Energie: So kann eine Reform der Strom-Netzentgelte für Entlastung sorgen
Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz will die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze senken, um damit der Wirtschaft zu helfen. Das Thema dürfte auch ein wichtiger Punkt bei dem von Scholz geplanten Industriegipfel am 29. Oktober sein. Details sind noch nicht bekannt, aber die Ankündigung des Kanzlers hat eine Debatte über die Netzentgelte ausgelöst, die sich zum Kostentreiber der Energiewende entwickelt haben. Ohne Reformen, Steuerzuschüsse oder Einsparungen werden die Netzentgelte weiter steigen. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Energie: Was will Scholz?
Im Gespräch ist ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Die Übertragungsnetze sind die „Stromautobahnen“, die Strom in großen Mengen quer durchs Land transportieren. Aktuell belaufen sich die Übertragungsnetzentgelte auf 6,43 Cent je Kilowattstunde Strom. Die vier Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW – hatten Ende vergangenen Jahres sehr kurzfristig angekündigt, das Entgelt ab 1. Januar 2024 von bislang 3,12 Cent verdoppeln zu müssen.
Der Grund dafür war, dass sich die Bundesregierung durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Mitte November 2023 dazu gezwungen sah, den geplanten Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu streichen.
Nun will Scholz einen neuen Anlauf nehmen. Die Mittel könnten aus den nicht in Anspruch genommenen Förder-Milliarden in Höhe von 9,9 Milliarden für den Intel-Konzern bestritten werden. Ob Finanzminister Christian Lindner mitspielt, muss sich noch erweisen.
Was sagt die Branche, was sagt die Politik?
Die Übertragungsnetzbetreiber bewerten die Pläne positiv. „Wir begrüßen ausdrücklich den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, einen Teil der Übertragungsnetzentgelte durch einen Bundeszuschuss zu finanzieren“, sagte Christoph Müller, Geschäftsführer des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, dem Handelsblatt. Tobias Goldschmidt (Grüne), Energieminister in Schleswig-Holstein, spricht von einer „sehr guten Idee“ des Kanzlers. „Das würde die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte bundesweit senken und klimafreundlichen Strom im Vergleich zu fossiler Energie günstiger machen. Elektroautos, Wasserstoffproduktion und Wärmepumpen würden davon profitieren, das wäre eine sinnvolle Investition in die Energiewende und unseren Wirtschaftsstandort“, sagte er dem Handelsblatt.
Ganz entscheidend sei aber, dass es kein schnelles Strohfeuer werde. „Niedrige Stromnetzentgelte brauchen wir dauerhaft. Ohne Zuschüsse werden sie auf absehbare Zeit hoch bleiben.“ Zuschüsse könnten „eine lange Brücke bilden“.
Ist ein pauschaler Zuschuss sinnvoll?
Ein pauschaler Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, wie ihn die Bundesregierung schon 2022, im Jahr der Energieversorgungskrise, gewährt hatte, hat aber auch Nachteile. Darauf weist Jens Burchardt, Energieexperte beim Beratungsunternehmen Boston Consulting Group (BCG), hin: „Effizienter als ein pauschaler Zuschuss nach dem Gießkannenprinzip wäre eine gezieltere Entlastung stark betroffener Industriesektoren und Anwendungen, bei denen der Einsatz von Strom zur Dekarbonisierung beiträgt“, sagt Burchardt. Das betreffe vor allem die Umstellung wärmegeführter Prozesse in der Industrie von Öl oder Gas auf Elektrifizierung.
Wie lässt sich der Netzausbau effizienter gestalten?
Nach Überzeugung von Burchardt ist es keine langfristig tragfähige Lösung, das System einfach nur mit mehr öffentlichen Mitteln zu subventionieren: „Stattdessen sollte die Politik sicherstellen, dass das Gesamtsystem effizienter wird, zum Beispiel indem wir den Netzausbau so kostengünstig wie möglich gestalten und Stromverbrauch und -erzeugung regional besser in Einklang bringen.“
Das sieht auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, so: „Es macht einen Unterschied bei den Kosten im Stromnetz, wo sich zum Beispiel neue Kraftwerke oder Elektrolyseure ansiedeln. Ich kann mir vorstellen, dass wir hier bessere Preissignale schaffen“, sagte Müller dem Handelsblatt. Schon heute gebe es Baukostenzuschüsse beim Anschluss an das Netz, die einen Teil der Netzkosten widerspiegeln. „Man könnte diesen Zuschuss räumlich differenzieren, je nachdem wie gut geeignet ein Standort für das Netz ist. So könnten wir Ansiedlungen anreizen, die vorteilhaft für das Gesamtsystem sind“, sagt Müller.
50Hertz-Chef Stefan Kapferer spricht sich dafür aus, die Erneuerbaren stärker in die Pflicht zu nehmen: „Die erneuerbaren Energien haben erfreulicherweise inzwischen einen Anteil von 56 Prozent am Stromverbrauch. Damit steigt aber auch die Verantwortung für das Gesamtsystem“, sagte er dem Handelsblatt.
Die Belastung des Stromnetzes steige rapide an. „Wir müssen deshalb die Debatte über den künftigen Investitionsrahmen für die erneuerbaren Energien führen“, sagte er. Kapferer fordert, die Förderung der erneuerbaren Energien umzustellen. „Der bisherige Förderansatz belohnt eine möglichst hohe Strom-Einspeisung. Zukünftig sollten gezielte Anreize für einen netzdienlichen Zubau sowie eine netzdienliche Fahrweise geschaffen werden“, fordert der 50Hertz-Chef.
Müssen die Netzentgelte anders berechnet werden?
Die Netzentgelte werden je durchgeleiteter Kilowattstunde Strom berechnet. Wer wenig Strom verbraucht, zahlt auch weniger für die Nutzung der Netze. Doch das passt aus Sicht von Amprion-Geschäftsführer Christoph Müller nicht mehr in die Zeit: „Das Netzentgeltsystem ist sozial unreflektiert. Der Einfamilienhauseigentümer, der eine Photovoltaikanlage mit Batterie installiert, wird künftig nur noch einen deutlich kleineren Teil seines bisherigen Strombedarfs über das Netz beziehen", sagt er.
„Entsprechend gering fällt sein Kostenbeitrag für das Netz aus, auch wenn er das Netz an sonnenarmen Tagen wie immer nutzt“, sagt er. Dagegen könne der Mieter im Mehrfamilienhaus „allenfalls einen Bruchteil seines eigenen Bedarfs über ein Balkonkraftwerk abdecken, sofern er überhaupt einen Balkon hat“. Müller nennt das „ein Beispiel für eine Entsolidarisierung“.
Ein Ausweg könnte darin bestehen, nicht mehr die durchgeleiteten Kilowattstunden zur Bezugsgröße für die Berechnung der Netzentgelte zu machen, sondern die Kapazität des Netzanschlusses, die sogenannte Anschlussleistung.
Erstpublikation: 21.10.2024, 03:48 Uhr.