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FinanzierungKarlsruhe-Urteil: „Größtes wirtschaftspolitisches Problem dieser Legislaturperiode“

Karlsruhe erklärt den umstrittenen Haushaltstrick der Regierung für verfassungswidrig. Die Regierung muss sich nun neu orientieren. Experten warnen vor wirtschaftspolitischen Problemen.Heike Anger, Daniel Delhaes, Martin Greive, Jan Hildebrand und Julian Olk 15.11.2023 - 20:00 Uhr Artikel anhören

Gedrückte Stimmung nach dem Urteil aus Karlsruhe. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) (v.l.) treten nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts kurz vor die Presse.

Foto: AP

Berlin. In der Bundesregierung hatte man sich vorbereitet auf das drohende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es wurden verschiedene Szenarien durchgespielt und dabei wurde auch schon verabredet, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) gemeinsam reagieren müssten, sollte der schlimmste Fall eintreten: Karlsruhe erklärt das umstrittene Haushaltsmanöver der Regierung für verfassungswidrig und reißt damit eine Lücke von 60 Milliarden Euro in die Finanzplanung der Ampelkoalition.

Als am Mittwoch dieser Fall tatsächlich eintrat, zeigte sich schnell, dass die Vorbereitungen der Ampelspitzen nicht ausreichten. Kurz nach 10 Uhr verfolgten Regierungsvertreter die Urteilsverkündung im Fernsehen. Auch sie hatten bis zum Morgen keinen Hinweis bekommen, was ihnen droht. Dann folgten in Karlsruhe Sätze, die in Berlin ein politisches Beben auslösten.

Der „Zweite Nachtragshaushalt 2021“ sei mit dem Grundgesetz „unvereinbar und nichtig“, sagte Doris König, Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats. Das Gesetz „entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“.

Die Ampel hatte nicht abgerufene Corona-Notkredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben, um sie in den Folgejahren für Investitionen nutzen zu können. Die Karlsruher Richter sehen darin einen Vorstoß gegen die Schuldenbremse und erklärten das Vorgehen für „nichtig“.

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