laufen lassen. Laut der brandenburgischen Landesregierung könnten gemäß den vorliegenden Antragsunterlagen für den Bau der Fabrik in den kommenden Jahren bis zu 12.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Angesichts der aktuellen Blockade des Projekts brachte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic eine Einschränkung der Klagemöglichkeiten für Umweltschützer ins Spiel. Grund ist, dass Umwelt- und Naturschutzorganisationen, die vom Umweltbundesamt (UBA) als klageberechtigt anerkannt sind, bundesweit bei Bau- und Infrastrukturprojekten gegen Genehmigungsbescheide klagen können, was sonst nur direkt Betroffenen wie Anwohnern möglich ist. Die „Grüne Liga“ und der Verein aus Bayern sind vom UBA als klagebefugt anerkannt.

„Unser Land wird an allen Ecken und Enden blockiert, wir brauchen mehr Tempo bei Planen und Bauen“, sagte Luksic dem Handelsblatt. Um Planverfahren zu beschleunigen, müsse auch das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand. „Nur wenn die Belange eines entsprechenden Verbands auch direkt betroffen sind, sollten Klagen möglich sein“, sagte er.

Landesregierung reagiert gelassen auf Rodungsstopp

Luksic verlangte zur Planungs- und Investitionssicherheit zudem Fristen, nach denen Einwendungen keine Beachtung mehr finden dürften. „Ob E-Mobilität oder Ausbau von Schienenwegen, auch vermeintlich nachhaltige Projekte werden von ,grünen’ Verbänden ständig behindert, verzögert und verteuert“, kritisierte der Bundestagsabgeordnete.

Der Bundestag hatte zuletzt zwei Gesetze verabschiedet, um Genehmigungs- und Planungsverfahren zu vereinfachen. Eine Einschränkung des Verbandsklagrechts ist jedoch nicht vorgesehen. Solche Überlegungen kursieren aber schon länger.

Aus der Union kam ein entsprechender Vorstoß im September 2019. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, hieß es seinerzeit in einem 11-Punkte-Plan. Und: „Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war.“

Die Brandenburger Landesregierung reagiert derweil gelassen auf den vorläufigen Rodungsstopp auf dem Tesla-Gelände. „Wir warten unaufgeregt die Entscheidung des OVG ab“, sagte Regierungssprecher Florian Engels am Sonntag. Das Landesamt für Umwelt habe nun Gelegenheit, bis Dienstagmittag Stellung zu nehmen. „Das wird selbstverständlich gemacht“, sagte er. „Wir setzen dann auf zeitnahe Entscheidung des OVG“, schrieb auch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Twitter.

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